09.12.2012, 10:56
Im Versandhandel: zwei Wochen. Benutzung / Beschädigung / Gebrauch muss dem Händler aber ggf. ersetzt werden.
Im Ladengeschäft: kein Rückgaberecht. Man ist auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
Und da hier schon wieder unnötig gespammt wird, mache ich jetzt dicht.
Im Ladengeschäft: kein Rückgaberecht. Man ist auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
Und da hier schon wieder unnötig gespammt wird, mache ich jetzt dicht.