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29.11.2015, 18:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.11.2015, 18:13 von
Fredfres.)
Vielleicht ist die Vermieterin neidisch auf euch, ich meine gute Beziehung usw.. Und die hat grad ne Scheidung hinter sich. Da wollte wohl jemand seine Wut zeigen.
Wichtig ist bei der nächsten Wohnung denke ich mal: Internetanschluss (guter empfang für mobil und im festnetz schneller speed)
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Auf Seite legen und Ignorieren,bis eine mit der Post kommt .Aber vorab auf jedenfall mal einen Fach Anwalt hinzuziehen.Trotzdem einen schönen 1 Advent
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moin,das tut mir leid für dich,aber mieterhöhung von 20% ist glaub ich garnicht zulässig,ich rate dir auf jedenfall zum anwalt zu gehen.ob die schreiben rechtsgültig sind,da sie einfach in deinem breifkasten geworfen wurden weiß ich nicht,ich würde auf jeden fall so schnell wie möglich zum anwalt gehen und kein wort mit dem vermieter wechseln ohne absprache mit deinem anwalt.
wer lesen knn,ist klr im Vorteil
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@denner na du kennst dich ja gut aus.. ganz einfach mal, wenn ich miete bezahle und die monatliche rückzahlungsrate ist in etwa gleich hoch... ?
aber ist doch ganz einfach. ich habe für mich entschieden, übrigens vor 30 jahren, und heute erzählt mir niemand was ich tun und woh ich wohnen muss...
beste grüsse
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Man muss sich auch immer in die Lage der Vermieterin versetzen. Wenn es mir finanziell schlecht geht und ich eine Wohnung habe, würde jeder von uns genauso handeln. Es ist und bleibt ihr Eigentum, so hart es für manche ist und das ist auch ihr gutes Recht.
Das Problem wird sein, etwas Neues zu finden. Der aktuelle Wohnungsmarkt ist unter anderem dank der neuen "Fachkräfte", die hier her kommen, am Boden.
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Solche Leute gefallen mir am liebsten.
Ab zum Anwalt!
Jedoch bei ,,Eigenbedarf" besteht ein großes recht vom Eigentümer selbst ein zu ziehen..
Ich vermute das war schon von vorne rein klar das, die Eigentümerin selbst oder evtl jemand anderes aus der Familie einziehen wird.
@ Über meiner Wohnung, der Eigentümer kriegt die Aktuellen Mieter seit mehr als 6 Jahren nicht raus. Somit, bleib dreist!
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Das Schreiben ist schön und gut, erfüllt aber nicht die Vorraussetzungen, die an eine Kündigung wegen Eigenbedarfes gestellt werden. Von der Zustellung jetzt mal ganz abgesehen. Jeder Rechtsanwalt würde dich da zunächst einmal raushauen. Die Frage ist, ob man das wirklich will.
Erstmal Ruhe einkehren lassen und in den nächsten Tagen zum RA.