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Eine rechtliche Frage zu einem Verkauf
#1

Hallo Community,

Ich würde gerne ein Gerät verkaufen, welches ich vor einiger Zeit als Ratenkauf erworben habe. Die Rechnung ist vorhanden und auf dieser steht "Die Ware bleibt bis zur vollständiger Bezahlung Eigentum der Firma XXX".

Wie sieht es jetzt da rechtlich aus? Darf ich das Gerät im Vorfeld schon verkaufen oder ist sowas erst möglich, wenn die Ware komplett bezahlt ist.

Ich halte in dem Sinne von Ratenkäufen gar nichts, nur ich nutze das Gerät nicht mehr und möchte es gerne weiterverkaufen. Die Raten werden selbstverständlich ja ohne Verzug weiterbezahlt.

Bleib ich nun sitzen auf dem Gerät oder kann ich es verkaufen? Da das Gerät ja mittlerweile in Benutzung war, würde dann im Falle (falls ich nicht weiter zahlen würde) das gebrauchte Gerät zurückgefordert werden oder der noch offenstehende Betrag?

Danke für eure Ratschläge Smiley

Apple iPhone SE (Space Gray 64GB)
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#2

Wenn man es juristisch genau sieht, darfst Du es erst verkaufen, wenn alle Raten komplett bezahlt sind.
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#3

Anschreiben, dass du den Restbetrag begleichen willst. Bekommst dann meistens einen Endbetrag gesagt, dann gehört das Handy dir und du kannst es verkaufen. Ansonsten verkaufst du es ja nicht wirklich, sondern gibst ihm ja nur ein Nutzungsrecht, denn es gehört ja nicht dir und somit kannst du es nicht verkaufen.

Aber in dem Forum wirst du wie von mir eher Meinungen und keine rechtliche Beratung bekommen.
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#4

Okay Danke, das hilft mir schon mal weiter. Danke Smiley

Apple iPhone SE (Space Gray 64GB)
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