Ist es nicht. Wenn ich zum Kauf eine ABG zustimme , muß der Hersteller die Funktion der angenommenen ABG gewährleisten. Ohne Software gibt es kein iP, und eine Benutzerlizens bekomme ich bei erwärb des iP. eigentlich ganz einfach . Die Frage ist ,die Auslegung nach EU-Recht und angewandtes Recht. Wenn ich die ABG zu einer Nutzung eines TV Gerätes mit Internetzugang akzeptiere, und danach die ABG nicht mehr akzeptiere, wird der TV trotz allem repariert bei defekt, ob ich dann weiter das Internet nutze ist etwas anderes. Aber das TV kann ich dann noch nutzen aber ein iP ohne die alte Software wäre dann mit verlaub nur nutzloser Schrott.
Na ja. Aber das geht ja nur, wenn man das iPhone frisch erworben hat. Bei geänderten AGBs geht das vermutlich nicht.
@saarfoto. Das nennt man dann Diskussion.
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Mir ist es sowieso egal ich habe da heute das erstmal rein geschaut. Wer die AGB's nicht akzeptiert kann halt kein Apple Produkt nutzen.
Ich helfe gerne über Team Viewer PN an mich
.
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Es heißt AGB, nicht ABG oder AGB's, wenn, dann max. AGBs.
AGB ist gleichzeitig auch die Mehrzahl.
Nur zur Info für die, die die AGB ihrer Rechtschreibung nicht akzeptiert haben ....
Die, die AGB's schreiben, mögen bitte nach "Deppenapostroph" googeln.