30.10.2013, 14:18
(30.10.2013, 13:41)Hulk Holger schrieb: Ähm aber genau das gab es doch bis jetzt?Ähm ... nein. Wenn Du z.B. einen Anschluss mit VDSL 50.000 hast, kannst Du damit (vereinfacht gerechnet) 50.000 MBit pro Sekunde übertragen - mehr geht nicht. Man könnte auch sagen: Der Anschluss ist auf diese maximale Übertragungsrate begrenzt - und damit, zumindest nach der vielfach vorherrschenden Meinung, keine Flatrate. Der einzige Unterschied zur geplanten Situation ab 2016 ist die eingeführte "künstliche Begrenzung". Natürlich reduziert das dass maximal mögliche Übetragungsvolumen. Aber schon jetzt ist es irgendwo limitiert - insofern macht es in Bezug auf die Flatrate keinen Unterschied.
(30.10.2013, 13:55)Denner schrieb: Es ist die Kombination aus Unbegrenztem Volumen zu dem gebuchten Downloadspeed.Natürlich sollte die gebuchte Bandbreite während der ganzen Zahlungsperiode zur Verfügung stehen. Dabei geht es aber darum, dass man einen Vertrag abschließt und dabei selbstverständlich erwarten kann, dass die Leistungen erfüllt werden - was ich auch ganz genau so sehe. Aber eine Diskussion darüber, ob mit einer Drosselung des Ende der Flatrate bevorsteht, ist dabei völlig Fehl am Platz, denn die Flatrateeigenschaft ist davon gar nicht betroffen. Das gilt natürlich nicht, wenn man der Meinung ist, eine Flatrate würde sich tatsächlich auch auf das Übetragungsvolumen beziehen. Zum einen ist das falsch, zum anderen technisch schlicht nicht möglich.