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Ja ich weis und da der Käufer der das Gerät erworben hatt....wird wohl mit sicherheit keine 350-370€ oder $ bezahlt haben!
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Ohne Anbieterbeschriebung wird das jetzt nur noch wilde Raterei.
Daher: Zurückgeben, wenn der Lock nicht genannt wurde oder das Gerät gar als unlocked verkauft wurde.
Es mag zwar "passen", wenn das Gerät einen JB/UL hatte aber das ist imho rechtlich nicht das Gleiche wie ein Werksfreies Gerät, zumal ein "Normalsterblicher" nicht mit einem von Apple unerwünschten Sofftwareunlock rechnen muss.
Alternative: verkaufen, am besten in die USA und den AT&T Lock nennen, sonst wehrt sich vielleicht der nächste Besitzer und gibt nicht so leicht auf.
@saarfofo: Dafür einen teuren Vertrag an der Backe.