Ich bitte hier um eure Mithilfe!
Bitte unterzeichnet diese Petition! http://www.change.org/de/Petitionen/e-zi...efore_sign
Ihr würdet nicht nur mir sondern vielen anderen Dampfern eine große Hilfe sein.
Vielen Dank!
Zitat:
Revision der EU-Tabakrichtlinie kommt Verbot gleich
Am 19.12.2012 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag über die Revision der Richtlinie für Tabakerzeugnisse. In diesem wurde erstmals die E-Zigarette, als nikotinhaltiges Erzeugnis, behandelt. Normiert werden soll eine Begrenzung von 2 Milligramm je Verbrauchseinheit sowie eine Begrenzung der absoluten Nikotinkonzentration von 4 Milligramm je Milliliter. Alle darüber hinausgehenden Produkte müssten als Arzneimittel zugelassen werden.
Bei einer Höchstkonzentration von 4 Milligramm pro Milliliter dürfte die Einheit also höchstens einen halben Milliliter fassen.
Was heißt das, für uns Verbraucher?
Aktuell verfügbare nikotinhaltige Liquids enthalten zumindest 6 Milligramm pro Milliliter. Höhere Konzentrationen von bis zu 36 Milligramm pro Milliliter sind durchaus üblich. Der durchschnittliche Verbraucher konsumiert etwa 4 Milliliter pro Tag. Davon ausgehend, dass Umsteiger eine eher höhere Konzentration von 18 Milligramm pro Milliliter nutzen, ergibt das 72 Milligramm Nikotin am Tag.
Mit frei erhältlichen, dem Richtlinienvorschlag entsprechenden, Produkten wären bei gleichbleibendem Konsum lediglich 16 Milligramm möglich - nur noch ein knappes Fünftel. Umgekehrt müsste der Konsum auf unmöglich zu konsumierende 18 Milliliter angehoben werden, um das Niveau zu halten. Das entspräche 36 frei verfügbaren Einheiten.
Doch nicht nur das Liquid an sich wäre betroffen. Auch das Equipment wird in Mitleidenschaft gezogen. Die beliebte eGO fasst beispielsweise mindestens 0,8 ml, leistungsfähigere Verdampfer sogar bis zu sechs Milliliter Liquid. Somit müsste jedenfalls mehr als eine Einheit genutzt werden, um den vorgesehenen Betrieb des Equipments aufrecht zu erhalten - dies selbstverständlich von der Annahme ausgehend, dass Liquid flüssig in 0,5 Milliliter Einheiten vertrieben wird.
Nüchtern betrachtet kommt dieser Vorschlag also einem Verbot des Dampfens, wie wir es bisher kannten, gleich. Der Verzicht auf Tabak, bei gleichbleibendem Ritual und gleichbleibender Versorgung mit Nikotin wird nicht länger möglich sein. Was bleibt ist ein völlig unbefriedigender Rest dessen, was wir als unsere Alternative zum Tabakkonsum ansehen können.
Warum werden nikotinhaltige Erzeugnisse in die Tabakrichtlinie aufgenommen wenn keine Beweise von Schädlichkeit vorliegen?
Warum erlaubt man nikotinhaltige Erzeugnisse nur unter der Grenze von Entwöhnungsmitteln?
Warum wird für ein Präsentationsarzneimittel eine Wirkstoffgrenze in der Tabakrichtlinie definiert?
Warum versucht man unterschiedliche Handhabung der Länder bei nikotinhaltigen Erzeugnissen nicht in den entsprechenden Richtlinien zu harmonisieren?
Wir fordern eine Regulierung von nikotinhaltigen Erzeugnissen als Genussmittel abseits der Maßnahmen der Tabakkontrolle. Auch der Verweis auf die Arzneimittelrichtlinie ist unbefriedigend. Den Konsum von Nikotin durch die Verbrennung von Tabak durch den Konsum von Nikotin durch die Vernebelung von Liquid zu ersetzen, stellt keine medizinische Therapie dar, da Nikotin keine Heilmitteleigenschaften bei Tabakabhängigkeit haben kann.
Wir fordern eine Regulierung unter Rücksichtnahme auf den sich seit 2006 etablierenden Markt, unter Rücksichtnahme auf die cirka 7 Millionen Menschen in Europa, die für sich eine Alternative des Genußmittelkonsums Nikotin in der E-Zigarette gefunden haben.
Wir fordern, gesundheitspolitisch anzuerkennen, dass Elektrisches Rauchen eine deutlich weniger schädliche Alternative des Nikotinkonsums darstellt als der Konsum von Tabakwaren und dies somit das Gesundheitswesen entlastet und die europäische Volksgesundheit stärkt.
Interessengemeinschaft E-Dampfen
Bitte unterzeichnet diese Petition! http://www.change.org/de/Petitionen/e-zi...efore_sign
Ihr würdet nicht nur mir sondern vielen anderen Dampfern eine große Hilfe sein.
Vielen Dank!
Zitat:
Revision der EU-Tabakrichtlinie kommt Verbot gleich
Am 19.12.2012 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag über die Revision der Richtlinie für Tabakerzeugnisse. In diesem wurde erstmals die E-Zigarette, als nikotinhaltiges Erzeugnis, behandelt. Normiert werden soll eine Begrenzung von 2 Milligramm je Verbrauchseinheit sowie eine Begrenzung der absoluten Nikotinkonzentration von 4 Milligramm je Milliliter. Alle darüber hinausgehenden Produkte müssten als Arzneimittel zugelassen werden.
Bei einer Höchstkonzentration von 4 Milligramm pro Milliliter dürfte die Einheit also höchstens einen halben Milliliter fassen.
Was heißt das, für uns Verbraucher?
Aktuell verfügbare nikotinhaltige Liquids enthalten zumindest 6 Milligramm pro Milliliter. Höhere Konzentrationen von bis zu 36 Milligramm pro Milliliter sind durchaus üblich. Der durchschnittliche Verbraucher konsumiert etwa 4 Milliliter pro Tag. Davon ausgehend, dass Umsteiger eine eher höhere Konzentration von 18 Milligramm pro Milliliter nutzen, ergibt das 72 Milligramm Nikotin am Tag.
Mit frei erhältlichen, dem Richtlinienvorschlag entsprechenden, Produkten wären bei gleichbleibendem Konsum lediglich 16 Milligramm möglich - nur noch ein knappes Fünftel. Umgekehrt müsste der Konsum auf unmöglich zu konsumierende 18 Milliliter angehoben werden, um das Niveau zu halten. Das entspräche 36 frei verfügbaren Einheiten.
Doch nicht nur das Liquid an sich wäre betroffen. Auch das Equipment wird in Mitleidenschaft gezogen. Die beliebte eGO fasst beispielsweise mindestens 0,8 ml, leistungsfähigere Verdampfer sogar bis zu sechs Milliliter Liquid. Somit müsste jedenfalls mehr als eine Einheit genutzt werden, um den vorgesehenen Betrieb des Equipments aufrecht zu erhalten - dies selbstverständlich von der Annahme ausgehend, dass Liquid flüssig in 0,5 Milliliter Einheiten vertrieben wird.
Nüchtern betrachtet kommt dieser Vorschlag also einem Verbot des Dampfens, wie wir es bisher kannten, gleich. Der Verzicht auf Tabak, bei gleichbleibendem Ritual und gleichbleibender Versorgung mit Nikotin wird nicht länger möglich sein. Was bleibt ist ein völlig unbefriedigender Rest dessen, was wir als unsere Alternative zum Tabakkonsum ansehen können.
Warum werden nikotinhaltige Erzeugnisse in die Tabakrichtlinie aufgenommen wenn keine Beweise von Schädlichkeit vorliegen?
Warum erlaubt man nikotinhaltige Erzeugnisse nur unter der Grenze von Entwöhnungsmitteln?
Warum wird für ein Präsentationsarzneimittel eine Wirkstoffgrenze in der Tabakrichtlinie definiert?
Warum versucht man unterschiedliche Handhabung der Länder bei nikotinhaltigen Erzeugnissen nicht in den entsprechenden Richtlinien zu harmonisieren?
Wir fordern eine Regulierung von nikotinhaltigen Erzeugnissen als Genussmittel abseits der Maßnahmen der Tabakkontrolle. Auch der Verweis auf die Arzneimittelrichtlinie ist unbefriedigend. Den Konsum von Nikotin durch die Verbrennung von Tabak durch den Konsum von Nikotin durch die Vernebelung von Liquid zu ersetzen, stellt keine medizinische Therapie dar, da Nikotin keine Heilmitteleigenschaften bei Tabakabhängigkeit haben kann.
Wir fordern eine Regulierung unter Rücksichtnahme auf den sich seit 2006 etablierenden Markt, unter Rücksichtnahme auf die cirka 7 Millionen Menschen in Europa, die für sich eine Alternative des Genußmittelkonsums Nikotin in der E-Zigarette gefunden haben.
Wir fordern, gesundheitspolitisch anzuerkennen, dass Elektrisches Rauchen eine deutlich weniger schädliche Alternative des Nikotinkonsums darstellt als der Konsum von Tabakwaren und dies somit das Gesundheitswesen entlastet und die europäische Volksgesundheit stärkt.
Interessengemeinschaft E-Dampfen
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