08.06.2013, 09:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.06.2013, 09:29 von Nemesis200SX.)
hallo
eine interessensfrage hätte ich.
apple gibt ja auf seine geräte 1 jahr Garantie. gegen aufzahlung (apple care) kann man diese garantiezeit um ein weiteres jahr verlängern.
ABER...
in österreich gilt eine gesetzliche gewährleistungspflicht von zwei Jahren, die durch den hersteller nicht verkürzt werden kann? der einzige unterschied den ich sehe ist, dass im falle einer garantie jeder apple vertragspartner mein ansprechpartner ist und im falle der gewährleistung muss ich zu genau dem händler wo ich das gerät gekauft habe. aber im endeffekt ist es ja egal wer nun das gerät an apple schickt.
punkt 1 und 3 http://www.konsument.at/cs/Satellite?pag...24579&pn=1
somit wäre es ja in österreich unnötig dieses apple care abzuschließen, da das gerät im fall eines Schadens sowieso 2 jahre lang ausgetauscht/repariert werden muss oder?
eine interessensfrage hätte ich.
apple gibt ja auf seine geräte 1 jahr Garantie. gegen aufzahlung (apple care) kann man diese garantiezeit um ein weiteres jahr verlängern.
ABER...
in österreich gilt eine gesetzliche gewährleistungspflicht von zwei Jahren, die durch den hersteller nicht verkürzt werden kann? der einzige unterschied den ich sehe ist, dass im falle einer garantie jeder apple vertragspartner mein ansprechpartner ist und im falle der gewährleistung muss ich zu genau dem händler wo ich das gerät gekauft habe. aber im endeffekt ist es ja egal wer nun das gerät an apple schickt.
punkt 1 und 3 http://www.konsument.at/cs/Satellite?pag...24579&pn=1
somit wäre es ja in österreich unnötig dieses apple care abzuschließen, da das gerät im fall eines Schadens sowieso 2 jahre lang ausgetauscht/repariert werden muss oder?