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iPhone zurückgeben
#1

Vielleicht hat jemand Erfahrung

Ich habe mir am Freitag ein iPhone gekauft, läßt sich nicht mehr laden bzw. wacht nicht mehr auf. Alles probiert, Cross Check, was Netzteile usw. betrifft.
War heute wieder im T-Punkt, wollen nur einschicken und ich soll ein paar Tage warten.
Ich muss doch heute noch vom Kauf zurücktreten können, oder?
Dann müßte ich die Kohle bekommen und ein neues kaufen?
War benahe schon so weit ein zweites zu kaufen, das alte es einschicken lassen und ein Weihnachtsgeschenk für meine Frau zu haben.
Das soll aber auch nicht gehen, weil meine Nummer mit meinem Gerät verbunden ist! :-(
Ist doch echte Scheiße, weil ich Angst hatte Ärger mit im Ausland gekauften iPhones zu bekommen hab ich gewartet, dazu noch den teuren Vertrag genommen.
Kann nur sagen aus den USA hätte ich ein Austauschgerät bekommen, ohne zu warten. Gehe jetzt noch mal rüber vielleicht liest das hier ja einer von T-Mobil und Apple kann verstehen das ich echt sauer bin und derzeit jedem nur abraten kann hier zu kaufen.
So denn bis später
#2

Und jetzt deine Frage oder war das nur eine Feststellung?

Mfg
Hannes
#3

Sorry,
kann ich so einfach vom Kauf zurücktreten?
ist ja erst 3 Werktage her?
#4

Nein, man kann nicht vom Kauf zurücktreten. Im Fernabsatzgesetz ist verankert, daß man bis zu 14 Tage vom Kauf zurücktreten kann...Jetzt hat die Telekom erstmal 2 Möglichkeiten zur Nachbesserung, danach kann man "wandeln".....
#5

alpinab846, hast du eigentlich gelesen was du da geschrieben hast oder mal drüber nachgedacht???

1. das FERNabsatzgesetz hat keinerlei bedeutung, wenn du in einem geschäft etwas kaufst... das sagt doch schon der gesunde menschenverstand, oder???

2. selbst wenn das fernabsatzgesetz greifen würde (was es definitiv nicht macht!!!), ist es erst 3 tage her, also könnte er laut deiner argumentation doch tauschen, und müsste t-mobile nicht erst 2 reparaturversuche zugestehen.
#6

...so sehe ich dass auf jeden Fall auch. 14-tägiges Rückgaberecht hat man definitiv - ohne angabe von irgendwelchen Gründen....
#7

mongostarr schrieb:alpinab846, hast du eigentlich gelesen was du da geschrieben hast oder mal drüber nachgedacht???

1. das FERNabsatzgesetz hat keinerlei bedeutung, wenn du in einem geschäft etwas kaufst... das sagt doch schon der gesunde menschenverstand, oder???

2. selbst wenn das fernabsatzgesetz greifen würde (was es definitiv nicht macht!!!), ist es erst 3 tage her, also könnte er laut deiner argumentation doch tauschen, und müsste t-mobile nicht erst 2 reparaturversuche zugestehen.

Ich habe das als Gegensatz aufgezeigt. Wenn man in einem Laden etwas kauft geht der Gesetzgeber davon aus, daß man im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist und weiß, was man kaufen will. Deshalb gibt es kein Rückgaberecht-es sei denn, es wird vorher vom Händler ausdrücklich zugesagt.

Im Fernabsatzgesetz ist eine Rückgabefrist von 14 Tagen verankert, da man den Gegenstand maximal im Katalog gesehen hat.

Daraus folgt, daß man ein Gerät nicht ohne weiteres zurückgeben kann, wenn man es im GEschäft gekauft hat. Wenn ein Gerät defekt ist haben Händler und Hersteller im Rahmen der Garantie oder später der Gewährleistung das Recht, 2 Reparaturen/Nachbesserungen durchzuführen. Erst, wenn derselbe Fehler ein drittes Mal auftaucht hat man das Recht, die Rücknahme oder Wandlung des Gerätes zu beantragen.

Es ist heute vielerorts üblich, ein Tauschgerät herauszugeben, da man die Kunden nicht warten lassen möchte (die Netzbetreiber wollen das meist auch nicht, da ihnene dann die Gebühren flöten gehen). Ein Recht hat man auf solch einen Service allerdings nicht.

Ich hoffe, daß diese Abfassung verständlicher war.....[/i]
#8

Flo6sic6 schrieb:...so sehe ich dass auf jeden Fall auch. 14-tägiges Rückgaberecht hat man definitiv - ohne angabe von irgendwelchen Gründen....


Das ist DEFINITIV nicht richtig!

Das 14 tägige Rückgaberecht gilt ausschliesslich über: Internet, Telefon oder sonstiges. Und nicht im Laden.

Die Händler können es dem Kunden einräumen MÜSSEN aber nicht!
#9

Deshalb gibt es ja das Fernabsatzgesetz.....

Ich glaube nicht, daß die Telekom einen da so einfach rauslässt, zumal man ja auch einen Vertrag abgeschlossen hat. Aus dem kommt man definitiv nicht mehr ohne weiteres raus-selbst wenn sie das Handy zurücknehmen.
#10

Das Reparieren würde ich ja gerne zugestehen, wenn es nicht 96 h dauern würde.
D.h. vor Anfang nächster Woche würde ich es real nicht sehen.
Wenn Sie sich da nichts einfallen lassen ist das Thema Business durch.
Ich hioffe das nachher in eine Telko die Verantwortlichen im Sinne des Verbrauchers Lösungen herbeiführen. Ansosnten völlig unakteptabel und es wird eine Lawine gegen den Kauf in D lostreten.
#11

Apropo Gebühren, wenn ich nun das Gerät nicht habe, weil es eingeschickt werden muss und nichts anderes mehr geht, wie verhält es sich mit den 1000 Freiminuten bzw. wie mit den Grundgebühren?
Was gibt es denn noch für iPhone Foren? Werde das ganz da mal als Zusammenfassung und Warnung posten, wenn es sich heute nicht noch in Wohlgefallen auflöst. Wahrscheinlich habe ich am Freitag T-Mobil zu doll gelobt, als ich sagte das ich Ihnen das mit dem IpHone gar nicht zugetraut hatte.
So denn mal sehen was die Telko der Telekommitarbeiter so bringt.
#12

Cliffhanger schrieb:Das Reparieren würde ich ja gerne zugestehen, wenn es nicht 96 h dauern würde.
D.h. vor Anfang nächster Woche würde ich es real nicht sehen.
Wenn Sie sich da nichts einfallen lassen ist das Thema Business durch.
Ich hioffe das nachher in eine Telko die Verantwortlichen im Sinne des Verbrauchers Lösungen herbeiführen. Ansosnten völlig unakteptabel und es wird eine Lawine gegen den Kauf in D lostreten.

Vodafone hat bei solchen Verträgen einen Vor-Ort-Austauschservice. Das hat immer prima geklappt bei mir.

Der Vertrag läuft übrigens unverändert weiter....
#13

Ich glaube es ist so:

Den Vertrag kannst Du nicht mehr rückgängig machen, da bereits Gebühren angefallen sind. Internet, Telefonie.
Auch wenn es Freiminuten sind oder Flat. Angefallen sind sie auf der Karte trotzdem.
Also kannst Du das Telefon nicht mehr zurück geben.

Aber!
Die Gewährleistung sagt, das innerhalb der ersten 6 Monate, der Hersteller bzw. Händler in der Beweispflicht steht.
Und der Endverbraucher die Wahl über die Art der Nachbesserung hat.
Der Händler darf den Vorschlag, das Gerät zu tauschen nur dann verweigern, wenn ihm dadurch ein unverhältnismäßiger, größerer Schaden entsteht, als es die Sache wert ist.
Was ja wohl kaum sein wird.

Das ist das, was ich glaube darüber zu wissen.
(Wenn ich auf meiner Meisterschule im Fach "Recht" alles richtig verstanden habe. :-) )
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