30.11.2011, 02:07
Windows ist mit den Apps aus dem AppStore nicht vergleichbar. Bei Windows gab es physische Datenträger, die mit zur Lizenz gehörten und somit eine physische Weitergabe ermöglichten. Zudem bezog sich das Urteil auf den Umstand, dass man Windows bei einem PC mitgekauft hatte, ob man wollte oder nicht. Wer es nicht wollte, bekam so das Recht, die Lizenz und die Datenträger weierzuverkaufen. Zum Kauf der Apps wurdest Du nicht gezwungen und Su hast auch nix in der Hand, was Du unabhängig von Apple wieder installieren könntest.
Hier macht es schon rinen Unterschied, ob man eine Software in der Hand hat oder nur auf dem Gerät. Bei MS waren eben Datenträger Bestandteil der Lizenz, die das Ganze eben zusätzlich differenzierten.
Erst das Urteil gegen MS ermöglichte es erst, dass man Windows OEM überhaupt ohne PC bekam.
Somit bleibt es bei den Apps bei der reinen Benutzungserlaubnis, schon alleine, weil sie nicht an das Gerät gekoppelt sind, denn wechselst Du das Gerät, kannst Du sie ja mitnehmen. Das war bei MS vor dem Urteil anders.
Es gibt aber auch heute noch Software auf CD/DVD, die Dir nicht gehört, daher hängt es von mehreren Faktoren ab und man kann nicht einfach das MS Urteil auf alles anwenden.
Hier macht es schon rinen Unterschied, ob man eine Software in der Hand hat oder nur auf dem Gerät. Bei MS waren eben Datenträger Bestandteil der Lizenz, die das Ganze eben zusätzlich differenzierten.
Erst das Urteil gegen MS ermöglichte es erst, dass man Windows OEM überhaupt ohne PC bekam.
Somit bleibt es bei den Apps bei der reinen Benutzungserlaubnis, schon alleine, weil sie nicht an das Gerät gekoppelt sind, denn wechselst Du das Gerät, kannst Du sie ja mitnehmen. Das war bei MS vor dem Urteil anders.
Es gibt aber auch heute noch Software auf CD/DVD, die Dir nicht gehört, daher hängt es von mehreren Faktoren ab und man kann nicht einfach das MS Urteil auf alles anwenden.