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Suche Kaufvertrag für iPhone
#1

Hallo


Ich kaufe heute ein iPhone 5 für 700 Euro neu und eingeschweißt simlock frei von privat.

Bei dem Preis wäre es mir lieber ich hätte einen Kaufvertrag.


Kann mir da jemand helfen oder gibt es einen Vordruck?



Vielen dank
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#2

Google hilft :-)

http://www.markt.de/contentId,Allgemeine...inhalt.htm
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#3

Mach es auf und überzeug Dich vom Inhalt.

http://www.channelpartner.de/handel/ecommerce/2392268/
http://apfeltech.net/2012/01/betrug-ipad...erpackung/
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#4

Ich versteh nicht was in so einem Vertrag alles vereinbart werden soll, und welchen Nutzen das hat.
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#5

Versteh ich auch nicht

Ich hab jetzt auch schon zwei 4er verkauft und habe dem Käufer lediglich eine Mail als Bestätigung geschickt

In dieser Mail habe ich die Adresse und Bankdaten von mir, die Daten des iPhone, die IMEI Nummer und damit keine Garantie mehr besteht, geschrieben...

Hat alles reibungslos geklappt und beide waren zufrieden.
Sobald das Geld gebucht wurde, bin ich zur Post und habe dem Käufer die Sendungsnummer übermittelt

So ein Vertrag bringt auch nicht viel Sicherheit, weil du nicht sicher sein kannst ob die Daten auch alle stimmen
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#6

Ich habe meinem Wagen ohne Kaufvertrag sogar verkauft Zwinkern
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#7

Der Verkäufer kann ja ne Rechnungskopie dabei tun, mehr hat er von Apple auch nicht bekommen Wink
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#8

Unser altes Auto auch

Käufer so gekauft wie gesehen... Am Ende dreht der Nachfolger war und hängt es mir noch an
Nein Danke Zwinkern
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#9

Die wollten gar keinen Vertrag. Was sollte man dir denn noch anhängen?
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#10

Naja manche Menschen kommen ja auch die besten Ideen Zwinkern
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#11

Bei Privatkauf gibt es ja keine Gewährleistung Zwinkern wie du schon sagtest: gekauft wie gesehen
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#12

Bei einem iPhone Verkauf trifft das aber leider auch nicht zu Zwinkern
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#13

Am besten bei soetwas , selbstabholung, und bevor das Geld rüber geht im beisen des Verkäufers die Apple Hotline (kostenlos) anrufen, und fragen was mit dem Ei los ist (SIMLOCK,NETLOCK, GEKLAUT, usw)
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#14

(20.10.2012, 20:06)Axl_Rose22 schrieb:  Bei Privatkauf gibt es ja keine Gewährleistung Zwinkern

Wenn sie vorher gesetzeskonform ausgeschlossen wurde!
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#15

Wäre mir neu, wenn bei gebrauchten Gegenständen, bei denen es keine gesetzliche Garantie mehr gibt, das es eine Gewährleistung bei einem Verkauf unter Privatleuten gibt. Genau wie Umtausch, den gibt es ja auch nicht
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#16

Hier was interessantes, vor allem 3.1

http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrle...-ebay.html

oder hier

http://www.anwalt.de/rechtstipps/der-aus...03366.html
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#17

Das gilt doch nur für Neuware. Wenn man eine gebrauchte Sache kauft, dann gibt es auch Gebrauchsspuren. Es wird ja nicht als neuwertig verkauft

Ich gehe natürlich von Ehrlichkeit beim Verkäufer aus, wenn natürlich absichtlich Sachen verschwiegen oder anders dargestellt wird, dann grenzt es ja auch schon an Betrug
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#18

Du weist das es "Gewährleistung" seit 2010 nicht mehr gibt? Zwinkern
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#19

Yes i know that Zwinkern
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#20

Zitat:5. Die gesetzliche Gewährleistung ist bei Privatverkäufen grundsätzlich ausgeschlossen.

Nein. Das Gesetz differenziert prinzipiell nicht nach gewerblichen und privaten Verkäufen und ebensowenig z.B. zwischen dem Verkauf einer neuen und einer gebrauchten Sache. Der Verkäufer muss dem Käufer zwei Jahre lang dafür haften, dass bei Gefahrübergang (das ist in der Regel die Übergabe) die Sache mangelfrei war.

Allerdings kann bei einem Kaufvertrag die Mängelverjährung grundsätzlich durch Vertrag beeinflusst werden, d.h. man kann die Frist verkürzen oder verlängern oder auch die Haftung ganz ausschließen.

Es gibt allerdings gewisse Einschränkungen: erklärt der Verkäufer für gewisse Eigenschaften o.ä. eine Garantie oder verschweigt er arglistig einen Mangel, so ist insoweit ein Haftungsausschluss unwirksam.

6. Wenn ich eine gebrauchte Sache kaufe, ist die Mängelhaftungsfrist kürzer.

Nein. Dieser Irrtum beruht auf den besonderen Regeln zum Verbrauchsgüterkauf (s.u.). Auch bei gebrauchten Sachen, egal, ob sie von einem Händler oder einem Privatmenschen gekauft wurden, gilt die Mängelhaftung erst einmal ganz normal.

7. Ein Verbrauchsgüterkauf liegt nur vor, wenn ich eine Sache kaufe, die zum sofortigen Verbrauch bestimmt ist.

Nein. Der Begriff mag etwas mißverständlich klingen, aber das Gesetz definiert in § 474 BGB sogar selbst, was es unter einem Verbrauchsgüterkauf versteht. Ein solcher liegt dann vor, wenn ein Verbraucher (§ 13 BGB) von einem Unternehmer (§ 14 BGB) eine bewegliche Sache kauft. Das kann z.B. auch ein Auto oder eine Sammelbriefmarke sein.

8. Beim Verbrauchsgüterkauf haftet der Verkäufer bei Gebrauchtwaren nur ein Jahr.

Auch wenn diese Aussage oft zutreffen wird, ist sie per Gesetz nicht richtig. Auch bei Gebrauchtwaren gilt grundsätzlich die zweijährige Mängelhaftung. Diese kann allerdings vertraglich auf minimal ein Jahr verringert werden (vgl. § 475 Abs. 2 le. Hs. BGB). Ist das jedoch nicht vertraglich vereinbart, gelten die normalen zwei Jahre.

Quelle: http://www.jurawiki.de/VRI/MaengelHaftun...eschlossen.

Also ganz so einfach ist es eben nicht.
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