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#81

Hier haben wir wohl einen ganz Faulen. Zwinkern

Das ganze Netz ist voll von diesen FAQs von Kanzleien. Da gibt es Google, ist eine sehr gute Suchmaschine. Smiley

Ansonsten musst du mir das erstmal glauben oder warten, bis ich an einem PC bin.

Aber auf der geposteten Seite steht auch so noch interessantes zum Thema. Sollten sich manche durchlesen.


@Matze71
Zitat:Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.

Dann zeig mit mal, wo das knacken des Kopierschutzes nicht erlaubt ist. Bin ich ja mal gespannt, ob du da eine Grundlage für die Aussage hattest oder wie die meisten einfach nur mal geraten hast.

Ich weiß die Anwälte haben am Ende ehe keine Ahnung davon und jeder weiß es wieder besser.
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#82

@gado §69c und §69d UrhG - sowas nenne ich Quelle Zwinkern
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#83

Die hat er unter den Tisch fallen lassen Zwinkern
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#84

Ne, ihr habt nur nicht wieder alles bedacht oder nicht alles gelesen.

http://www.hardwarejournal.de/urheberrec...g-faq.html

Es gibt auch ein Paragraphen, wann man keine Erlaubnis braucht.

Oder aber auch

Zitat:(2) Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.

Das Spiel können wir länger machen. Anwälte sehen das als legal an und denen glaube ich irgendwie mehr, als Hobbyanwälte. Smiley
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#85

@gado genau das steht ja in den genannten Paragraphen.
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#86

Was möchtest du mir damit sagen? Und nein, den ich meinte hast du nicht genannt?!

Also du bleibst dabei, dass die Kanzleien mal zu dir kommen sollten. Smiley
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#87

@gado deine Ausnahme steht in §69d UrhG.

Die Kanzlei kann gerne bei mir vorbei kommen, evtl. erklärt diese mir dann die Lage. Ich hab dir nämlich zu keinem Zeitpunkt widersprochen. Ich wollte nur von dir wissen wo dies steht um es nachlesen zu können.

Aber ich bin eben nur ein fauler Hobbyanwalt...
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#88

Naja, wenn man was in 10 Sekunden googeln könnte und es nicht macht, dann ist das für mich halt Faulheit. Zwinkern

Paragraphen bringen dir auch nix, da du diese gar nicht richtig beurteilen kannst. Ich auch nicht, deswegen verlinke ich lieber Sachen von Kanzleien oder von Seiten wo Anwälte gefragt wurden. In einem Paragraph steht irgendwas drin, ein weiterer hebt das für bestimmte Sachen wieder auf und noch ein weiterer Paragraph fügt noch eine Ausnahme hinzu, die wiederum nur für folgendes gilt.

Eben wie bei den Computerprogrammen, die meisten beziehen sich darauf, dass es in Paragraph xy steht, übersehen aber, dass Computerprogramme ausgenommen sind. Dann steht, dass man für Veränderungen die Erlaubnis braucht, aber man für bestimmte Sachen doch keine Erlaubnis braucht und das Recht auf eine Sicherheitskopie hat man sowieso.

Damit möchte ich nur sagen, dass sowas ziemlich komplex sein kann und es einem nichts bringt mit Paragraphen um sich zu werfen. Lieber auf Anwälte hören, die sich damit auskennen und sich damit mal beschäftigt haben. Jetzt am PC sehe ich auch, dass ich dich nicht mit Hobbyanwalt meine, sondern Matze. Smiley
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#89

@gado du weist doch sicher selbst das man für jede These eine entsprechende Seite im Netz findet. Deshalb meine Nachfrage ob du eine (verlässliche) Quelle zu Hand hast Zwinkern
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