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Firmenwagen, wer hat eigene Erfahrung damit ?
#1

Ich ja hier mal kurz erwähnt, dass ich evtl. einen Firmenwagen bekommen würde. Mit privater Nutzung.

Wie sieht das aus, wenn der geldwerte Vorteil höher ist, als die Werbungskosten? Kommt es dann zu Steuernachzahlung?

Ich habe im Moment noch keinen Steuerberater. Brauchte ich bisher auch nicht, nur in diesem Jahr kommt die ganze Erbschaftssache nach dem Tod meines Vaters auf mich und meine Mutter zu, dass bekomme ich alleine nicht mehr geregelt.

Wenn jemand da Erfahrungen hat oder sich steuerlich etwas auskennt, würde ich mich über eine PN sehr freuen.

Ich wollte im Vorfeld nur mal GROB die finanzelle Seite abklopfen, bevor ich dem ganzen zu stimme.
Ich möchte mit dem Firmenwagen ja nicht dem FA noch mehr von meinem Geld in den Rachen werfen, als eh schon Sad

Das mit der 1% Regelung und 0,03% für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit hatte ich schon gelesen und durchgerechnet und da kamen so Fragen für mich auf
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#2

Da du den Firmenwagen privat nutzt, zahlst du monatlich 1% des Listenpreises. Mehr kommt dann nicht auf dich zu!
Je nach Arbeitgeber erstattet er dir auch einen Teil des Eigenanteils.
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#3

Hm, ich lese da immer noch was von diesen 0.03% für die Fahrten einfache Strecke. Da kommt schon was zusammen. Bei z.b. Brutto-Listenpreis 22.000 €, einfache Strecke zur Arbeit 46 km.

Das ist ja das was mich unsicher macht, ob ich da nicht mehr Nach- wie Vorteile haben könnte.
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#4

Bei der 1% Regelung wird der Nutzungswert (1% vom Listenpreis des Fahrzeugs) auf deinen Bruttolohn aufgeschlagen.
Somit zahlst du Lohnsteuer etc. auf dein bisheriges Brutto + den 1%-Listenpreis des Firmenwagens.

Hier ist das ganze ziemlich gut erklärt: klick

Edit: richtig, die 0,03% musst du ebenfalls beachten. Es gibt im Internet auch Rechner, mit denen du das genau berechnen kannst.
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#5

Ich hatte jahrelang einen firmenwagen, mit eben diesen monatlichen erwähnten 1% des Listenpreises, außerdem könnte ich auf firmenkosten tanken und privat nutzen. Nichts musste irgendwie dokumentiert werden.
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#6

Viele Arbeitgeber möchten aber ein Fahrtenbuch ... Wenn das so ist kommt man nicht drum herum
Auch gibt es oft Regeln über Freikilometern! Aber das Entscheidet letztendlich der Arbeitgeber dann
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#7

Es muss in der Regel nichts dokumentiert werden.

Die 0,03% sind ja ein fester Wert, der jeden Monat gleich bleibt.

Beispiel: Du hast einen Firmenwagen mit einem Listenpreis von 30.000,-€ und wohnst 25km von deiner Arbeitsstelle entfernt.
Dein Brutto 2.500,-€
+ 1% vom Listenpreis (300,-€)
+ 0,03% vom Listenpreis * km (225,-€)
ergibt ein "neues" Brutto von 3.025,-€ auf das du dann die Steuern zahlst.

Die Werbungskosten kannst du entweder gleich monatlich gegen rechnen, oder am Ende des Jahres über den Lohnsteuerjahresausgleich.
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#8

Das hatte ich so auch schon mal mit dem im Internet zu findenden Rechnern ausgerechnet. Dann war das schon mal so korrekt, was ich gefunden habe.

Die Frage ist nun, rechnet es sich für mich oder nicht. Aber das wird mir wohl wirklich nur ein Steuerberater sagen können, der mal mit und ohne Wagen rechnet.

Ich danke euch für eure Antworten Smiley

Bezügl. Fahrtenbuch, nee, das wird bei uns nicht gebraucht.
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#9

Dann wird aber nicht nach der 1% Regel berechnet.
Ich habe nen Firmenwagen der 30000€ gekostet hat.Also werden 300€ als geldwerter Vorteil angesetzt.Plus 1km mal 0,003% mal Bruttolistenpreis Entfernungspauschaule für Wege zwischen Arbeitsplatz und Zweitwohnung.1x pro Woche ist lt. Gesetz eine Familienheimfahrt (190km) frei. Natürlich darf ich diese Kosten nicht mehr als Werbungskosten bei dr Steuer ansetzen.
Der Wagen kostet so netto 124€ im Monat.Urlaubs - und Privatfahrten inkl.
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#10

Wenn du nur die die Mehrsteurer ( also 1% und km) zahlen musst, dann würde es sich rentieren würd ich sagen
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#11

Wenn Du im HomeOffice arbeitest, kannst Du Dich auch befreien lassen und musst lediglich die 1% in deine Berechnung einfließen lassen. In der Regel ist ein "privates" Fahrzeug immer teurer. Anschaffung, Unterhalt, Abnutzung, ... da kommst Du mit dem Firmenwagen besser weg, sofern Du kein 60.000€ Auto zzgl. 15.000€ Sonderausstattung bestellst Smiley...
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#12

Ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen, normalerweise ist der Firmenwagen auf 1% günstiger als ein privater Wagen. Aufpassen muss man bein zu versteuernden KM, das die nicht so hoch sind, ist bei dir aber nicht der Fall, mein Arbeitsvertag läuft auf Homeoffice+450€ Brutto mehr auf die ich Steuern zahle. Mich kostet der Wagen netto ca. 250€...
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#13

ich habe seit 2 Jahren einen Firmenwagen, die 1 % Regelung vom Listenpreis ist absolut gut.
Für mich gibt es nix besseres. Kein Benzin, keine Reifem, Keine Inspektionskosten mehr...

jederzeit wieder...
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#14

Na das hört sich dann ja nicht schlecht an. Danke.
Ich bin ja immer sehr skeptisch...*rot werd*
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#15

Must du evtl noch Leasing zahlen? Oder nur die Versteuerung. Und was ist alles dabei? Benzin, Versicherung, Wartung?
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#16

Es ist alles drin: Benzin, Wartung usw. Das Leasing zahlt die Firma.
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#17

Den s.g. Heimwegvorteil 0,03% bekommst
Du nur abgezogen wenn du an mehr als
46 ( ? die genaue Anzahl weiß ich grad nicht ) Tagen
im Jahr zu deinem festen Arbeitsplatz fährst.
Dann hast Du aber auch das recht beim Lohnsteuerjahresausgleich
die Fahrten, wie mit einem privat Wagen, als Werbungskosten abzusetzen.

Kannst du nachweisen, dass du an weniger Tagen zu einer
Regelmäßigen Arbeitsstelle fährst, wird auch kein Heimwegvorteil
versteuert. Aber Vorsicht! Dann kannst du auch keine Werbungskosten
geltend machen!

Hätten bei uns im Betrieb letztes Jahr eine Steuprüfung
und einige Kollegen, die das nich ganz so ernst genommen
hatten, mussten übel nachzahlen.
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#18

Die 46 Tage Regel gibt es nicht mehr. Es kommt lediglich drauf an wo die regelmäßige Arbeitsstätte ist. Wenn man einen Heimarbeitsplatz hat oder im Aussendienst tätig ist aber regelmäßig die Zentrale aufsucht wird diese nicht zur regelmäßigen Arbeitsstätte(BFH Urteil vom 09.06.2011)
Wenn du in einer größeren Firma arbeitest gibt es sicherlich eine Dienstwagenregelung in der alle Fragen beantwortet werden. Bei Steuerthemen sich aufs Internet zu verlassen ist m.E. grober Unfug, da 1. Steuerberatung wie Rechtsberatung nicht durch laien erfolgen darf und es 2. viel zu komplex ist als das es mit pauschalen Antworten getan wäre
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#19

Soweit ich das Beurteilen kann, hat der Themenersteller
nicht um eine Rechtsverbindliche Auskunft, sondern um
einen Erfahrungsaustausch gebeten.

Und auch bei der besagten 46 Tage Regel muss
individualfälle geben, sonst wäre bei uns im letzten
Jahr nicht so ein Aufstand gewesen.
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#20

@Stefks
Nun ein Urteil desBFH ist das höchste was es im Steuerrecht gibt, aber egal. Das es in der Vergangenheit diese Regelung gab habe ich ja nicht bestritten. Steuerprüfungen haben ja den Sinn die Vergangenheit zu prüfen. Das man den direkten Weg zur Arbeitsstätte versteuern muss steht ausser Frage. Die 46 Tage-Regelung bezog sich hauptsächlich auf AN die mehrere Arbeitsstätten haben.

Und wenn ein TE um Steuertipps per PN bittet ist ein Hinweis, dass ein Forum (im speziellen iszene) die falsche Ablaufstelle ist, wohl mehr als angebracht. Machen kann der TE ja was er will, aber Tipps zu Steuern ohne die gesamte Situation zu kennen sind schlicht gefährlich.
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