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Wird Gehalt zur Steuerfreigrenze angerechnet?
#1

Ich schreibe für einen Freund Artikel für seine Website und werde dafür bezahlt. Ich besitze eine Steuernummer und alles wird darüber abgerechnet. Steuerfreie Einnahmen gelten glaube ich bis 450 Euro monatlich, die ich nie erreiche. Es bleibt immer bei 100-200 Euro im Monat.

Jetzt beginnt allerdings meine Ausbildung, in der ich selbstverständlich ein Gehalt bekommen werde. Nun ist meine Frage, ob dieses Gehalt auch mit der Steuernummer verrechnet wird und zur Steuerfreigrenze angerechnet wird. Oder sind das Gehalt und freiberufliche Tätigkeiten zwei unterschiedliche Dinge?

Meine Steuernummer musste ich bei meinem Arbeitgeber nicht angeben, sondern nur meine Steuer-ID, die ich im Bürgerbüro erhalten habe.

Es wäre mir wichtig zu wissen, ob meine Einnahmen durch die Artikel dann immer versteuert werden müssten.
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#2

Du bekommst kein Gehalt, sondern eine Vergütung. Und nein, es wird nicht angerechnet
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#3

Danke dir schon mal für die Antwort. Das bedeutet ich kann monatlich nach wie vor bis zu 450 Euro steuerfrei durch das Verfassen von Artikeln verdienen?
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#4

Ja das kannst Du ohne Steuerabgaben zu tätigen.
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#5

Das hört sich doch gut an. Ich danke euch beiden vielmals Smiley
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#6

Du musst schon genau schreiben, wie Du bezahlt wirst. Wenn Du als Freiberufler nach Stunden abrechnest usw....
dann musst Du eine Umsatzsteueranmeldung und eine Steuererklärung abgeben, auch wenn Du damit unter dem Grundfreibetrag bleibst.

Wirst Du allerdings nach dem Gesetz für die Geringfügige Beschäftigung bezahlt, dann hat das nichts mit Steuerfreiheit sondern mit Sozialversicherungsfreiheit zu tun.
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#7

Ich werde pauschal für jeden Artikel bezahlt, das heißt es gibt keinen Stundenlohn o.ä.

Die Umsatzsteuer wird bei meinen Arbeiten nicht berechnet.
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#8

@dadiref Sollte im Vertrag stehen oder mal in deren Steuerbüro nachfragen.

Wie machst Du das denn geltend? Schreibst Du eine Rechnung? (Freiberufler) oder bekommst Du eine Gehaltsabrechnung?
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#9

Ich werde mal ein Steuerbüro besuchen und mich dort informieren. Dann bin ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Ich schreibe immer eine Rechnung am Ende des Monats wo ich die Artikel sowie die Preise aufzähle (natürlich unter Angabe meiner Steuernummer) und dann bekomme ich das Geld überwiesen.
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#10

Du musst es nur deinem Arbeitgeber/ Ausbildungsbetrieb mitteilen, dass du nen Minijob machst, denn die müssen da zustimmen...
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#11

@dadiref Dann bist Du eher Selbstständig mit Gewerbe oder Freiberufler, das würde ich mal checken.
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#12

Ich werde mich mal bei einem Steuerberater oder direkt beim Finanzamt informieren müssen. Und meinem Arbeitgeber werde ich das auch melden. Danke euch!
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#13

@dadiref
Zitat:Der Grundfreibetrag 2014 beträgt 8.354 Euro. Bis zur Höhe dieses zu versteuernden Einkommens fällt in der Regel keine Einkommensteuer an.
Quelle

Das sind ca. 700 Euro im Monat und das betrifft alle deine Einnahmen zusammen, egal aus welchen Quellen. (Gehalt, Lohn, Minijob´s, Zinsen, usw.)

Beim Lohnsteuerhilfeverein kannst du dich ganz gut informieren.

Gruss
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Letzter Beitrag von CptSpaulding
18.10.2014, 08:41



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