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Widerrufsrecht
#1

Hi Leute,vielleicht weiß jemand von euch Bescheid?

Ich habe bei meinem Anbieter vorzeitig meinen Vertrag über Telefon verlängert und ein Handy dazubekommen.

Das Handy hab ich jetzt eine Woche benutzt und bin nicht zufrieden damit und möchte jetzt von meinem 2 wöchigen Widerrufsrecht gebrauch machen.

Meine Frage: Ist das möglich,weil ich das Handy schon benutzt habe. Danke im Voraus
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#2

Schau mal hier:

https://telekomhilft.telekom.de/t5/Mobil...3787#M1398

http://www.internetrecht-rostock.de/wide...ertrag.htm

Ggfs. die Vertragsbedingungen bei deinem Anbieter erfragen und/oder in deinen Verträge schauen...
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#3

Ok danke....,dachte vielleicht hier im Forum sind Leute die damit Real schon Erfahrung gemacht haben. Die Gerichtsurteile sind immer so schwammig. Und der Anbieter ist Base
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#4

Es ist so, ich hatte einen ähnlichen Fall bereits.
Wenn Dein Anbieter kulant ist, nimmt er das Handy anstandslos zurück, wenn nicht, dann nimmt er es auch zurück, aber kann eine ggf. entstandene Wertminderung abziehen, da er das Handy nicht mehr für den vollen Preis anbieten kann.

Erster Schritt, ein förmliches Schreiben an den Anbieter über den Postweg, dann abwarten wie er reagiert, dann die weitere Vorgehensweise überlegen.
Meistens läuft so etwas reibungslos ab.
Im Schreiben klar äußern das Du ab diesem Tage vom Rücktrittsrecht Gebrauch machst, eine Frist setzen, ( etwa 5 Tage ) in welcher der Anbieter Antworten muss.
Der Tage des Rücktritts ist der Tag des Anschreibens.
Sachlich direkt, freundlich, förmlich, damit es gut rüberkommt und keinen Stress verursacht somit hast Du bezüglich der Rücktrittsfrist genügen Zeit für weiteren Schriftverkehr.
Dann läuft es ohne Anwalt und einfach ab.
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#5

Es war ein Widerrufsschreiben dabei,daß habe ich ausgefüllt und jetzt werde ich abwarten. Habe es per Einschreiben gemacht.
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#6

@Zwerghoch1
Perfekt. ?
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#7

Das Widerrufsrecht gilt grundsätzlich nur, wenn du die Vertragsverlängerung telefonisch oder im Internet abgewickelt hast. Im Geschäft gilt diese nicht. Dies steht auch im "Fernabsatzgesetz" das nicht schwammig ist Zwinkern
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#8

@Franz89 Vertrag über Telefon verlängert
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#9

(03.03.2015, 02:24)Denner schrieb:  @Franz89  Vertrag über Telefon verlängert

Dann sollte es da keine Probleme geben Smiley
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