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Hallo Liebe User, folgendes Problem: Ich habe ein iPhone 5 bei eBay gesehen, was mich sofort interessiert hat. Ich habe gesehen, dass er aus meiner Stadt kommt und habe Ihnen angeschrieben, ob ich das Handy bei Ihm abholen kann gegen Barzahlung. Er hat gejaht wir haben einen Preis vereinbart und haben das so gesehen außerhalb von eBay abgewickelt. Ich habe das Handy jetzt von Ihm für 430€ abgekauft. Was natürlich sehr günstig ist und mich nun etwas skeptisch gemacht hat (leider nachträglich). Er hat keine Rechnung. Das Handy ist Neu und war noch OVP also verschweisst. Das Handy ist noch nicht registriert. Gibt es eine Möglichkeit festzustellen ob das Handy geklaut ist?! Mein Problem ist wenn ich mich registriere , ob ich dann 2 Wochen später Brief von der Polizei bekomme, dass nach diesem Gerät gesucht wird und jetzt nach Registrierung auf meinen Namen, dieses Gerät ausfindig gemacht werden kann. Dann natürlich auf meine Kosten. Ist das so möglich?! Gibt es eine Möglichkeit OHNE Registrierung festzustellen ob das Handy geklaut ist oder nicht?! Danke
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06.10.2013, 23:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.10.2013, 23:33 von
iSuryoyo.)
Kann dir deine Frage jetzt nicht beantworten aber für die Zukunft:
Lieber immer mit Rechnung kaufen! Da zahl ich auch gerne paar € mehr.
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Dir war bestimmt bewusst, das keine Rechnung vorhanden ist? warst scheinbar zu ,,geil" und es ohne überlegung zu kaufen.
Kannst, apple anrufen..
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Ihn interessiert ja nicht, ob es geklaut ist, sondern ob man es feststellen kann. Vermutlich weiß der TE auch, dass es ein geklautes ist...
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komisch, dass man eine solche Frage hinterher stellt, und nicht vor dem kauf ...
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hi
......... was ist bei einem Preis von 430 Euro für ein 5er Iphone seltsam ?
selbst wenn es Original verpackt ist !
gruß
martin
.......united as one divided by zero ..............
Soooooo günstig ist es ja nun auch nicht, wenn es sich um ein 16GB Modell handelt. Und @gado, strafbar gemacht hat er sich als Käufer definitiv nicht.
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@Matze71 da stimme ich dir zu ... wenn du etwas gekauft hast, ohne des wissen, dass es gestohlen ist, dann kann man dich nicht der Hehlerei beschuldigen ... ABER ... wenn du den Verdacht hattest, dass es gestohlen sein kann, und es dennoch angekauft hast (ohne den rechtmäßigen Erwerb der Sache von dem Verkäufer zu verlangen) , dann kann man mitunter Probleme bekommen
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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht… heißt es immer so schön
Richtig. Allerdings kann man kein Eigentum beim Kauf einer gestohlenen Sache erlangen. Bedeutet im Fall der Fälle Geld weg + Gegenstand weg. Ein Straftatverdacht könnte begründet werden, wenn der Kaufpreis weit unter dem Marktpreis liegt. Das sehe ich hier aber keineswegs.
Und wie oft wird etwas von privat an privat ohne Rechnung weiterverkauft, nicht schlau, aber durchaus üblich.
Ich sag mal "in dubio pro reo" für den TS und einfach mal über Apple klären...
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07.10.2013, 00:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.10.2013, 00:06 von
gado.)
Das Fehlen der Rechnung ist ein Hinweis und der TS macht sich sorgen, dass es doch geklaut war. Muss nicht immer nur der Preis sein, der einen zweifeln lässt.
Klar wir sind keine Richter. Hast du Pech bekommst du einen dran, hast du Glück, verlierst du nur das Gerät.
Aber ohne Rechnung und der eigene Zweifel an der Sache zeigt doch eher, das der TS es in Betracht zieht.
Er hätte die Herkunft ganz einfach durch die Rechnung kontrollieren können. Auf die er aber verzichtet hat. Könnte man auch auslegen, als wäre ihm das egal, wenn das Gerät geklaut worden ist.
Ok, ich revidiere: es war OVP, ohne Rechnung ist schon sehr verdächtig... Wärs gebraucht, würde es anders aussehen...
@matze71: es war sogar noch verschweißt... ^^ schon seltsam...
Könnte aus einer Vertragsverlängerung stammen. Was bietet eigentlich eine Rechnung für eine Sicherheit, sowas hat man (mit der entsprechenden kriminellen Energie) in 3 Minuten am PC erstellt....