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Dyson Lüfter Garantie Rückerstattung Vollmacht vom Erstkäufer
#1

Habe folgendes Problem:
Ich habe über ebay kleinanzeigen einen Dyson Lüfter von Privat für 350 Euro (Neupreis 690 Euro) gebraucht gekauft. Das Gerät hat noch Garantie.
Habe das gerät ordentlich in meinem Dyson Account registriert auf meinen Namen. Soweit so gut.
Jetzt machte der Motor in niedriger Stufe aber leichte Schleifgeräusche und nach Anruf bei der Hotline sollte ich es einschicken, was ich auch tat. Mir wurde Paketschein per Mail geschickt, da es ja alles auf Garantie geht.
Jetzt wurde mir aber mitgeteilt, dass das Gerät nicht mehr reparabel ist und ein Austauschgerät nicht mehr zu Verfügung steht, da es nicht mehr gebaut wird. Mir wurde eine Rückerstattung des Kaufpreises von 690 Euro angeboten, was ich dann auch dankend annahm. Dazu soll ich die Rechnung einsenden was ich auch tat. Darauf hin wurde mir mitgeteilt, da die Rechnungsanschrift nicht mit meiner übereinstimmt, solle ich eine Vollmacht des Erstkäufers (laut Rechnungsanschrift) vorlegen, sodass ich den Betrag auf mein Konto überwiesen bekomme. Der Erstkäufer, welcher auch der Verkäufer bei kleinanzeigen war, weigert sich diese auszustellen, denn er möchte jetzt die Rückerstattung erhalten und mir nur meine 350 Euro zurückgeben.
Was haltet ihr davon? Hat er das recht dazu? Hat er nicht mit Verkauf des Geräts auf jegliche Rechte und Ansprüche verzichtet?

Grüßle
toptac



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#2

@toptac Ich halte davon gar nichts...weil’s dummes Zeug ist aus meiner Sicht. Denn mit dem Verkauf hat er ja alle Rechte an dich abgetreten!
Hier steht einiges dazu:

https://www.e-recht24.de/artikel/onlinea...eigen.html

Vielleicht hilft es ja, ein klein wenig mit der Visitenkarte von ner Kanzlei zu wedeln [Bild: 1f62c.png]
So dreist musst ja auch erstmal sein [Bild: 1f605.png] krasser Scheiss...frag ihn doch mal, ob er auch beteiligt werden möchte...wenn du das Teil jetzt für 800 Tacken verkaufen würdest 🤪
Rein praktisch würde ich wohl versuchen, der Firma glaubwürdig zu verklickern, dass das gesamte Ding in dein Eigentum übergegangen ist 🤷🏻
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#3

Das ist durchaus diffizil, Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und nur zu seinen Bedingungen. Wenn der Hersteller sagt, Garantie(leistungen) erhält ausschließlich der Erstkäufer (das ist eine übliche Klausel in Garantiebedingungen), dann ist das wasserdicht. Da vermutlich kein schriftlicher Kaufvertrag zwischen dir und dem Verkäufer vorliegt, hat du mMn schlechte Karten.
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#4

@Matze71 dazu steht hier unter 4. aber was anderes 🤷🏻

https://kanzlei-franz.com/ratgeber-kaufr...ferrechte/

Kompliziert bleibt es natürlich 🤨 ohne den Nachweis...die Leistung als solche wird ja nicht ausgeschlossen, sondern bedarf nur dieser Vollmacht. 
Schräg bleibt es allemal [Bild: 1f60f.png]
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#5

@Matze71 als Nachweis habe ich die komplette Konversation über kleinanzeigen, aus der herausgeht, das ich das Gerät von ihm gekauft habe und auch, das ich es zu Dyson eingeschickt habe und ein Austauschgerät erhalte. Da freute er sich für mich. Jetzt aber, wo es kein Austauschgerät gibt, sondern die Rückerstattung des Kaufpreises findet er das unfair und will die Differenz haben.
In den Garantiebedingungen von Dyson steht nichts drin, das die Garantie nur der Erstkäufer in Anspruch nehmen kann und nicht übertragbar ist

Grüßle
toptac



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#6

Naja, in den Garantiebedingungen steht bei mir, das der Käufer (bei Kauf von Vertragshändlern oder Dyson direkt) die Garantie gewährt wird. Ein Privatverkäufer ist da nicht genannt.

Sehe es als kritisch da was zu einzufordern. Eine explizite Garantieübertragung gab es ja auch nicht!

Biete dem Verkäufer doch einen Deal an. Z.B. teilt euch den Mehrwert!

Gruß, Markus
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#7

Asoziales Verhalten des Verkäufers. Würde mir ein Beratungsgespräch beim Anwalt nehmen. Sonst lass dir doch von Dyson den Kaufpreis erstatten, den du bezahlt hast.
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#8

@dusti64

Das ist auf der Seite zu sehr verallgemeinert. Da Garantie wie schon gesagt eine freiwillige Leistung ist, unterliegt sie immer den Bestimmungen des Herstellers. Und der kann die Übertragung ausschließen.

@toptac

Eine Konversation auf eBay Kleinanzeigen o.ä. ist nicht mit einem Kaufvertrag gleichzusetzen.
Die Angelegenheit ist wirklich verzwickt und sehr uneindeutig. Ich persönlich würde versuchen es gütlich zu schlichten. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast kannst du natürlich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
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#9

@Matze71 naja, so ganz richtig ist das nicht. Auch ein mündlicher Vertrag ist rechtsgültig.

Wie bei jedem anderen Vertrag ist auch ein mündlicher Kaufvertrag grundsätzlich wirksam, soweit der Gesetzgeber nicht eine bestimmte Form vorgeschrieben hat. Ist dies nicht der Fall, sind mündliche Kaufverträge genauso wirksam wie schriftliche oder solche, die online, z.B. über Ebay, abgeschlossen werden.

Grüßle
toptac



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#10

Kann gültig sein, am Ende steht aber Wort gegen Wort wenn geklärt werden soll, welche Bedingungen besprochen wurden. Ausgang ungewiss...
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#11

Was für ein Wort gegen Wort? Mit dem Verkauf werden jegliche Rechte und Ansprüche an der verkauften Sache an den Käufer abgetreten.

Grüßle
toptac



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#12

Du gehst hier aber davon aus, das auch die Garantie abgetreten wurde!

Das steht aber nirgends und wurde wohl auch beim Kauf nicht separat erwähnt.
Wenn der Erstkäufer kein Recht an der Weitergabe hat, geht dies auch nicht an den Käufer über.

Wie wenn du einen gestohlenen Gegenstand kaufst. Der gehört dann trotzdem nicht dir!

Ist kompliziert, deswegen Anwalt oder gütliche Einigen!

Gruß, Markus
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#13

Hi ich würde einfach probieren dyson zu schreiben das du es gekauft hast und der Verkäufer sich auch nicht mehr meldet und du die Vollmacht nicht bekommen kannst. Weil sehe es auch so er hat es die verkauft somit hat er dir alles überschrieben. Und jetzt das Recht zu nehmen das Geld zu bekommen kann normal auch nicht rechtens sein.
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#14

@toptac Verbraucherberatung oder Anwalt kontaktieren.
In einem Forum, auch im Smalltalk-Bereich gibt es keine rechtlich Beratung. Wollen wir hier auch nicht.
Zumal meist aus dem Internet recherchiertes Halbwissen zum besten gegeben wird.
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#15

Ich pledire für eine gütliche Einigung … Recht hin, oder her
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#16

So stellt man sich im Ausland einen Deutschen vor.

Kein Support per PN. 
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#17

Die Frage ist doch aber: warum solltest DU den vollen Kaufpreis erhalten wenn du weniger bezahlt hast?
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#18

@Ratio Es wurde mir ja so angeboten. Wollte ja eigentlich nur eine Reparatur. Warum soll ich ihn nicht erhalten? Ist ja mein Eigentum. Wie viel ich bezahlt habe, steht ja nicht zur Debatte

Grüßle
toptac



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#19

Durch Rückzahlung des Kaufpreises sollst du ja so gestellt werden als hättest du das Ding nie gekauft.

Sachgerecht wäre es daher in der Tat, wenn du deinen Kaufpreis bekommst und der Verkäufer den Rest. Dann kommt ihr beide 0 auf 0 aus der Sache raus.
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#20

Spannender Fall, den letztlich nur etwas klären kann:

1. eine richterliche Entscheidung

Oder

2. die finale Klärung, ob beim Weiterverkauf automatisch die Garantieansprüche auch weiterverkauft werden, oder beim Erstkäufer verbleiben.

🤷🏻‍♂️
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15.06.2014, 19:08



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