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Reparatur des iPhone Display : Gibt es eine Gewährleistung?
#1

Ich habe das Display meines iPhone 4S außerhalb der Apple Garantie bei einer Handybude reparieren lassen. Leider ist das Display nach nur 2 Wochen ohne Fremdeinwirkung kaputt gegangen und zeigt nichts mehr an. Nach Reklamieren vor Ort wurde festgestellt, dass das Display tatsächlich defekt ist, ABER der Händler meinte, er könne nichts für mich tun und ich solle das Display erneut bezahlen! Das kann doch nicht nach dem dt. Verbraucherrecht rechtens sein?

Ich habe leider zu Reparatur + Gewährleistung nur folgendes gefunden: http://bit.ly/1lTXCZU

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich jetzt am besten vorgehen sollte?
Gibt es eine Gewährleistung in Deutschland auf Reparaturen?
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#2

Wenn ich mich nicht irre muss dir der Verkäufer 6 Monate Garantie auf das Ersatzteil geben

iPad 4 Wi-Fi Weiss iOS 6.1
iPhone 5 Weiß iOS 7
Mac Mini 2,5 GHz Intel Core i5 8 GB
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#3

@daruler Dann ruf doch deine Rechtschutzverischerung an, die kennen sich am besten damit aus!Wink
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#4

Wenn das Display neu war, dann hast Du 2 Jahre Gewährleistung und innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler beweisen, dass Du es kaputt gemacht hast.

Du hast also sehr gute Chancen, vor allem, wenn er es eingebaut hat.

Das ist mein Kenntnisstand und keine Rechtsberatung.
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#5

Mit welcher Begründung lehnt der Laden deinen Gewährleistungsanspruch denn ab?
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#6

Vermutlich mit gar keiner. Entweder haben die keine Ahnung oder sind so dreisst das Unwissen der Leute auszunutzen. Oft wird auch damit spekuliert, dass die Leute wegen ein paar Euro keine Welle machen.

Sollte sich der Laden weiter weigern, würde ich zu einem Anwalt gehen (der holt von der RSV eine Kostenübernahmezusage) und den das machen lassen, oft erledigt sich das Thema dann ganz schnell.

Aber wie weiter oben schon zu lesen war, am besten einfach mal die RSV anrufen, die haben oft such gute Infos was Anwalt und Co. angeht, denn die wollen ja auch, dass das ganze nicht in die Hose geht, denn die bezahlen die Geschichte ja, wenn alles vertragsgerecht von Statten geht.

Nachtrag:
Wenn noch kein Anwalt genutzt wurde, vor Termin nach den Kosten fragen, denn nicht jeder Anwalt bietet eine erste kostenlose Anfrage an (um herauszufinden, wie, was, wo und warum). Ob das erste Beratungsgespräch von der RSV übernommen wird, muss man vorab mit der RSV klären oder in die Police gucken. Daher würde ich immer im Zweifel zuerst die RSV fragen.
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