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Hi. Inwieweit kann man eine Rufnummer Portieren? Nur auf eigene Verträge oder auch wenn meine Frau kündigt und ich einen für sie mache? Weiss das einer?
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Beide Vertragsinhaber müssen übereinstimmen - also der des Alt- und Neuvertrages. Soweit ich weiß kann das auch nur der Vertragsinhaber machen - oder mit schriftlicher Erlaubnis.
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Name und Geburtsdatum des Portierenden und des Übernehmenden müssen identisch sein, sonst wird die Portierung abgelehnt.
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20.05.2013, 00:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.05.2013, 00:42 von
soundclub.)
es ist immer unterschiedlich
in den meisten Fällen sagst du deinem Neuen Vertragspartner bescheid, dass du die Rufnummer mitnehmen möchtest, du erhälst darauf hin ein Formular, dies muss vollständig ausgefüllt werden, wichtig hierbei ist evtl. der abweichende Vertragspartner beim alten Vertrag, wenn alter und neuer Vertragspartner ungleich sind, dann müssen beide auf dem Formular unterschreiben, einmal der Rufnummerninhaber (beim alten Vertrag), und der neue zuletzt
hierbei unterscheidet man eine Kündigungsübernahme durch den neuen Anbieter und der eigenen Kündigung
dies legt der alte Anbieter fest.
Wenn der neue Anbieter dies übernimmt, dann kündigt dieser auch den Anschluss beim alten, aber nur den Anschluss selbst, evtl vorhandene Zusatzdienste müssen oftmals selbst gekündigt werden
Bei der Kündigung durch den Kunden selbst, muss man beim alten Anbieter angeben, dass man die Rufnummer portieren will, dann macht man die Portierung mit samt der Kündigungsbestätigung vom Altanbieter
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hier ein Beispiel-Antrag:
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man füllt immer nur den ersten Teil auf, und es unterschreibt auch nur der alte Vertragspartner (wenn der Name sich ändern sollte) wichtig ist die Angabe des alten Vertragspartners (ganz oben) und die Lesbarkeit aller Daten
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