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päckchen nicht angekommen - wer haftet eigentlich ?
#1

hallo leute ,

folgender fall:

falls ich etwas kaufe und der käufer bietet als versandart "päckchen" bei der DHL an , wer haftet eig , falls das paket nicht ankommt ? hab schon etliche nachforschungen im netz angestellt , jeder sagt was anderes. hab gelesen von "käufer trägt die kosten" bis zu "verkäufer ist in der beweispflicht" . wie sieht jetzt die genaue regelung aus ?
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#2

Der Verkäufer
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#3

würde den Verkäufer aber fragen, ob er inkl. Haftung/Transportversicherung und Sendungsverfolgung versendet. Kostet zwar etwas mehr, aber dann ist es bis 500€ versichert.
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#4

wenn der Verkäufer gewerblich anbietet, haftet er, ist es ein privater Verkäufer, muss er nur nachweisen, dass er das Paket/Päckchen versendet hat und der Käufer hat Pech gehabt.

Also kurz:
Das Versandrisiko liegt beim Händler, wenn er gewerblich handelt und beim Käufer, wenn der Anbieter privat ist.
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#5

Privat verkäufer oder gewerblicher Verkäufer?
Hat er es versichert verschickt?
Hast du überwiesen oder paypal?
Auf Rechnung oder Nachnahme?

Folgendes ist zu beachten.
Wenn er Privat verkäufer ist, soll er nachweisen wann, wie und mit wenn er das Paket verschickt hat, wenn er es nicht nachweisen kann verlangst du dein geld wieder. Wenn du mit paypal bezahlt hast melde den fall.

Ist es ein gewerblicher verkäufe melde es sofort (wenn du bei ebay gekauft haben solltest).

Wenn du auf Rechnung gekauft hast.
Keine Ware = Kein Geld.

Folgender tip: alles was über 50€ ist zahle ich grundsetzlich online mit paypal.
Elektronik (online) IMMER mit paypal.

Ich lasse IMMER waren über 50€ versichert verschicken.
Dafür zahle ich auch gerne 3€ mehr.
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#6

Die genaue Regelung hängt davon ab, ob du als Verbraucher von einem Unternehmer gekauft hast oder nicht. Ist dem nicht so, geht die Gefahr mit Übergabe an den Transportunternehmer gem. 447 BGB auf dich über und du musst dich an diesen halten. Liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor, so gilt 447 nicht und der Verkäufer wird nicht frei.
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#7

§ 447 BGB
Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
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#8

Ich lese immer wieder PayPal. Macht euch mit PayPal keine Illusionen. Der käuferschutz existiert außerhalb von eBay quasi nicht.
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#9

ich hab einen artikel bei amazon bestellt. der verkäufer verschickte ihn als päckchen. er ist händler laut seinem profil ( eigener laden ). bis heute ist noch nichts angekommen ( 2 wochen her ) . also kann ich das geld zurückverlangen , wenn die nächsten wochen nichts kommt ? waren immerhin 299 euro :/
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#10

Kannst Du, es ist aber nicht unbedingt sinnvoll, das zu tun. Für die Verkäufer auf dem Amazon-Market-Place ist eine gute Reputation eminent wichtig. Wenn Du Dich mit ihm in Verbindung setzt, wird er sicherlich bemüht sein, eine Lösung zu finden.

Kam denn von Amazon schon die Versandmeldung?
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#11

(06.12.2011, 09:01)Ratio schrieb:  Ich lese immer wieder PayPal. Macht euch mit PayPal keine Illusionen. Der käuferschutz existiert außerhalb von eBay quasi nicht.

Sry, aber das ist Quatsch. Ich kenne genug Fälle, die über Paypal abgewickelt wurden ohne eBay und bei Problemen gabs das Geld recht fix wieder. Nur weil Paypal praktisch durch eBay "gegründet" wurde hat das nichts damit zu tun, wo man etwas damit bezahlt.Wurde auch schon Xmal von verschiedensten Fachmagazinen getestet, u.a. auch c't, und sehr gute Bewertungen bekommen.
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#12

Wer versendet denn eine Ware im Wert von 299 Euro als Päckchen ? Das ist doch wohl nicht normal. Hier einen oder zwei Euro zu sparen.

Aber wie schon alle anderen schrieben: als gewerblicher Verkäufer haftet der Verkäufer.
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#13

@jesusphone

versandbestätigung war vor ca 2 wochen .

bei amazon gibt es doch so einen käuferschutz , glaub ich ? ich weiß den genauen namen nicht ( a-z käuferschutz oder so ähnlich ? ).
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#14

Ruf doch einfach Amazon an.Das klären die schon
Telefon:
0941 788788
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#15

Hast Du Dich denn überhaupt mal mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt ? Es ist in diesem Fall ganz klar geregelt... das Versandrisiko bei Händlern liegt auf deren Seite. Ich würde ihn anschreiben und ihm eine Frist setzen, bis wann die Nachlieferung da sein soll.
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#16

Wenn du über Marketplace bestellt hast, kannst du dir den Anruf bei Amazon sparen. Habe ich auch schon erlebt, die berufen sich darauf, dass sie nur die Plattform stellen und man das mit dem Verkäufer klären muss.

Ich würde den Verkäufer unter Fristsetzung von zehn Tagen Mahnen. Das ganze per Einschreiben (mit Rückschein) zu ihm unter gleichzeitiger Androhung einer Betrugsanzeige bei fruchtlosem Fristablauf.

Wenn das nicht hilft und die Frist verstreicht, sparst du deinem Anwalt schonmal den ersten Schriftsatz und die unnötige Rechtsanwaltskosten.
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#17

Jetzt hört doch auf mit der Betrugsanzeige. Das ist symptomatisch hier für dieses Forum und all die kleinen Hobby-Rechtsverdreher hier: Man sollte sich erst einmal versuchen, mit dem Händler zu einigen. Es kann genau so gut sein, dass das Päckchen beim Spediteur verloren gegangen ist oder entwendet wurde.

Ich werde nie verstehen, warum hier einige immer gleich das Überfallkommando und die GSG9 rufen wollen.
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#18

nein hab ich noch nicht. wollte mich erstmal erkundigen , wie meine chancen überhaupt stehen Smiley werd mich mal später mit ihm in verbindung setzen und zur not auch amazon kontaktieren.

danke schonmal für eure hilfe und einen schönen nikolaus
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#19

Ich kann mich JP nur anschließen. Bisher habe ich gute Erfahrungen gesammelt, wenn man sich direkt mit dem Verkäufer in "normalem" Ton in Verbindung setzt. Gerade über Amazon Marketplace macht dies Sinn, da diese auf gute Bewertungen angewiesen sind. Jedes Jahr um die Weihnachtszeit kommt es zunehmend vor, dass Päckchen verschwinden, auf welche Art und Weise auch immer. Die Päckchen wandern durch so viele Hände, dass das ein oder andere schon mal daneben geht......
Nicht in den Kopf will mir allerdings, dass man Ware im Wert von 299,-- Euronen als nicht versichertes Päckchen sendet. Sämtliche Paketdienste haben eine Versicherung bis mind. 500,-- Euro bei Ihren Leistungen inkludiert und diese kosten in der Regel nicht mehr als ein Päckchen bei der ExPost, zumal wenn es sich um einen gewerblichen Händler handelt. Diese haben fast immer einen Haustarif zumal es sich um einen Online-Vertrieb handelt.
Na ja ich wünsche dir viel Glück, dass du entweder eine Ersatzlieferung erhälst oder zumindest deine Kohle zurück.
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#20

Soso... Hobbyrechtsverdreher? Na,wenn du meinst. Das hat überhaupt nichts mit GSG9 und was auch immer du da sonst fürn Schwachsinn gefaselt hast zu tun. Das erleichtert lediglich den Arbeitsaufwand und führt dem Schuldner das Nacherfüllungsverlangen eindeutig vor Augen und wenn er sich nichts vorzuwerfen hat, wird er dir das auch nicht persönlich nehmen.

Wenn du ihn übrigens abmahnst, dann musst du zuerst die Lieferung verlangen und erst ersatzweise die Erstattung des Geldbetrags nach Rücktritt vom Kaufvertrag... Das ist wichtig!

Wenn er dann liefert ist doch alles gut und wenn er zusätzlich traurig ist, dass du so böse warst, kann er sich hier im Forum bestimmt bei einigen verständnisvollen Usern ausheulen. Du kannst natürlich auch gar nichts machen. Wird vermutlich nicht so schlimm sein. Schliesslich haben hier auch einige noch keine schlechten Erfahrungen gesammelt (was das aussagen soll, sollte jeder für sich selbst entscheiden).

Ansonsten hoffe ich für dich, dass du weise und bestimmt an die Sache rangehst und dich nicht von Leuten einlullen lässt, die im vorliegenden Fall auch nichts zu verlieren haben.

Solltest du doch die liebe und verständnisvolle Variante wählen, möchte ich darauf hinweisen, dass deine Ansprüche aus dem Kaufvertrag am 31.12.2014 verjährt und somit nicht mehr durchsetzbar sind. Das Datum solltest du im Hinterkopf behalten, wenn er dich übernächstes Jahr immer noch mit einem schrecklichen Schicksalsschlag oder der Geschichte von seinem Fusspilz hinzuhalten versucht...

Nur die Meinung eines "Hobbyjuristen"
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