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Er hat aber nicht FALSCH ausgepriesen.
Genau das ist hier das "wahrscheinlich" größte Problem ....
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Aber auch nicht VOLLSTÄNDIG alle "Einschränkungen" erwähnt.
Das mit den Richtern ist so ein Ding. Wenn eine RSV abgeschlossen wurde, würde ich es drauf ankommen lassen, denn nur weil der eine Richter "rechtsblind" ist, muss es der nächste nicht sein.
Dann sollte man auch einen motivierten Anwalt finden, denn viel Anwälte haben auch wenig Ahnung und sehen oft nur die eigene Rechnung, die auch bezahlt wird, wenn die Geschichte verloren wird.
Ich sehe im Lock eine nicht unerhebliche technische Einschränkung, die ich so nicht hinnehmen würde, zumal der Verkäufer sicherlich davon wusste.
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Die rechtliche Lage ist mir auch unbekannt. Versuch es zu verkaufen, auch wenn du vielleicht hinterher 20 EUR Verlust machst. Der Aufwand ist es nicht Wert solche Leute vor Gericht zu ziehen. Hinterher bleibst du evtl. nur auf den Gerichtskosten sitzen und dann wird der Spass mal locker doppelt so teuer.
Wie meine Vorredner bereits erwähnten, Augen auf beim iPhonekauf. Zur Sicherheit immer den Verkäufer vorher anschreiben und explizit nachfragen ob das Telefon mit allen Simkarten genutzt werden kann. So hast du im Fall der Fälle wenigstens was schriftliches in der Hand.
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Das wird nicht reichen. Wichtig wäre die Frage ob ein Software Unlock vorgenommen wurde.
Mit ultrasn0w kann man auch alle Simkarten nutzen...
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Wenn Du es verkaufst, solltest Du nicht den selben Fehler machen, denn es könnte jemand mehr Motivation und ne RSV haben und dann haben wir hier einen neuen "Iphone 4 - Ebay ersteigert - Pech gehabt" Fred ....