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Frage wegen eines kreditablöse
#1

Schönen guten Tag und zwar habe ich noch restsumme eines Kredites, habe aber gespart und wollte den ablösen jetzt ist da eine Rechtsschutzversicherung dabei wenn ich den Kredit früher abgezählt habe bekomme ich das was ich für die Rechtsschutzversicherung bezahlt habe zurück? Kennt sich da jemand aus?
#2

Ich kann mir nicht vorstellen, dass da eine Rechtschutzversicherung dabei ist. Wenn, dann eine Restkreditversicherung.

Hast bei der Bank schon mal gefragt, wie und ob Du da rauskommst?


#3

Ohne Einsicht in deinen Vertrag oder weitere Informationen zur Versicherung/Tarif wird dir niemand was sagen können.
#4

Genau eine restkreditversicherung das meinte ich
#5

@iPhone5s weist du überhaupt für was diese Versicherung gut ist?
Ich denke mal nicht und nein du bekommst kein Geld zurück.
Bezahl ihn aus und lebe wieder Schuldenfrei ?

Ordner transparent gestalten: http://iszene.com/thread-166835.html

an Apple a day keeps the frustration away
#6

Ja das ist ja eine Versicherung falls ich arbeitslos oder so werde ubernehmen die es aber soviel ich weis wenn ich die kündige kriege ich ja das Geld noch zurück oder irre ich mich da

Weil wenn ich jetzt bezahle ist die restkredit Schutz auch dabei wo ich bezahle
#7

Wie wäre es mit lesen?
#8

Wieso meinst
#9

Denke nicht da dieser meistens für die laufzeit des vertrages gilt. Da dein vertrag fertig ist, hat ja auch die versicherung bis dahin gegolten. Von daher denke ich nicht, aber das steht alles ganz genau in dem vertrag.

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#10

Les deine Vertragsunterlagen!
#11

Du bekommst nichts von der Restschuldversicherung wieder.
Du bekommst ja auch nichts von deiner Kfz-Versicherung wieder wenn du keinen Schaden hattest.
Einzig die Zinsen werden zurückgerechnet da du ja nicht die volle Laufzeit nutzt.
Frage am besten direkt nach der Ablösesumme stand heute.

Gruß
grimi
#12

Ob Zinsen zurückgerechnet werden oder künftig einfach keine mehr anfallen, weiß man auch erst, wenn man den Vertrag kennt;-)


#13

Wenn die Ablösesumme bezahlt ist ist keine Kreditsumme für Zinsen mehr da.
Die Zinsen bis zum eigentlichen Ablaufdatum dürfen dann auch nicht mehr berechnet werden.
Was sein kann ist das eine Gebühr für die vorzeitige Ablöse berechnet wird.

#Grufty Wenn es sich um einen Kredit bei einem Kredithai handelt gebe ich dir jedoch recht.
#14

@iPhone5s Frag einfach da nach, wo du den Kredit abgeschlossen hast. Alles andere hier ist wie so so oft bei solchen Fragen reine Spekulation.
#15

Jap das stimmt werde morgen mal fragen
#16

@iPhone5s nach Verbraucher Kredit Gesetz müssen inkludierte Versicherungen abgerechnet werden. Es gibt bei ausreichender Restlaufzeit Geld zurück
#17

@Denner


Dieses Gesetz gibt es nur seit Ende 2001 nicht mehr ?
#18

@Ratio Das mag sein, Geld bekommt er trotzdem zurück.
#19

(14.01.2018, 10:14)grimi schrieb:  Wenn die Ablösesumme bezahlt ist ist keine Kreditsumme für Zinsen mehr da.
Die Zinsen bis zum eigentlichen Ablaufdatum dürfen dann auch nicht mehr berechnet werden.
Was sein kann ist das eine Gebühr für die vorzeitige Ablöse berechnet wird.

#Grufty Wenn es sich um einen Kredit bei einem Kredithai handelt gebe ich dir jedoch recht.


Verstehe ich nicht.

Wenn ich einen Kredit habe, bei dem bei jeder Rate die Zinsen der Restschuld enthalten sind (z. B. Annuitätendarlehen),dann fällt ab dem Zeitpunkt der Rückzahlung kein Zins mehr an, weil es ja auch keine Restschuld mehr gibt. Wie kann ich dann Zinsen zurückbekommen? Das geht nur, wenn Zinsen im Voraus bezahlt wurden. Wie gesagt, muss man dazu den Vertrag und die Zahlungsmodalitäten kennen.


#20

@Grufty Die monatlichen Raten sind inkl. Zinsen auf die Laufzeit berechnet. Wenn der Kreditbetrag vor Ende der Laufzeit bezahlt wird, werden die Zinsen bis zum Vertraglich festgelegten Ende zurückgerechnet.
Laufzeit 36 Monate = Zinsen für 36 Monate
Ablöse nach 30 Monaten = Rückrechnung der Zinsen für die letzten 6 Monate.
Das ist natürlich nicht viel, da nach 30 Monaten eine deutlich kleinere Summe bleibt die verzinst werden muss.

Effektiver Jahreszins:
"Bei Krediten, deren Zinssatz oder andere preisbestimmende Faktoren sich während der Laufzeit ändern können, wird er als anfänglicher effektiver Jahreszins bezeichnet. Der Effektivzinssatz wird im Wesentlichen vom Nominalzinssatz, dem Auszahlungskurs (Disagio), der Tilgung und der Zinsfestschreibungsdauer bestimmt."

Dieser Effektive Jahreszins ändert sich bei vorzeitiger Ablöse, da sich die Zinsfestschreibungsdauer durch die vorzeitige Ablöse geändert hat. Ergo ist die Zinsberechnung von Vertragsabschluss und vorzeitiger Ablöse unterschiedlich und dieser Unterschied wird zurück gerechnet. Da aber oftmals Gebühren für eine vorzeitige Ablöse berechnet werden, kann es sogar in einigen Fällen besser sein die Ablösesumme anzulegen als den Kredit abzulösen.
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