30.05.2014, 08:16
Der Käufer wollte das du ihm die Ware schickst, die Gefahr geht also auf ihn über sobald du das Paket einem Versanddienstleister gegeben hast. Wählt der Käufer z.b. einen unversicherten Versand aus und es kommt nichts an ist das sein Problem. Auch bei dir nun mit kaputter Ware bist du raus. Da er aber einen versicherten Versand gewählt hat kann er sich bei DHL melden. Im BGB ist das unter Gefahrenübergang geregelt.
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