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Ich habe über 1000 pos. Bewertungen bei 100%, aber wenn man mal an solch einen Dummmbatz kommt, ist es halt Pech. Wenn der dann noch per PayPal bezahlt hat, kann er sogar das Geld einfrieren lassen und Du hast dann viel Schreibarbeit, um das ganze zu klären.
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Deshalb biete ich auch kein Paypal an. Abholung oder per Überweisung
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Ich kaufe grundsätzlich nirgends, wo kein PayPal angeboten wird.
Wer als privater Verkäufer Paypal anbietet ist selber Schuld.
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Mal aus reiner Interesse, wie hat ein Satz auszusehen, wenn man als private Person etwas verkauft und sich dabei von jeglicher Rücknahme, Garantie, Gewährleistung (und alles woran ich jetzt nicht gedacht habe) entbinden möchte?
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Siehe mein Link, vollumfänglich kann mN nichts abweisen oder sich entbinden
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Der Satz von
@Hulk Holger sollte eigtl. ausreichen. Oder "Dies ist ein Privatverkauf. Daher schließe ich Gewährleistung, Garantie und Rücknahme aus."
Bei gebrauchten Sachen muss man die Gewährleistung ausschließen, tut man das nicht, muss man 2 Jahre für die Gewährleistung sorgen.
Gewährleistung und ein nicht angegebener Mangel im Angebot sind 2 verschiedene Paar Schuhe. Der Artikel muss so sein wie beschrieben. Viele dachten wohl nur, dass sie bei einem verschwiegenem Mangel mit dem Gewährleistungsausschluss aus dem Schneider sind. Aber wie gesagt sind das 2 verschiedene Sachen.
Die Gewährleistung ist dafür da, dass ein Gegenstand eben so hergestellt sein muss, dass er eine Weile halten muss und nicht als Verbraucher teuer etwas gekauft, was nach nem halben Jahr auseinander fällt, weil's nur billig zusammen gefriemelt wurde.
Lg partychick
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09.03.2015, 10:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.03.2015, 10:58 von
Fraaay.)
Man kann die Gewährleistung nicht komplett ausschließen.
Ist ein Artikel nicht so wie beschrieben, kann man sich als Verkäufer nicht mit einer lächerlichen Klausel schützen.
(BGB) § 444 Haftungsausschluss
Stimmt die Beschreibung und ist alles in Ordnung ist man für zukünftige Schäden, als Privatperson, nicht Gewährleistungspflichtig.
Klauseln sind für Privatpersonen also völlig überflüssig.
Aber das Märchen wird niemals sterben. Die einen glauben man kann die Gewährleistung mit einem Satz komplett ausschließen und die anderen denken Privatpersonen sind überhaupt nicht Gewährleistungspflichtig.
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