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Die Zukunft ist hier: iPhone X

@Ayold Erstens nennt sich das Marktwirtschaft und zweitens muss man die Blöden bestrafen.

Ich verstehe es jedes Jahr aufs neue nicht, warum Menschen so geil darauf sind ein hastig zusammengeklöppeltes Gerät aus der Vorserienmodelle zu kaufen, nur um das Ego zu befriedigen.

Aber, wir haben den Luxus, das jeder sich verhalten darf, wie es ihm passt und das ist gut so.

Daher akzeptiere ich die früh vor dem Laden Steher genauso, wie die Aufkauf Wiederverkäufer. Beide bedienen Aplples Marketing Maschine.

Ich bin ja mal gespannt wie viele hier am Freitag enttäuscht sind da sie eine ewig lange Lieferzeit bei Ihrer Bestellung haben.

Ich werde mir ein neues iPhone bestellen, wie alle zwei Jahre! Ob es dann Q1/2018 erst kommt ist mir egal. Bezahlt wird ja erst bei Versand!
Ich muss auch nicht der Erste sein, der eins hat. Wenn andere bereit sind die Preise der Wiederverkäufern zu bezahlen, ist es auch kein Wunder, dass viele es anbieten werden. Einfach ein bisschen Geduld und alles wird gut ?

@access und @Denner:
Kommt Leute, redet euch das nicht schön! Das hat nichts mit Marktwirtschaft zu tun sondern das nennt man Schwarzmarkt. Und dazu noch illegal, da ihr eine Gewinnerzielungsabsicht habt und diesen Gewinn nicht dem Finanzamt anzeigt!  Dazu noch sich über die Leute lustig machen und als Idioten titulieren  , die ihr sauer verdientes Geld euch geben. Das nenne ich einen fiesen Charakter! Sehr vorbildlicher Herr Moderator.
Aber zurück zum Thema, lasst euch von denen nicht ärgern, wenn sie sonst nichts haben...

Weder müssen irgendwelche „Blöden“ bestraft, noch muss das „sauer verdiente“ Geld fremder Menschen beschützt werden.

Wer ein iPhone überteuert kauft weil er meint, die Welt geht unter wenn er vier Wochen länger wartet, tut das aus freien Stücken - man wird ja nicht gezwungen.
Es braucht aber auch keine Altklugen, die meinen, irgendwen für Irgendwas bestrafen zu müssen.

@Floppy007 Es ist und bleibt doch jedem selbst überlassen ob er zu den überhöhten Apple Preisen auch noch einen happigen Zuschlag zahlt um zu den ersten gehören zu können der ein neues Gerät haben.

P.S.
access ist schon eine Weile kein MOD mehr.

Dem Finanzamt wird es auch egal sein. Der einmalige Verkauf von 2 Smartphones mit 300€ Gewinn pro Gerät ist sicher kein Problem

@auerberger
Klar bleibt es jedem selbst überlassen. Ich mach das ja z.B. bei Konzertkarten auch. Aber sich als Verkäufer hier hinzustellen und die Käufer als blöd zu bezeichnen und sich hinter dem Wort „Marktwirtschaft“ zu verstecken zeigt einem Charakterzug der mit dem Wort „fies“ noch milde umschrieben war. Zumal wir hier in einem Appleforum sind und ich nicht verstehe warum Leute hier Öl ins Feuer gießen..
Das mit dem MOD wusste ich garn nicht. Wird schon seinen Grund haben. 

@Slicendice
Nein, das ist dem Finanzamt nicht egal! Wer eine Ware kauft nur mit der Absicht sie weiterzuverkaufen, den kann man wohl als Händler bezeichnen, oder?

@Floppy007 Wenn es die Apple Fans mit sich machen lassen ist das nicht mein Problem.
Danke der Nachfrage, ich lebe ganz gut mit einem SE und habe erst meinen Vertrag ohne Smartphone verlängert, weil ich genau weiß das mir das X zu groß ist. Wenn die Smartphonehersteller meinen das sie riesen Surfbretter verkaufen müssen, dann müssen sie auf mich als Käufer verzichten. Das SE wird noch ein paar Jahre unterstützt und selbst wenn es keine Updates mehr gibt, wird es noch lagen funktionieren. Ein Freund ist erst gestern von seinem iPhone 4 auf das SE gegangen.

Um das iPhone X an sich geht es hier nur sehr selten. Freu mich schon auf die ersten, echten Erfahrungsberichte. Vor allem Face ID ist für mich interessant. Was ich nicht verstehe, ist, dass das OLED-Display nicht für Benachrichtigungen genützt wird. (zB Uhr dauerhaft an, Mitteilungen etc.)

450 Euro im Monat sind steuerbefreit ihr Neunmalklugen! Also kann jeder selber entscheiden, ob er sein X mit sattem Gewinn an einen freudig zahlenden Lemming verkaufen will!

@Floppy007
Das ist jetzt ein bisschen schwer das in ein paar Sätzen zu erklären. Kurzform.

Es können zwei mögliche Einkunftsarten vorliegen: Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.

1. Gewerbebetrieb verlangt, 3 Tatbestandsmerkmalen, die additiv vorliegen müssen: Nachhaltig, Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr.
Bein einmaligen Verkauf von 2 Geräten scheitert es an der Nachhaltigkeit. Das hat der BFH schon 1977 entschieden (BFH, 28.04.1977 - IV R 98/73). Argumente sind da nachzulesen; aus dem Verkauf von 2 Handys wird keine selbständige Einkunftsquelle.

2. Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften: Grauzone, weil dort "Gegenstände des täglichen Gebrauchs" als nicht steuerbar ausgenommen sind. Selbst wenn wir das verneinen bleibt eine Freigrenze von EUR 600 p.a.


@slimfeed
Sorry das ist völliger quatsch.
Erstens gelten die 450€ nur für nichtselbständige Tätigkeiten (="Angestellter") und somit niemals für einen Smartphoneverkauf und zweitens ist das nicht steuerfrei. Der Arbeitgeber zahlt in dem Fall nur alle Nebenkosten.

@access , machst du das aus Spaß andere zu ärgern oder weil du das Geld brauchst? Zweites würde ich ja noch verstehen..
Ich bleib dabei, dass das Verhalten illegal (Straftatbestand) ist, wenn der Gewinn nicht dem Finanzamt angezeigt wird. Von daher würde ich an deiner Stelle hier ganz kleine Brötchen backen.

Weil es lustig ist, sag ich auch mal was Zwinkern Dem Finanzamt "anzeigen" musst du das, wenn du innerhalb eines Jahres damit 600,- Euro, oder mehr Gewinn machst. § 23 EStG. Sogenannte Spekulationsgewinne.
Von illegal kann hier also erstmal keine Rede sein... Du kannst dir 20 X er holen und zu Mondpreisen verticken... völlig Legal. Solltest du aber (was ja dann zu erwarten ist) die 600 Euro überschreiten, musst du das halt dem Finanzamt melden... und das nicht vor dem Verkauf, sondern bei der Abgabe deiner Steuererklärung.

Zum iPhone X: Könnse behalten Zwinkern

@Floppy007

https://www.google.de/amp/www.verivox.de...-an-98740/

Schlau machen und einfach akzeptieren.

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Könnt ihr bitte zum Thema zurückkommen? Da startet in 2 Tagen der Verkauf eines mMn coolen Stücks Technik und ihr diskutiert über Spekulationsgewinne etc.

@Slicendice da hast du absolut recht und gut zusammengefasst. Ob eine Sache „nachhaltig“ ist, welcher Einkunftsart sie zugeschrieben wird und ob Steuern auf diese Einkünfte erhoben werden entscheidet letztendlich das FA (oder zuständige Gerichte).
Es geht hier auch nicht um ein privates Veräußerungsgeschäft, sondern um Handel!

Natürlich ist es eine Grauzone und natürlich lehne ich mich absichtlich ein wenig aus dem Fenster.

Ich glaube wir sollten zurück zum Thema kommen. Ich würde mich freuen, wenn ich am 03.11. zu denjenigen gehören würde die das iPhone X erhalten, wenn nicht dann geht die Welt nicht unter. Jedenfalls werde ich das Handy nicht zu überteuerten Schwarzmarktpreisen von irgendwelchen dubiosen Typen kaufen (auch wenn ich die Käufer verstehen kann, die es machen). Das überlasse ich den anderen Leuten in der Hoffnung, dass sie mal an die „falschen“ geraten und Falschgeld erhalten oder im schlimmsten Falle ausgeraubt werden. ?

@Floppy007 Du kannst das noch 1000 Mal behaupten, aber mit Schwarzmarkt hat das rein gar nicht zu tun. Und nein das ist auch keine Meinungssache. So etwas wird von Gesetzen geregelt und nicht von Menschen, die am lautesten brüllen.

Und jemands zu wünschen, dass er betrogen wird, ist schon ziemlich fragwürdig. Erst Recht, wenn man hier einen auf Moralapostel macht.

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@NiOS

„Einkommensteuer für ein privates Veräußerungsgeschäft fällt nur an, wenn der Verkauf innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Jahr nach Anschaffung erfolgt...“

Soll ich wirklich noch weiterlesen? Wer sollte sich nochmal schlau machen?

Mit 2 X wirst du wohl die 600EUR Gewinn knacken. Darauf beruht meine Argumentstion, natürlich musst du keine 200€ Gewinn anzeigen!

@Floppy007 Wer redet hier von 2x? Also ich nicht. Und ja du musst noch weiter lesen. Natürlich nur wenn du nicht willst. Wenn du nicht willst, dann lass es halt, aber hör auf uns hier vollzusülzen. Alles was unter 600€ Gewinn pro Jahr liegt muss nicht versteuert werden.

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