Im Streit um die Rechte am Begriff App Store hat ein US-Gericht die Kontrahenten Amazon und Apple zu einer außergerichtlichen Einigung aufgerufen. Wem gehört der Begriff App Store? Mit dieser Frage musste sich gestern erneut ein Gericht im kalifornischen Oakland beschäftigen, nachdem Amazon 2011 einen »Appstore« eröffnet hatte und Apple mit seinem »App Store« Klage dagegen eingereicht hatte. Doch die vorsitzende Bezirksrichterin Phyllis Hamilton hatte offenbar keine allzu große Lust, sich lange mit den beiden ewigen Streithähnen und ihren teils recht haarspalterischen Argumentationen aufzuhalten.
Sie wies die Klage von Apple kurzerhand zurück und entschied, dass trotz der Ähnlichkeit keine Verwechslungsgefahr bestehe. Sie sehe keine Gefahr gegeben, dass ein Apple-Nutzer sich in Amazons Appstore für Android-Software verirre oder umgekehrt. Damit sei auch keinerlei Verwechslungsgefahr oder gar Irreführung der Nutzer zu erwarten, so Hamiltons klare Entscheidung. Abschließend rief sie die beiden Großunternehmen dazu auf, diese Nicklichkeit doch bitteschön außerhalb des Gerichtssaales zu klären.
Bleibt abzuwarten wie das Ergebnis in ein paar Wochen ausfällt.
Sie wies die Klage von Apple kurzerhand zurück und entschied, dass trotz der Ähnlichkeit keine Verwechslungsgefahr bestehe. Sie sehe keine Gefahr gegeben, dass ein Apple-Nutzer sich in Amazons Appstore für Android-Software verirre oder umgekehrt. Damit sei auch keinerlei Verwechslungsgefahr oder gar Irreführung der Nutzer zu erwarten, so Hamiltons klare Entscheidung. Abschließend rief sie die beiden Großunternehmen dazu auf, diese Nicklichkeit doch bitteschön außerhalb des Gerichtssaales zu klären.
Bleibt abzuwarten wie das Ergebnis in ein paar Wochen ausfällt.
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