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Private iPhones als Firmenhandy?
#1

Hallo zusammen!

Ich wollte gerne mal fragen, wie Ihr das mit Firmenhandys bei euch im Unternehmen handhabt. Bin neu auf dem Gebiet und kenne mich nicht wirklich aus. 

Am liebsten wäre mir, wenn meine Mitarbeiter ihre eigenen, privaten Smartphones auch als Diensthandy nutzen können. 

Was muss ich bezüglich Datenschutz beachten? Brauche ich eine Mobile Device Management Software? 
Können meine Mitarbeiter dann auch bedenkenlos WhatsApp für Geschäftliches nutzen?

Wir sind ein kleiner Betrieb, und fast alle MA haben iPhones.

Bin gespannt auf eure Antworten und Erfahrungen. 

Liebe Grüße
Anne
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#2

Also wenn, dann benötigst Du ein DualSim Telefon. Eine Private Karte drin und die vom Geschäft wegen Rahmenvertrag vom Unternehmen etc.

WhatsApp? Datenschutz?

Keine gute Idee. Auch können die Mitarbeiter Apps installieren wie die wollen? No Go

Email Zugriff notwendig? Verschlüsselte Mails entschlüsseln?

Nimm doch mal grundsätzlich Kontakt mit Deinem Firmenberater vom Mobilfunkanbieter auf
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#3

Erstmal steht doch die Frage welche Anforderungen erfüllt werden müssen, z.B.

- nur Sprachkommunikation bzw. generelle Erreichbarkeit?
- Zugriff auf ein Firmennetzwerk?
- spezifische Apps notwendig?
usw.

Ich nutze z.B. meine dienstliche SIM im privaten Gerät, erlaubt ist dies zwar nicht, aber who cares Zwinkern
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#4

Coole Sache bei euch . 


LG
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#5

@indiana1212 
Ganz so schwarz weiss ist das nicht.
Bei uns gibt es zwar Diebsthandys, aber dort wird die Verbindung über VPN und eine Sandbox hergestellt.

Von den normalen Apps gibt es keinerlei Zugriffsmöglichkeiten auf Firmendaten.
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#6

Ich darf meine Firmen SIM im iPhone nutzen, selbst WhatsApp ist erlaubt. Es wird mit dem iPhone und Firmen SIM nur Telefon genutzt oder Nachrichten schreiben. Für Intranet haben wir geschlossene Laptops oder Tablets die wir dafür nutzen.
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#7

WA verbietet offiziell die gewerbliche Nutzung des Dienstes! Datenschutz ala DSGVO ist ein ernstes Thema bei z.B. Gruppenchats.
Lass dich von einem Anwalt diesbezüglich beraten. Ist am Besten.
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#8

@zimbo74

Hier ist eher die Freigabe der Kontakte an WhatsApp das Problem.
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#9

@zimbo74

Achja, es ist für Unternehmen sehr wohl erlaubt!

AGB:
Kommunikation mit Unternehmen. Wir stellen dir und Dritten, z. B. Unternehmen, Möglichkeiten bereit, unter Nutzung von WhatsApp miteinander zu kommunizieren, .......
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#10

@xXLaemmiXx

lese mal richtig....

Zitat:Kommunikation mit Unternehmen. Wir stellen dir und Dritten, z. B. Unternehmen, Möglichkeiten bereit, unter Nutzung von WhatsApp miteinander zu kommunizieren, beispielsweise über Informationen zu Bestellungen, Transaktionen und Terminen, Liefer- und Versandbenachrichtigungen, Aktualisierungen von Produkten und Dienstleistungen und Marketing. Du erhältst eventuell Nachrichten mit Marketing, die ein Angebot für etwas enthalten könnten, das dich möglicherweise interessiert. Wir möchten nicht, dass du das Gefühl hast, Spam zu erhalten. Wie mit allen deinen Nachrichten kannst du auch diese Kommunikation verwalten und wir werden uns nach deiner Auswahl richten.
Quelle AGB WhatsApp

Wir reden hier von B2B und nicht von B2C.... B2C ist erlaubt, da es auch WhatsApp Business gibt. Aber reine gewerbliche Nutzung (Fimenchat, oder B2B Kunden Chat) ist NICHT erlaubt!
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#11

@zimbo74

Und das steht wo?
WhatsApp For „Business“ regelt lediglich das Problem mit dem Adressbuch!
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#12

@xXLaemmiXx
Ich selbst hatte dazu eine Schulung mit meinen Kollegen und einem Rechtsanwaltsbüro. Ich such mal die Unterlagen raus...
Primär ist es die DSGVO die da ein Problem darstellt.
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#13

@zimbo74
Richtig DSGVO aber nicht AGB!
Das Problem ist das zur Verfügung stellen aller Kontakte.
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#14

Die DSGVO gillt aber auch für WhatsApp.... ich suchs raus...
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#15

(23.02.2019, 20:36)zimbo74 schrieb:  Die DSGVO gillt aber auch für WhatsApp.... ich suchs raus...

https://www.e-recht24.de/artikel/datensc...nicht.html

Schaut Euch einfach das Fazit an.

Mal warten was der Threadersteller hier noch dazu beiträgt oder ob sich das Thema im Sand verläuft.
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#16

@indiana1212 wird sich wie so oft im Sande verlaufen. Der TS meldet sich hier an, stellt eine Frage und ward nie mehr gesehen. Warum auch immer....
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#17

(24.02.2019, 12:54)indiana1212 schrieb:  
(23.02.2019, 20:36)zimbo74 schrieb:  Die DSGVO gillt aber auch für WhatsApp.... ich suchs raus...

https://www.e-recht24.de/artikel/datensc...nicht.html

Schaut Euch einfach das Fazit an.

Mal warten was der Threadersteller hier noch dazu beiträgt oder ob sich das Thema im Sand verläuft.

Danke für den Link. Ist alles sehr gut erklärt dort. Also kommt die Nutzung von WhatsApp für Geschäftszwecke wohl nicht in Frage.

@*Steffen*

War ja auch Wochenende! Smiley
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#18

Danke schon mal für eure Antworten! Ist ja alles gar nicht so einfach und man muss echt viel beachten. 

Hab mal weiter recherchiert und hier https://www.virtual-solution.com/securepim/ evtl eine Lösung gefunden. Das ganze funktioniert über eine sogennante Container-App, die privates und geschäftliches trennt und ermöglicht, dass die privaten Smartphones bedenkenlos auch als Diensthandy genutzt werden können.

WhatsApp für Geschäftszwecke zu verwenden kommt wohl auf jeden Fall nicht in Frage. Aber verstehe ich richtig, dass ich mir, wenn wir so eine Container-App nutzen, keine Gedanken bezüglich DSGVO machen muss, wenn meine MA WhatsApp privat auf den iPhones nutzen?
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#19

Wir nutzen in der Firma threema work... WhatsApp nutzen wir auch aber nicht um kundenbezogenes aus zu tauschen.

Ich nutze auch die firmenkarte im privaten iPhone...

Aber ich nutze das iPhone firmlich nur zum telefonieren und E-Mails lesen. Alles andere über den firmenlaptop.


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