Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Bürgschafts Frage
#1

Hallo Leute,

Ich hab da mal ne frage.
Ich stehe vor der Entscheidung eine Bürgung für ein Auto zu tätigen.

Die frage die sich mir stellt ist: Wenn ich Bürge bin und der für den ich Bürge nicht bezahlt, dann muss ich ja weiter bezahlen, das ist soweit klar.
Aber wenn ich nun für den Kredit Bürgen muss, habe ich dann ein Anrecht auf das Auto?

Praktisch bezahle ich ja dafür.

Weiß da jemand Bescheid?

Mit freundlichem Gruß SK6722s
Zitieren
#2

Nein da hast du kein Recht drauf.

Eine Option wäre aber, im Falle deiner Inanspruchnahme vertraglich mit demjenigen, für den du bürgst, zu vereinbaren, dass er in diesem Fall verpflichtet ist dir das Eigentum an dem PKW zu übertragen.

Bürgschaften sind meistens immer schlecht für den Bürgen. Überlege dir das gut.
Zitieren
#3

Ich habe auch kein Anspruch auf Rückzahlung des Geldes?

Dann überlege ich mir das wirklich sehr gut, weil ich am Ende der gekniffene bin!
Zitieren
#4

Fraglich ob Du ein Bürgschaftsverhältnis oder Bürgschaftsvertrag hast. Im letzteren wirst Du vom Bürgen zum Gläubiger und kannst Deinen Teil der "Abzahlung" von ihm einfordern. Ein Recht an der Sache erwirbst Du meines Wissens nach nicht.

Zitat:Zunächst ist zwischen dem Bürgschaftsverhältnis und dem Bürgschaftsvertrag zu unterscheiden: Zum Bürgschaftsverhältnis gehören drei Personen, nämlich Gläubiger, Schuldner und Bürge. Der Bürgschaftsvertrag besteht dagegen nur zwischen dem Gläubiger und dem Bürgen. Dieser Vertrag begründet eine Leistungsverpflichtung, nicht bloß eine Haftung. Leistet der Bürge, erfüllt er seine eigene Schuld, die Hauptforderung gegen den Schuldner geht danach auf ihn über, d. h., nunmehr ist der Bürge der Gläubiger des Schuldners.

http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/re...uergschaft
Zitieren
#5

Mir fällt dazu noch der Spruch unseres Professors ein: "Den Bürgen sollst Du würgen". Schließe mich Ratio an.
Zitieren
#6

Okay, danke für die Infos.

Sehr informativ...

Komisch das es dazu in Deutschland ja scheinbar nichts fixes gibt ^^

Danke an alle!
Zitieren
#7

(01.08.2013, 11:07)SK6722s schrieb:  Ich habe auch kein Anspruch auf Rückzahlung des Geldes?

auch wenn du Anspruch auf Rückzahlung hast was nutzt dir das, wenn die Bank/Leasinggesellschaft bei ihm nix mehr holen kann weil da einfach nix zu holen ist dann kannst du auf eine Rückzahlung lange warten...
Zitieren
#8

Ich kann nur vor einer Bürgschaft warnen. Denn du bist immer der Gelackmeierte, der bezahlen kann für nichts.
Zitieren
#9

Du bezahlst also für etwas, was nicht dir gehört und was nicht dir gehören wird? Hört sich sehr effizient an Smiley
Zitieren
#10

@ersQue da hast du recht!

Eine frage habe ich aber noch, undzwar:

Wie läuft das eigentlich wenn der Schuldner behauptet, er könne nicht zahlen.

Wird das überprüft? Wird ihm erstmal was gepfändet bevor ich einstehen muss?

Mit freundlichem Gruß Paul
Zitieren
#11

@SK6722s Der Bank ist es erstmal wichtig an ihr Geld zu kommen. Wenn der Schuldner sagt das er nicht bezahlen kann, dann werden die sich erstmal direkt bei dir melden. Lass die Finger von Bürgschaften, sonst kann es sehr teuer werden.
Zitieren
#12

nicht erlebt aber gehört, dass der Gläubiger erst nach fruchtloser Betreibung gegen den Schuldner den Bürgen zur Kasse bitten kann... bin mir aber nicht sicher...da müsste man mal google bemühen
Zitieren
#13

Also wenn jemand schon einen Bürgen braucht um ein Auto per Kredit, Leasing oder Finanzierung zu bekommen, dann dürfte es mit den Vermögensverhältnisses nicht sehr gut aussehen.

Lass die Finger weg. Auch auf die Gefahr hin, dass der jenige, für den du bürgst verstimmt ist. Aber für deine Nerven und für dein Geld und sonstiges Vermögen ist es besser.

Der für den du bürgst, braucht nur wirklich glaubhaft machen, dass er nicht zahlen kann und das geht relativ schnell und du hängst drin.
Zitieren
#14

Ich kenne einen Fall, wo das ganze in einem regelrechten "Verwandtenkrieg" endete. Wenn Du genug Geld hast, würde einen direkten "Kredit" überlegen. Wenn nicht, Hände weg von einer Bürgschaft.
Zitieren
#15

Ich wusste nicht mal dass heute noch Bürgen verlangt werden!? Ich kenne viele die ihr Fahrzeug finanziert haben, einen Bürgen brauchte da aber niemand mehr. ich dachte das wäre ein Relikt von früher?

Der Vertrag besteht ja zwischen dem Käufer und der Bank, Du stehst lediglich dafür ein dessen Schulden zu übernehmen wenn er nicht mehr zahlen kann oder möchte. Der Käufer/Besitzer des Fahrzeugs bist Du deshalb natürlich nicht.

-> Anmeldung zum Test der iOS 9-Betas bitte per PM <-
Zitieren
#16

Faustregeln fern ab von allem deutschen Gesetzen:
- Bei Geld hört die Freundschaft auf.
- Verleihe nur das worauf du Notfalls auch verzichten kannst.

Ich kenne viele Leute die Geld verliehen haben und es nie wieder gesehen haben.
Beste Freunde, Familie, Geschäftspartner. Überlegs dir gut. Wenn dir die Summe egal ist - Machs!
Helfe einem Freund/Familienmitglied. Im besten Fall lernst du seinen/ihren wahren Charakter kennen.

Noch ein paar persönliche Dinge:
- Wenn mich jemand um Geld für einen Geschäftsstart bittet, dann helfe ich gerne.
- Wenn mich jemand um Geld wegen eines kurzfristigen Engpasses bittet, dann helfe ich gerne. Ich hinterfrage aber seine Situation und helfe ihm ggf. sinnlose Ausgaben zu streichen.
- Wenn mich jemand um Geld für nicht notwendige Konsumgüter bittet, dann sage ich nein.

Ein Auto fällt für mich in die dritte Kategorie. Ein 18-jähriger der Geld für seine erste 3000 Euro Kiste braucht? Womöglich helfe ich. Aber ein 30-jähriger der sich einen neuen Japaner finanzieren will? Bitch please!

Entscheide selbst was bei dir zutrifft.

Und am Rande noch:
Die Bürgschaft wirkt sich auch auf deine finanzielle Situation aus! Wenn du dafür blechen musst erst recht. Überleg dir also gut ob du in den nächsten 2, 3 oder 5 Jahren ein neues Haus, ein neues Auto oder einfach nur Kinder willst.

@Falko

Gibt es sogar relativ häufig.
Immer wenn die Bonität in Frage gestellt wird kann man mit einem Bürgen aufwarten. Das heißt zwar noch lange nicht, dass man den Kredit dann bekommt aber es kann helfen.
Zitieren
#17

(01.08.2013, 15:09)motorula schrieb:  Faustregeln fern ab von allem deutschen Gesetzen:
- Bei Geld hört die Freundschaft auf.

Ich dachte immer Freunde sind auch dazu da um jemanden in der Not aus der Patsche zu helfen. Wenn bei Geld die Freundschaft aufhört, dann ist das auch keine wahre Freundschaft. Ich würde mich für jeden meiner Freunde verbürgen. Man sollte sich seine Freunde eben sorgfältig aussuchen.
Zitieren
#18

@Aktiv

Sorgfältig weiterlesen.
Und herzlichen Glückwunsch zu deinem Freundeskreis. Smiley
Zitieren
#19

Bei Geld hört die Freundschaft und der Familienfrieden auf.
Bekomme ich häufig bei Erbschaften mit
Zitieren
#20

@motorula Ich habe alles durchgelesen. Sonst hätte ich nichts geschrieben.
Zitieren




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste