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Fiktive Abrechnung Vollkaskoschaden
#1

Hey ihr,

nach vielen vielen Jahren hab ich es nun geschafft, beim Einparken ein Auto zu beschädigen... Schaden ist der Versicherung natürlich umgehend gemeldet worden, Versicherung hat sich auch schon mit dem Halter in Verbindung gesetzt und morgen geht es zum Händler und der KVA wird erstellt. Soweit sollte also alles laufen, damit der Schaden behoben wird.

Am Telefon wurde ich ebenfalls gleich gefragt, ob ich einen Vollkaskoschaden melden und in Anspruch nehmen würde. Generell ja, wegen der 300 € SB wollte ich den Schaden aber erst mal begutachten/schätzen lassen. Da ich einen Vertrag mit Werkstattbindung habe, wurde von Seiten der Versicherung bereits die Werkstatt informiert und wohl auch die KÜ bereits ausgestellt.

Bevor ich den Vollkaskoschaden in Anspruch nehme, würde ich gerne erstmal den Schaden anschauen lassen.

1. Wer zahlt die Begutachtung wenn ich den Schaden dann nicht reparieren lasse? Vermutlich ich?
2. sollte der Schaden größer als 300 € sein, dann überlege ich den Schaden fiktiv abzurechnen. Was geht alles von der Schadenssumme ab? SB von 300 €, MWST, sonst noch was? Kosten für Gutachten?

Habt Ihr Erfahrung mit dem Ablauf?
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#2

@Hulk Holger naja kommt immer ganz drauf an, meine ex wurde damals einfach SF Klassen nach unten reguliert.

Im Endeffekt hat sie drauf gezahlt und das in nichtmal einem Jahr in der die neue SF klasse war.

Würd n KVA erstellen lassen oder dir ein Angebot einholen (vielleicht besser als n KVA, dann haste ne grobe Schätzung was es kostet) und dann abwiegen.
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#3

also mal von vorne....

du hast einen schaden an deinem Auto der wohl über 300 Euro betragen wird....Welche SF hast du aktuell? Frag nach, wie du herabgestuft wirst. Danach kannste rechnen. Diese Differenz (zahlst ja dann ab nächstem Jahr eine höhere Summe) bis du wieder deine alte SF erreichst, sollte geringer als deine Schadenssumme sein! Weisungsberechtigt ist deine Versicherung, da sie deinen Schaden reguliert. Man muss hier auch unterscheiden ob ein KVA oder ein Gutachten gemacht wird. KVA ist nur ein grober anhaltspunkt. siehe hier kva-gutachen vergleich

Rechne einfach nach....und dann siehste schon ob sich das für dich lohnt

Generell kann man Kaskoschäden von der eigenen Versicherung auch zurückkaufen um sich seine SF zu erhalten. Fristen musste mal nachfragen.
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#4

Wichtiges Detail vergessen: Hab nen Rabattretter drin, es kommt also zu keiner höherstufung, bleibe auf meiner SF.

Werde einfach die Tage einen KVA erstellen lassen und dann weiter sehen. Mittlerweile weiß ich das SB, MWST und etwa 25% vom KVA abgezogen werden...
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#5

(21.11.2016, 08:27)Hulk Holger schrieb:  Wichtiges Detail vergessen: Hab nen Rabattretter drin, es kommt also zu keiner höherstufung, bleibe auf meiner SF.

Werde einfach die Tage einen KVA erstellen lassen und dann weiter sehen. Mittlerweile weiß ich das SB, MWST und etwa 25% vom KVA abgezogen werden...

Hallo,

wer hat dir denn gesagt das 25% vom KVA abgezogen werden?
Abgezogen werden auf jeden Fall die SB und die MWST (die bekommst du dann aber wieder wenn du das Auto auf Rechnung reparieren lässt)
Wenn die werkstatt die dir ja vorgeschrieben wurde einen KVA ausstellt darf die Versicherung dir keinen Abzug machen.
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#6

Du weißt aber, dass der Rabattretter nur greift, so lange du bei der Versicherung bleibst. Wenn du also bei "A" versichert bist, einen Schaden meldest und abrechnest und du möchtest im folgenden Jahr (oder später) wechseln, wird beim neuen Versicherer "B" so gerechnet, als wärst du herabgestuft worden.
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#7

Jupp ist bekannt, da aber der Retter eh für den Haftpflichtschaden drauf geht... ein Wechsel ist zudem sehr unwahrscheinlich.

@ich13 das ist so die Meinung wenn man im Internet querliest. Angeblich kürzt die Versicherung dann noch den KVA. Wobei ich nicht verstehe warum, da ich ja sogar in eine Partnerwerkstatt bin?!
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#8

ruf mal Deinen Ansprechpartner an wenn Du die Summe der Kosten hast. Es gibt bei allen Versicherungen Berechnungsprogramme die Dir sagen können ob es sich lohnt den Schaden selber zu tragen ;-)

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#9

Preis meines Schadens habe ich, da lohnt sich eher nichts zu machen, als den schaden selbst zu zahlen. Werd mal zur Versicherung gehen und nachrechnen lassen, ob sich die fiktive Abrechnung rechnet.
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#10

So war dort, lasse fiktiv abrechnen. Die Vollkaskorunterstufung hätte mir 10 €/Jahr gebracht. Da kann ich gern mal ein Jahr aussetzen. Gab außer MWST und SB keine weiteren Abzüge.
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