26.12.2015, 22:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.12.2015, 22:57 von Christian P..)
@access ja also ist doch also richtig! Nein wenn er dass Semesterticket in Anspruch genommen hat! "Steuerlich gefördertes Angebot für Studierende" muss er dass angeben und kann dann nur noch die Km/30 Cent versuchen zu bekommen und auch wenn nur die ab dort wo dass Semesterticket endet bis zur Heimatadresse!
Die Imatrikulationsbescheinigung sagt nur das er Student in dem Semester ist war! Das Semesterticket muss man nicht Orden man kann es! Daher ist dies ein Extrabeleg und muss, wenn km geltend gemacht werden angegeben werden!
Die Imatrikulationsbescheinigung sagt nur das er Student in dem Semester ist war! Das Semesterticket muss man nicht Orden man kann es! Daher ist dies ein Extrabeleg und muss, wenn km geltend gemacht werden angegeben werden!