Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Rückgaberecht iphone 13 pro max
#1

Hallo zusammen, mein Mann hat sich am 23. Juli 2022 beim Mediamarkt ein neues Iphone 13 pro max bestellt online und dieses 2 Stunden später im Markt abgeholt.
Nach 2 Tagen war klar, dass es für ihn doch zu groß ist und er hat online eine Rückgabe beantragt. Das Paket mit dem Smartphone wurde wieder ordnungsgemäß verpackt und mit dem von Mediamarkt erstellten Rücksendeschein wieder zurückgeschickt. Natürlich hat er in diesen 2 Tagen das Handy auch genutzt, anders wäre es ja nicht möglich gewesen rauszufinden, ob einem das Gerät taugt. Auf jeden Fall kam nun am Samstag das iphone wieder zurück zu uns mit dem Vermerk, dass es schon am 22.7.22 registriert wurde (also 1 Tag vor dem Kauf :-) und dass wir aus diesem Grunde keinen Anspruch auf Rückgabe im Rahmen des Widerrufsrechts hätten. Ist das wirklich so korrekt? Da es unser 1. Iphone ist, weiß ich auch nicht, ob diese Registrierung automatisch abläuft? Mein Mann hat auf jeden Fall gemeint, er hätte aktiv keine Registrierung vorgenommen. Kennt sich jemand damit aus und kann und ein wenig weiterhelfen? LG und vielen Dank für eine Rückmeldung
Zitieren
#2

Was sagt denn der Support? Hier im Forum gibts keine Hilfe
Zitieren
#3

Das iphone ist ausgepackt, es wurde benutzt, es liegt kein defekt vor. Also ein Wiederrufsrecht sieht in meinen augen anders aus. Aber wie immer: ich lasse mich eines besseren belehren.

Jedoch frage ich mich allen ernstes: das iphone kostet ab 1200 euro. Wenn man sich so ein gerät auswählt, geht man doch zu saturn oder mediamarkt und schaut sich das gerät an. Also einfach so wieder umtauschen würde ich aber auch nicht machen, nachdem es gebraucht wurde. Wenn das iphone original verpackt wäre und unbenutzt, wäre alles klar gegangen. Aber so, so denke ich das es nichts wird.

iPhone 13 Pro Max
iPad Pro 12,9
---
Zitieren
#4

@amgamk
Was soll die Aussage denn jetzt?

Aber zum Thema: ich könnte mir auch borstellen, dass es schwierig werden könnte, das iphone zurück zu geben.

… Laut Bürgerlichem Gesetzbuch, §312e, hat der Verbraucher Wertersatz für die Nutzung von Waren
zu leisten, soweit er die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht .

Das Handy darf zwar einer dem Kauf im Laden vergleichbaren "Prüfung" unterzogen werden. Eine 'Ingebrauchnahme', so der juristische Terminus, die über eine einfache Prüfung hinausgeht ist jedoch nicht erlaubt und dem Verkäufer wird im Falle einer "Verschlechterung der Sache" durch eine solche Ingebrauchnahme ein Recht auf Wertersatz zugesprochen …
Zitieren
#5

@Claudia1811 ich würde auch sagen, dass du in diesem Fall nur auf die Kulanz des Verkäufers hoffen kannst. Rein rechtlich ist der MM wohl raus. 

Manchmal hilft es, in dem gleichen Laden dann ein kleineres zu erwerben 🤷🏻
Allerdings ist es merkwürdig...das es bereits einen Tag vorher schon registriert wurde. Das passiert ja nicht von allein! Da würde ich auch nachfassen...

@amgamk und das weißt du schon einen Tag nach deiner Anmeldung 🤔
Zitieren
#6

@amgamk
Komischer Typ bist. Bereite dich mal lieber auf die Schule vor. Sonst gibt es Stubenarrest von Mami und Papi!
Zitieren
#7

Ich glaub es ist kein Mensch sondern wieder einer der Bots.
Zitieren
#8

Gilt das Widerrufsrecht denn für Käufe vor Ort? Dachte nur für Geschäfts im Netz/an der Haustür?

Update: scheint kompliziert zu sein: https://www.teltarif.de/online-bestelt-i...83174.html
Zitieren
#9

@Herr Schmidt Gilt nur bei Onlinekäufe und natürlich Haustürgeschäfte sowie auch übers Telefon. Käufe im Laden zählen nicht dazu, machen aber einige Ketten aus Kulanz.

Grüßle
toptac



iPhone 15 Pro Max Titan-Blau 256GB iOS 17.2.1, Apple Watch S7, Mac Mini M1 16GB 2TB 34" LG 21:9, iPad Air 4G
Zitieren
#10

Hallo

da er es Online bestellt hat , kann er es auch 14 Tage lang zurückgeben , er hat es ja nur im Markt abgeholt .

Zum Regestrieren das erfolgt mit dem ersten anmelden am Gerät un nicht schon einen Tag vorher , ausser es ist tatsache einen Tag früher
schon einmal in Betrieb genommen worden ( Ihr IPHONE wird gerade aktiviert ) was dann allerdings heißen würde ,das es nicht mehr orginal verpackt war ,
der Apple Support wird hier nicht helfen können da nicht im OnlineStore gekauft ,allerdings können die sagen wann das Gerät aktiverit wurde

gruß
Martin

.......united as one divided by zero ..............
Zitieren
#11

@martinwahoo das wissen wir nicht, ob er es nur abgeholt hat 🤷🏻 der Knackpunkt wird wohl sein, wo und wann er bezahlt hat...denn man kann sicher auch reservieren lassen und bei Abholung bezahlen...ich würde es mit einem Tausch versuchen.
Zitieren
#12

Mein Gespür sagt mir das der Thread über früh oder spät dichtgemacht werden muss. Popcorn
Zitieren




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste