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iPhone 5 aus der Türkei kaufen
#21

(15.06.2013, 14:23)LeXani1984 schrieb:  Aber beim Handy .. beweisen, wie? Jeder hat ein Handy dabei .. und WENN Strafe, dann nur (MwSt+Zoll)*2 also für 300.000 müsste ich da aber was teureres "schmuggeln" Biggrin

Ojemine..... Zwei Sätze, und eine falsche Information nach der anderen....

1.) wie beweisen?
Wenn der Zoll sich nicht sicher ist, kassiert er die Ware ein, und man kann sie sich gegen Vorlage einer offiziellen Rechnung wieder abholen.

2.) Strafe?
Dein "(MwSt + Zoll) x2" ist nur das, was Du direkt vor Ort zählen musst.
Die "Strafe" kommt viel später, wenn die Staatsanwalt die Anzeige wegen Steuerbetrug bearbeitet hat. Und dann ist die Strafe, wie in anderen Fällen auch, meistens abhängig von der Höhe des Einkommens ( x Tagessätze à y Euro )
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#22

Ja und Raubkopierer etc kommen 3 Jahre ins Gefaengnis
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