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Das Geschäft mit dem iPhone alt gegen neu - was steckt dahinter!
#21

Die 130€ waren bestimmt nicht offiziell, da wollte sich bestimmt jemand was in die eigene Tasche stecken.
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#22

(12.12.2013, 21:01)Alex78 schrieb:  
(12.12.2013, 15:46)- Beliar - schrieb:  Ein Tausch auf ein anderes Modell ist normal nir möglich im Zuge einer "Wandlung". Zum Beispiel wegen dreimaligen, gleichen Defekt des 4S

Oh man, immer dieses gefährliche Halbwissen, das dann auch noch weiter verbreitet wird.... doh

Das Recht auf Wandlung wurde schon längst abgeschafft, man hat nach dreimal fehlgeschlagener Reparatur nur noch das Recht, vom Kaufvertrag zurück zu treten, und sein Geld zurück zu verlangen.

Und genau das nennt man Wandlung .... ZwinkernBiggrin
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#23

Jetzt wird's noch lustiger:

Nach dem zweiten erfolglosen Versuch gilt eine Nacherfüllung als fehlgeschlagen (§ 440 Satz 2 BGB) und man kann vom Kaufvertrag zurück treten, also wandeln.

Und jetzt?

Popcorn
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#24

(13.12.2013, 17:42)Outlaw schrieb:  Und genau das nennt man Wandlung .... ZwinkernBiggrin

Du hast vollkommen Recht, mein Fehler.

Allerdings gilt trotzdem weiterhin:
Der Kunde hat kein Recht auf ein neues Gerät.
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#25

Eben, es wurde ja gewandelt, der Vertrag also rückgängig gemacht.

Das Recht davor auf ein Tauschgerät bleibt davon unberührt, nach der Wandlung (Geld zurück) kann der Käufer lediglich neu kaufen, sofern der Händler noch mitspielt.
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