(08.08.2016, 21:28)elilab schrieb: @minimaxler doch das geht, da du dann wenn du im November ein iPone holst wieder eine Vertragsverlängerung um 2 Jahre machst.
Nichts für ungut, aber kann das jemand bestätigen? Ich hätte da ehrlich gesagt auch die Befürchtung, dass die Telekom sagt "Glückwunsch, melden Sie sich in einem Jahr wieder denn Ihr Vertrag hat sich gerade um ein Jahr verlängert!".
Was man noch beachten sollte:
Mich hatte vor ein paar Jahren im August eine Telekom-Mitarbeiterin angerufen, dass ich doch meinen Vertrag ("xyc
MIT Handy") der im Oktober ausläuft, jetzt schon auf einen Vertrag "xyc
OHNE Handy" verlängern soll. Dann spare ich 10 € pro Monat und im Oktober kann ich wieder auf einen "Vertrag
MIT Handy" + neues iPhone umstellen.
Als ich sie damals auf die 3-Monats-Vertragswechselsperre aufmerksam gemacht habe, sagte sie, dass von August bis Oktober die 3 Monate dann rum sind und einem erneuten Wechsel nichts entgegen steht. Das stimmt aber nicht, denn die 3 Monatssperre gilt erst ab
Bindefristende. Somit hätte ich mein neues iPhone erst ab Januar (ursprüngliches Bindesfristende Oktober +3 Monate) haben können.
lange Rede, kurzer Sinn: Wenn dich ein Telekom-Mitarbeiter anruft, dann würde ich jetzt erstmal nicht auf einen "geänderten" und augenscheinlich günstigeren Vertrag umstellen. Denn dann kannst du erst wieder nach 3 Monaten in einen anderen Tarif wechseln. Wenn du natürlich generell noch ein paar Monate warten willst, ist es egal.
Meine ganze Story gilt natürlich nur unter der Voraussetzung, dass es jetzt nach ein paar Jahren immer noch so bei der Telekom geregelt wird. Das kann ich jedoch nicht nachvollziehen.