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Wie kann man ein Schriftstück formulieren, wegen offener Geldforderungen?
#1

Es geht um folgendes (hat absolut nichts mit Technik oder Apple zu tun)

Eine Bekannte putzt seit einigen Jahren bei Bekannten von ihr. Ihr wurde eine ganz zeitlang nichts dafür gezahlt, sodass sich mittlerweile ein Betrag von rund 2100 € angesammelt haben. Zwischendurch wird zwar mal wieder was gezahlt, aber nichts von der angestauten Summe abgezahlt. Auch bei dem Vorschlag auf Ratenzahlung stößt sie bisher auf taube Ohren.
Meine Bekannte möchte nun ein Schriftstück aufsetzen, dass von ihrem Bekannten ebenfalls unterschrieben werden muss, aus dem hervorgeht, dass sie den o.g. Betrag noch zu bekommen hat.
Falls diesem mal was zustösst, weiss bzw. tut so als weiss keiner der Hinterbliebenen was von dem Geld.

Wie könnte man sowas formulieren? Ich habe zwar bei Google rumgesucht, aber nicht wirklich was passendes gefunden.
Bin für jeden Tipp dankbar.
Ich möchte ihr da etwas helfen, denn wenn ich so eine Ausnutzerei sehe, bekomme ich Bluthochdruck.
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#2

Das mit dem Schriftstück wird doch auch nur was halbgares. Wieso ist sie denn bei der Zahlungsmoral überhaupt noch dort beschäftigt?
Ein Mahnbescheid vom Gericht wäre das wirksamste. Oder läuft das Ganze unter Schwarzarbeit?
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#3

Das ist erstmal das wichtigste, gibt es einen offiziellen Arbeitsvertrag, mit einer ausgemachten Bezahlung?
Ansonsten nützt dir kein Schriftstück etwas.
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#4

wenn vertrag, dann inkasso sofort.... wenn afrika-arbeit...dann pusteblumen pflücken
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#5

Unabhängig von einem Arbeitsvertrag ist das natürlich Blödsinn, was gepostet wurde.

Zum Arbeitsvertrag: Haushaltshilfen sind steuerlich absetzbar, daher unverständlich, wenn schwarz beschäftigt. Hat für beide Seiten nur Vorteile, das offiziell zu machen.

Eine Schwarzbeschäftigung hindert nicht die gerichtliche Durchsetzung der Forderung, auch wenn der Schuß dann nach hinten losgeht.

Da es hier ja nicht um eine Rechtssache geht, sondern um eine gütliche Einigung zwischen zwei Parteien, würde ich mal nach:

abstrakter Schuldanerkenntnis

Schuldschein

Quittung über geliehenes Geld

googlen.

Wichtig für die Bekannte ist ja nur, das Sie etwas schriftliches hat, auf dem eine Forderung gerichtsfest nachvollziehbar ist.
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#6

Ich vermute dass es nicht offiziell geht. Das bedeutet mit dem Schriftstück würde Sie sich später nur selber anschwärzen, falls es zum Härtefall kommt.

Falls es offiziell gehen sollte, Kann ich gerne mal per PM eine meiner Mahnungen rüberschicken.

Wenn es nichts offizielles ist, dann sollte die Bekannte Ihre Arbeit sofort einstellen. Zumindest bis Sie Ihr Geld bekommen hat.
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#7

Wie das so unter Bekannten ist, natürlich kein Arbeitsvertrag.
Ich persönlich hätte denen schon lange was gehustet. Mal ein, zwei Monate hinterherhinken, naaaaaja. Aber solche Beträge......

Sehen wir es mal anders: Meine Bekannte hat das Geld an Ihre Bekannten geliehen.

Was kann man denn da schriftlich formulieren?
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#8

*hey Alter, rück Geld raus, sonst Maul*

Mfg
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#9

hat ja schon nichts gebracht, Hitch....zumindest das bis ...rück Geld raus. Zwinkern
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#10

Dann würde ich versuchen eine Art Schuldschein zu formulieren.

Hiermit bestätige ich xyz, den geliehenen Betrag von XXX von Name der Person erhalten zu haben. Rückzahlung des Betrags bis XXX in Raten zu je ...
oder so ähnlich.

Viel Spielraum gibt es ja nicht.

Entweder halt mit Rückzahlungsangaben oder als reinen Schuldschein.
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#11

Danke für eure Antworten. Dann will ich mich nachher mal an ein Briefchen setzen
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#12

Mahnbescheid online. Kostet nicht die Welt und ist bei Vollpfosten wirksam, da bei fehlender Reaktion eine Vollstreckung möglich ist.
Die Berechtigung der Forderung wird nicht bzw. eingeschränkt geprüft durch das Gericht. Die imho preiswerteste Möglichkeit solche Zeitgenossen zum Nachdenken zu bewegen.
Kosten bei 2.100€ = 40,50€

http://suite101.de/article/fehlender-loh...z2Ekk60hSr

https://www.online-mahnantrag.de/omahn/M...mand=start
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