Bei euren unterschiedlichen Gehältern müsst ihr aber dann schon unter normalen Umständen mit einer Nachzahlung rechnen; es sei denn, ihr habt viel abzusetzen. War bei uns auch so. Das Finanzamt hat uns dann eine vierteljährliche Vorauszahlung aufs Auge gedrückt.
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Ich verstehe hoho so, dass egal ob ich Steuerklasse 3 oder 5 habe, ich am Ende des Jahres nicht mehr oder weniger Geld habe.
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Richtig. Deine "Steuerschuld" ist in jedem Fall identisch hoch. Du wählst vereinfacht gesagt mit den Steuerklassen im Grunde nur, ob Du monatlich mehr oder weniger Steuern zahlst, die Summe die Du im Jahr bezahlst ist aber identisch, völlig unabhängig Deiner Steuerklasse. Man macht also kein Plus oder Minus bei der Wahl der Steuerklasse (vorausgesetzt in beiden Fällen sind die Steuererklärungen richtig ausgefüllt).
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Aber ich mache ein Plus seit ich verheiratet bin!! Und ich fülle alles selber und richtig aus.
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Machen wir mal ein einfaches fiktives Beispiel:
Partner 1 hat 4.000 Brutto
Partner 2 hat 2.000 Brutto
(Bitte die folgenden Zahlen nicht verwechseln mit den Abzügen vom Brutto, da kommen noch dazu Sozialabgaben, Rentenversicherung, Krankenversicherung etc. Hier gehts mir in dem Beispiel nur um die reine Lohnsteuer um das Modell zu beschreiben. die anderen Abgaben haben keinen einfluss auf das Beispiel)
Lohnsteuer
Partner 1, Klasse 3 : 458,21
Partner 2, Klasse 5 : 454,52
Summe : 912,73 * 12 = 10.952,76 im Jahr
Partner 1, Klasse 4 : 779,46
Partner 2, Klasse 4 : 216,88
Summe : 996,34 * 12 = 11.956,08 im Jahr
Macht einen Unterschied von 83,61 im Monat den man in 3/5 besser steht.
Am Ende des Jahres beim Lohnsteuerjahresausgleich wir aber eine (Jahres)Steuer von sagen wir 11.000 Euro berechnet. bedeutet bei Klasse 4/4 bekommt man 956,08 zurück bei Klasse 3/5 muss man 47,23 nachzahlen. So oder so hat man mit beiden Modellen die gleiche (Jahres)Lohnsteuer gezahlt.
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Muss man nach einer Eheschließung überhaupt tätig werden, bzw. was passiert wenn man es einfach bei 1/1 lässt? Das dürfte doch für den Jahresausgleich keine Rolle spielen, oder?
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Man kann beim ersten Jahresausgleich das Finanzamt rechnen lassen ob man eine gemeinsame oder getrennte Veranlagung möchte. Das Finanzamt schickt dann die Ergebnisse zurück und man kann das für einen persönlich passende Modell wählen.