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Hallo,
Ich habe mein Samsung Galaxy S5 bei Ebay verkauft. Zum Zeitpunkt des Verkaufs, war es in einem einwandfreien Zustand !
Nun behauptet die Käuferin, dass es zu erst gar keinen Empfang hatte und dort stehen würde Sim Karte einlegen obwohl eine drin ist.
Nun kam aber gerade anscheinend eine SMS bei Ihr an, wie Sie mir gerade mitteilte, jedoch meint sie weiterhin es stimmt etwas nicht mit dem Handy.
Habe ich hier jetzt was zu befürchten ?
Sie hat bisher 0 Bewertungen. Alleine das bezahlen am Anfang war schon ein Theater ...
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Evtl. muss sie es für ihr Netz konfigurieren
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Du hast nichts zu befürchten, sofern du den Artikel wahrheitsgemäß angeboten und es gut verpackt verschickt hast. Mir scheint es auch so, als ob die SIM-Karte irgendwas hat.
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Ich habe es definitiv funktionsfähig verkauft. Habe in 4 Jahren ebay bereits 5 Handys verkauft und die waren immer alle Top ! Auch sonst habe ich noch nie eine negative Bewertung bekommen. So was ärgert mich einfach sehr.
Nur wenn es kaputt wäre, hätte sie ja nicht zwischenzeitlich mal eine SMS bekommen.
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Kannst du sie nicht eventuell darum bitten mal eine andere Sim-Karte in dem Handy zu testen? Vielleicht hat sie ja eine selbst zurecht geschnittene SIM, die im S5 nicht gut funktioniert.
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Gewährleistung ausgeschlossen? Dann Kommunikation einstellen, gerät des Käufers also Problem des Käufers!
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Das hatte ich rein geschrieben :
Es handelt sich um einen reinen Privatverkauf, daher ohne Garantie und Rücknahme. Bieten Sie nur mit, wenn Sie mit diesen Bedingungen einverstanden sind.
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Ok, Garantie schließt du aus aber was ist mit der Gewährleistung? Laut deine, Satz hast du diese nicht wirksam ausgeschlossen und musst einwandfreie wäre liefern bzw. für eine Reparatur Sorgen...
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Oh Mann , wenn dem nun wirklich so ist war das mein letzter Ebay Verkauf ! Dann kann ich pronzipiel also Ware kaufen diese ggf. Selbst beschädigen und dann muss der Verkäufer diese zurück nehmen ?
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06.03.2015, 21:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.03.2015, 21:20 von
Hulk Holger.)
Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen ist nicht.
Am besten du eröffnest unter 123recht.net/Forum mal nen Thread und postest da WORTWÖRTLICH deine Ausschlussklausel. Dort gibt es wirklich sehr viele mit Ahnung.
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Man muss keinen Satz hinschreiben. Bei einer Gewährleistung muss der Verkäufer nur garantieren, dass das Produkt so ankommt, wie es weggeschickt wurde. Wenn ich beispielsweise ein Handy kaufe und nach 1 Woche geht ohne Fremdeinwirken das Display kaputt, dann habe ich schlichtweg Pech gehabt.
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06.03.2015, 23:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.03.2015, 23:43 von
SK6722s.)
Naja innerhalb der ersten 6 Monate liegt die beweispflicht beim Händler, erst danach tritt die Beweislast Umkehr in Kraft.
Denke aber nicht das der TS Probleme bekommen wird wegen einer falschen satzstellung, da es sich sicher um ein privat Account und eine privat Auktion handelt und nicht um einen Händler Account.
Wenn du dir 100% sicher bist, dass das Gerät in Ordnung war, als du es verschickt hast, dann ignoriere den Käufer einfach. Entweder ist er einfach nur zu blöd oder er erzählt dir einen vom Pferd, weil er Rabatt haben will. Die dritte Möglichkeit wäre natürlich, dass es während des Transportes kaputt gegangen ist. Wenn du es aber gut verpackt hast, dann wäre mir persönlich auch das völlig egal.
Völlig egal was du bei eBay rein geschrieben hast. Wenn dem Käufer was nicht passt kann er ja klagen. Das würde ich einfach auf mich zu kommen lassen. Ich hatte so einen Fall auch mal. Da wollte mir der Verkäufer auch einen vom Pferd erzählen. Ich habe ihm klipp und klar gesagt, dass es mir völlig egal ist was er erzählt. Ich wusste ganz genau, dass das Gerät 100% in Ordnung war und ich es penibel eingepackt hatte. Er hat sich auch nie wieder gemeldet.
Klar ist das ein gewisses Risiko, aber ich würde es eingehen. Musst du natürlich selber wissen. Wenn der Käufer dich abziehen will, dann wird er sich nicht mehr melden. Wenn er berechtigte Ansprüche hat und klagt, dann kommen halt ein paar Kosten auf dich zu. Das musst du eben abwägen.
Ich weiß schon warum ich bei eBay nichts mehr verkaufe. Nur noch bei Kleinanzeigen. Und da bestehe ich extra darauf, dass die Leute vorbei kommen und sich die Ware angucken. Auf so ein Theater hätte ich echt keine Lust.
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07.03.2015, 20:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.03.2015, 20:42 von
brela1212.)
Ich habe über 700 Bewertungen bei Ebay und der 80% davon sind verkaufte Artikel.
Verkaufe meine .......da es sich um Privatverkauf handelt, übernehme ich keine Garantie/Gewährleistung bla bla. Den Zustand und das wars.
Noch nie Probleme gehabt außer ab und an mit Spaßbietern. Ich würde mir bei einem mit keinen Bewertungen, null Sorgen machen. Eine eindeutige Email und Ruhe.