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4s von vorbesitzer deaktiviert?
#1

hi, hab vor ein paar wochen ein 4s früh um 3 in der straßenbahn gefunden. hab einen aushang gemacht und nochmal ein paar wochen gewartet, hat sich niemand gemeldet, also werd ichs jetzt doch selbst nutzen. hatte aber noch nie ein apple smartphone. es hatte ein o2 karte, lässt sich aber mit keiner anderen sim nutzen, auch keine neue o2 sim. scheint gesperrt oder sogar deaktiviert zu sein. kann man das gerät selber reaktivieren? hab schon alles probiert und im netz gelesen. was ratet ihr mir, was kann man noch machen? danke für alle tips.
burningman
#2

Ins Fundbüro bringen? Oder zur Polizei? Das ist ein Fundgegenstand und du hast kein Recht, es zu nutzen.
#3

nur ein Aushang reicht da wohl nicht.
Abgeben im Fundbüro oder bei der Polizei und wenn es dann dort nach einer gewissen Zeit nicht geholt wird, dann darfst du es behalten.
#4

Denke mal er hat den Diebstahl/ das Verloren gehen des iPhones bei Apple gemeldet.. und somit ist das Gerät vollständig gesperrt!
#5

Apple sperrt keine Geräte, auch wenn diese als gestohlen gemeldet sind
#6

ja aber dann versteh ich nicht! wie oder was da Deaktiviert sein soll denn die einzige möglichkeit die einem noch bleibt ist mein iPhone suchen und damit kann es Fernlöschen und Fernsperren aber nicht Ferndeaktivieren!
#7

wahrscheinlich ist es einfach nur netlocked?

mehr infos würd ich aber jetzt hier nicht Preis geben, den der Finder sollte das Telefon erst mal abgeben
#8

Bring's ins Fundbüro !!!!!

acquista non rubare ( ̄^ ̄)ゞ 

#9

Du machst dich Strafbar, wenn du es behälst. Bring es ins Fundbüro oder zur Polizei. Wenn sich der Besitzer nicht findet, dann bekommst du es.
#10

Genau - und dann meldest Du Dich wieder hier. In 6 Monaten.

Zitat:§ 965 Anzeigepflicht des Finders

(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittelung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

...

§ 973 Eigentumserwerb des Finders

(1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.
(2) Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so beginnt die sechsmonatige Frist mit dem Fund. Der Finder erwirbt das Eigentum nicht, wenn er den Fund auf Nachfrage verheimlicht. Die Anmeldung eines Rechts bei der zuständigen Behörde steht dem Erwerb des Eigentums nicht entgegen.

Quelle

/Closed
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