20.08.2012, 10:45
In Deutschland herrscht, ebenso wie in vielen anderen europäischen Ländern, eine Buchpreisbindung. Die Verlage sind rechtlich verpflichtet, den Preis für die Ausgabe eines Buches für den Verkauf an Letztabnehmer festzusetzen, welcher dann für alle Buchhändler Gültigkeit hat. Dadurch soll die marktorientierte Festlegung des Buchpreises über Angebot und Nachfrage unterbunden und gewährleistet werden, dass auch kleine und unbekannte Titel eine Chance zur Veröffentlichung haben.
Von der Preisbindung sind lediglich Mängelexemplare, Restposten und importierte Bücher aus Ländern ohne Buchpreisbindung ausgenommen, Rabatt- oder Werbeaktionen sind den Buchhändlern untersagt. Die Einhaltung der Buchpreisbindung wird von sogenannten Preisbindungstreuhändern wie den Wiesbadener Rechtsanwälten Dieter Wallenfels und Dr. Christian Russ überwacht.
Wie letzte Woche bekannt wurde, hat die Internetseite "buchreport.de" den Preisbindungstreuhänder auf Apples iTunes-Gutschein-Karten aufmerksam gemacht, welche immer wieder im Einzelhandel mit Rabatt angeboten werden (aktuell bietet zum Beispiel Rewe die iTunesKarten wieder zu vergünstigten Preisen an). Dies verstößt nach Einschätzung von Dr. Russ gegen die Buchpreisbindung, da mit den Karten im App- und iBook-Store auch digitale Bücher günstiger eingekauft werden können.
Viele Möglichkeiten, den Kauf von Büchern mit rabattiertem Guthaben zu verhindern, sollten allerdings kaum bestehen. Da Apple nicht zwischen rabattiertem und normalen iTunes-Guthaben unterscheiden kann, wäre nur ein generelles Gutschein-Bezahlverbot für den iBook-Store möglich. Des Weiteren werden inzwischen auch viele Bücher über den App Store vertrieben. Dass in diesem "gutscheinfreie Bereiche" oder Ausnahmen für bestimmte Arten von Apps eingeführt werden würden, halte ich für unwahrscheinlich.
Apple wollte die Aktion bisher weder kommentieren noch wurden trotz Ablauf der Frist Konsequenzen aus der Abmahnung gezogen, bisher lassen sich die iBooks nach wie vor mit den Gutscheinkarten bezahlen. Vermutlich spekuliert Apple darauf, dass die Abmahnung ins Leere läuft, da Apple ja weder Initiator noch Sponsor oder Mitwirkender der Rabattaktionen ist. Diese gehen von den jeweils damit werbenden Händlern aus, welche daher die eigentlichen Empfänger der Abmahnung sein müssten. So sieht es offenbar auch die Rewe-Gruppe und weist daher in ihrem aktuellen Prospekt darauf hin, dass "rabattierte Geschenkkarten nicht für den Erwerb von eBooks verwendet werden dürfen".
Von der Preisbindung sind lediglich Mängelexemplare, Restposten und importierte Bücher aus Ländern ohne Buchpreisbindung ausgenommen, Rabatt- oder Werbeaktionen sind den Buchhändlern untersagt. Die Einhaltung der Buchpreisbindung wird von sogenannten Preisbindungstreuhändern wie den Wiesbadener Rechtsanwälten Dieter Wallenfels und Dr. Christian Russ überwacht.
Wie letzte Woche bekannt wurde, hat die Internetseite "buchreport.de" den Preisbindungstreuhänder auf Apples iTunes-Gutschein-Karten aufmerksam gemacht, welche immer wieder im Einzelhandel mit Rabatt angeboten werden (aktuell bietet zum Beispiel Rewe die iTunesKarten wieder zu vergünstigten Preisen an). Dies verstößt nach Einschätzung von Dr. Russ gegen die Buchpreisbindung, da mit den Karten im App- und iBook-Store auch digitale Bücher günstiger eingekauft werden können.
Zitat:Auf Anfrage von buchreport.de erklärt die Kanzlei Fuhrmann-Wallensfels, die Abmahnung sei am vorvergangenen Freitag an den Elektronik- und Medien-Anbieter verschickt worden. Die Frist, um auf die Abmahnung zu reagieren, laufe für Apple am Dienstag, den 14.08.12, um 14 Uhr, ab. Vorausgegangen seien Gespräche zwischen Preisbindungstreuhänder Christian Russ und dem Unternehmen, die allerdings nicht gefruchtet hätten.
Viele Möglichkeiten, den Kauf von Büchern mit rabattiertem Guthaben zu verhindern, sollten allerdings kaum bestehen. Da Apple nicht zwischen rabattiertem und normalen iTunes-Guthaben unterscheiden kann, wäre nur ein generelles Gutschein-Bezahlverbot für den iBook-Store möglich. Des Weiteren werden inzwischen auch viele Bücher über den App Store vertrieben. Dass in diesem "gutscheinfreie Bereiche" oder Ausnahmen für bestimmte Arten von Apps eingeführt werden würden, halte ich für unwahrscheinlich.
Apple wollte die Aktion bisher weder kommentieren noch wurden trotz Ablauf der Frist Konsequenzen aus der Abmahnung gezogen, bisher lassen sich die iBooks nach wie vor mit den Gutscheinkarten bezahlen. Vermutlich spekuliert Apple darauf, dass die Abmahnung ins Leere läuft, da Apple ja weder Initiator noch Sponsor oder Mitwirkender der Rabattaktionen ist. Diese gehen von den jeweils damit werbenden Händlern aus, welche daher die eigentlichen Empfänger der Abmahnung sein müssten. So sieht es offenbar auch die Rewe-Gruppe und weist daher in ihrem aktuellen Prospekt darauf hin, dass "rabattierte Geschenkkarten nicht für den Erwerb von eBooks verwendet werden dürfen".
Dass sich die Kunden an diesen Hinweis halten ist allerdings recht unwahrscheinlich, ebenso, dass sich die Kanzlei Fuhrmann-Wallensfels mit dieser Lösung zufrieden geben wird. Wir dürfen also gespannt sein, wie sich der Fall weiter entwickelt und welche Konsequenzen daraus für die iTunes-Gutscheine entstehen.
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