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Die Zusammenfassung des Threads ist wohl, hast Du Gutscheine mit Sachbezug (also nicht mit einem Geldwert sondern einem Sachwert, zB Litern Benzin) dann musst Du mit diesen unter 44€ pro Monat bleiben. Hast Du einen Gutschein der einen Geldwert hat (zB einen Tankgutschein über 44€) dann kannst Du davon offenbar auch mehrere pro Monat einlösen. Für Dich trifft dann der erste Gutschein zu, wenn dieser wie Du schreibst für eine bestimmte Literzahl Diesel ist. Aber frag doch einfach nochmal eure Personalabteilung, die sagen Dir das sicher ganz genau. Da würde ich eh hingehen um anzusprechen dass es nicht geht, dass Dir die Gutscheine gesammelt übergeben werden wenn Du diese wegen der geringen Freimenge dann nicht einlösen kannst.
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Der Chef stellt die Tankgutscheine persönlich aus. Der macht das wohl immer so... Ich bin noch nicht so lange in der Firma, aber von anderen habe ich das so gehört.
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Bekommst Du Ihn einfach in die Hand gedrückt, oder erscheint der GS auf der Lohnabrechnung in irgendeiner Form ?!
Oder unterschreibst Du den Erhalt der GS ?!
Ist schon recht komisch...! Die 44,-€ Freigrenzen ist ja nix neues... Und AG nutze diese ja auch gerne um den AN was gutes zu tun, und selber sich die SV zu sparen....
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Also Fakt ist wie Falko schon schrieb... 44,-€ sind also Bargeldlose Zuwendung an den AN Steuer und SV frei...! Wenn Du Dich dran hältst, bist Du auf der sicheren Seite. Bekommt der AG mal ne Prüfung...und der Prüfer sieht diese GS und kann Sie AN zuordnen, und die 44,-€ wurden überschritten, ist dies ein Geldwertervorteil der Steuer und SV Pflichtig ist/wird... Die Steuer kann ggf. noch pauschaliert vom AG übernommen werden, aber um die 20% SV kommst Du nicht drum rum...!
Mein Tip... Immer nur 1 GS einlösen und unter 44,-€ bleiben [emoji106][emoji106][emoji106]
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24.03.2016, 19:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.03.2016, 19:52 von
Feuersalamander.)
Super Leute ich danke euch.
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Sagt mal, wenn der Dieselpreis so schwankt, dass man angenommen für 44€ über 46 Liter (der Gutschein lautet ja auf 46 Liter) tanken könnte. Geht das dann oder ist das auch eine Maximumgrenze? Das würde mich jetzt einfach so mal interessieren.
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Du darfst die 44€ Pro Monat nicht überschreiten, auch wenn der Gutschein mehr abdecken würde.
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Nein, dann auch nicht. Dann müsstest Du einen zweiten Gutschein anfangen, von dem dann aber halt nur zwei Liter nehmen ?
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So, ich hatte nun die Möglichkeit eine Kollegin, die sich damit auskennt zu fragen. Ich kann mehrere Gutscheine in einem Monat einlösen. Maßgeblich ist das Datum der Ausgabe, also was quasi auf dem Gutschein steht. ?
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Das sehen viele Betriebsprüfer anders. So klar ist das nämlich nicht in den Lohnsteuerrichtlinien formuliert.
Wir hatten schon ärger weil mehrere Gutscheine in einem Monat eingelöst wurden und gehen nun den sicheren Weg, dass der Arbeitnehmer erst den nächsten Gutschein bekommt, wenn er die Quittung über die Verwendung des alten Gutscheins von der Tankstelle wieder gibt.
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Vielleicht zahlt der Arbeitgeber auch einfach den Gutschein direkt beim Einkauf, dann hat er die Quittung direkt vorliegen und die monatliche Grenze wäre nicht überschritten. Es gibt dort einfach viele Durchführungswege, man muss nur den richtigen/die richtigen finden.