Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

iPhone 4s Verarbeitungsfehler
#21

... schweinerei diese gesetzliche reglung von garantie/gewährleistung und die völlig sinnfreie,nach 6 monaten eintretende, beweislastumkehr.
es könnte so einfach sein ...
per gesetz --> 2 jahre herstellergarntie + 1monat umtauschtecht ... fertig.
so wäre der händler etwas enlastet und der kundenservice viel entspannter im schadensfall.
ergo ... die kaufbereitschaft nimmt zu.
Zitieren
#22

@Hulk Holger
Wenn du keine Ahnung von Gewähreistungs- und Sachmangelrecht hast, dann höre bitte auf diese Halbwahrheiten zu verbreiten, so kommt es immer wieder zu Verunsicherung des Verbrauchers (Kunden). Nicht umsonst gibts Menschen, die das Recht lange studieren, weil es weitaus mehr erfordert als nur einen Paragraphen zu finden und zu zitieren. Die Rechtsfolge, die du da ansprichst, ist erst nach 3 fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen für den Verbraucher anwendbar! Den Rest kannst du ja googlen!
Das ist wirklich nicht böse gemeint, nimm es bitte als konstruktives Feedback an.
Zitieren
#23

@damian

Na wenn du dich so gut auskennst, kannst du es ja sicher besser erläutern. Nach 3 fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen, kann ich also die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen?

Also hab ich sobald ich das Recht habe vom Vertrag zurückzutreten, erst das Recht auf Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen...
Zitieren
#24

Fast richtig, wenn eine Nachbesserung gem. § 275 I BGB unmöglich ist, kann man eine Neulieferung verlangen. Aber der Gesetzgeber möchte, dass der Unternehmer zuerst die Moglichkeit hat die Sache so zu leisten, wie er sollte (mangelfrei). Wenn er dann Nacherfüllen kann und es dennoch nach 3 versuche mangelhaft leister, kann sich der Verbraucher zwischen einer Neuleiferung, Minderund ODER einem Rücktritt wählen.
Das ist jetzt sehr vereinfacht dargesgtellt, in der Praxis ist es noch komplizierter.
Ich hoffe das ist verständich, ich möchte jedoch hier keine Rechtsfortbildung betreiben :-P
Zitieren




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste