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Hallo Community,
Ich habe folgendes Problem. Ich hatte gestern bei Ebay ein nagelneues iPhone 5 als 32 GB Version eingestellt und wollte dafür 650 Euro haben. Ich habe als Option den Interessenten die Möglichkeit gegeben, dass Sie über die Ebay "Einen Preisvorschlag machen". Ich hatte zwei Angebote mit einmal 620 € und 600 € erhalten. Mit diesen Preisen war nicht nicht einverstanden und habe beide einen Gegenvorschlag mit 625 Euro gemacht. Der eine Interessent hat das Angebot angenommen und hat die Ware auch schon bezahlt.
Nun besteht der andere Interessent darauf, dass er das Handy möchte, da ich durch den Gegenvorschlag ihm ein rechtsbindenden Kaufvertrag angeboten habe. Er hätte diesen auch angenommen, aber der andere Interessent war schneller.
Wie sieht jetzt nun die rechtliche Lage aus? Ich danke euch für eure Hilfe.
Vielen Dank und beste Grüße
Olli
Apple iPhone SE (Space Gray 64GB)
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Nein, der andere hat kein Anrecht auf den Preis/die Ware.
Kann man mit einem normalen Sofortkauf vergleichen, dort machst du auch jedem ein Angebot, aber nur der schnellste erhält die Ware.
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Ich denke mal da er den Gegenvorschlag zu spät angenommen hat,ist auch kein "Kaufvertrag" zu stande gekommen.
Dieser wo den Vorschlag zu erst annimmt hat auch das Recht auf das Gerät.
Mach Dir keinen Kopf,du bist im Recht.
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der eine hat abgelehnt und ist somit raus... der andere ist auf dein angebot eingegangen, und hat bezahlt... somit bekommt er das handy... verbindlich ist der festgelegte preis und die zustimmung...
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17.03.2013, 10:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.03.2013, 10:30 von
Hitchhiker1981.)
Hatte auch mal das selbe Problem, nur ging es bei mir um einen Fernseher. Ebay sagte dazu nur: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Hättest du 2 iPhones zum Verkauf angeboten, wär es anderst. Da du aber nur eines eingestellt hast, ist der erste der "glückliche".
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17.03.2013, 10:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.03.2013, 10:47 von
Darius.)
Ist doch ein Auktionshaus, wer schneller ist der kriegt die Ware. Der andere kann sich beschweren bei wem er will.
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Der Erste hat Deinen Gegenvorschlag angenommen und es ist zum Kaufvertrag gekommen. Der Zweite hat Pech gehabt.
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17.03.2013, 11:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.03.2013, 11:30 von
Kuma-Italia.)
Danke euch allen für eure Statement. Das kam gerade von diesem Interessenten rein:
"Das werde ich nicht akzeptieren, ich habe ein anderes Angebot für 650€ ausgeschlagen.
Es kann auch nicht sein, dass Sie zwei Interessenten ein Gegenangebot gemacht haben. Das ist nicht nur gegen die eBay-Bestimmungen, sondern schlichtweg auch technisch gar nicht machbar. Vielmehr haben Sie die Auktion gelöscht, nachdem Sie mir den Gegenvorschlag gemacht haben.
Vermutlich wird Ihnen 650€ geboten. Wenn Ihnen der ganze Stress 25€ Wert ist, dann werde ich den Fall an eBay melden und auf eine Entscheidung warten.
Ich gebe Ihnen den Tipp das Handy solange nicht wegzugeben.
Einen solchen Fall hatte ich schon mal mit einem Rennrad.
Der Verkäufer hatte Unrecht und musste Ersatz beschaffen."
Mit freundlichen Grüßen
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17.03.2013, 11:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.03.2013, 11:45 von
Chris.)
Antworte nicht drauf. Du wirst nicht mehr von Ihm hören. Wenn er sich wirklich an eBay wendet, so werden die Ihm nichts anderes erzählen. Hättest Du zwei Geräte würde es anders aussehen.
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Hast du beide Preisvorschläge angenommen?
Ich helfe gerne über Team Viewer PN an mich
.
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@Montijade:
Nein, dass geht auch gar nicht bei Ebay. Ich habe nur an zwei verschiedenen Interessenten den gleichen Gegenvorschlag angeboten so wie es bei Ebay möglich ist, das zu tun und der eine Interessent war eben schneller als der andere.
@Warrior & Jesusphone
Das werde ich auch machen.
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Hast du also beiden ein Gegenvorschlag gemacht?
Ich helfe gerne über Team Viewer PN an mich
.
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Joa, mit dem selben Preis Vorschlag.
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Bei mir war's ähnlich: Ich habe ein HTC verkauft, aber der Käufer zahlte nicht. Also setzte ich eine Frist und löste den Kaufvertrag auf. Daraufhin bot ich den Artikel unterlegenen Bietern an. Der Erste hat zu lang gebraucht, sodass der Zweite zugeschlagen hat. Das fand der Erste nicht in Ordnung und drohte mir. Ist jetzt mehr als ein Jahr her, nichts passierte.
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Was ein Dummgeschwätz vom pot. Käufer. Solange alles über Ebay abgewickelt wurde ist das dich gar kein Thema zum Diskutieren?!? Schon 100x so gehabt und was Ebay zulässt ist auch legal. First come first served.
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17.03.2013, 12:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.03.2013, 12:48 von
Kuma-Italia.)
Das denke ich doch auch. Es wurde alles vorschriftsmäßig über Ebay abgewickelt und nach Bestätigung des einen Interessen ist der Kauf über Ebay gültig gewesen und die Auktion wurde wie gewohnt von Ebay automatisch beendet.
Es ging mir darum. Ich habe einfach keinen Bock auf einen Rechtsstreit und möchte schlichtweg meine Ruhe haben. Ich sehe nicht dass ich einen Fehler gemacht habe und es wurde von Ebay. Ich werde mich aber trotzdem nochmals an Ebay wenden und möchte veranlassen, dass ich von diesem Typen keine Nachricht mehr bekommen kann.
Edit:
Also, ich habe soeben mit dem Ebay Support telefoniert und die Frau an der anderen Leitung war wirklich klasse. Sie hat sich als erstes voll über diesen Stänkerer aufgeregt und hat nochmals nachrecheriert und auch Ebay meint, dass ich ganz klar im Recht bin und keine Ebay-Richtlinien verletzt habe. So nun kann der Typ von meinem iPhone träumen. Lieber hätte ich es jemand für 500 Euro verkauft, bevor ich es so einem ....gebe.
Danke euch alles nochmal recht herzlich.
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@Leopard:
Das war auch sicherlich eine Masche. Aber manche bekommen bei sowas gleich mal Angst und fallen drauf rein. Wie gesagt, der Typ kann noch so viel schreiben wie er will. Es gibt so viele Hobbys, wenn das sein Hobby so ist, soll er es wo anders ausleben. Auf jeden Fall bin ich im Recht und das ist mir wichtig.
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