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Vertrag kündigen?
#1

Hallo,

ich bin bei einem österreichischen Provider (weder ONE noch T-Mobile). Habe dort einen Vertrag über 24 Monate unterschrieben. (seit September 2007)

Nun lockt ONE aber mit einem IMHO guten Angebot, und ich würde dieses gerne in Anspruch nehmen. Wie ihr euch denken könnt, liegt hier das Problem.

Denkt ihr es ist irgendwie möglich, dass ich aus meinem jetztigen Vertrag beim Provider rauskomme, damit ich zum One-Vertrag wechseln kann?

Habe über Google rausgefunden, dass es nicht unmöglich sein soll. Logisch, ich kann nicht zu meinem Provider spazieren und sagen ich will wechseln bezüglich iPhone.

Denkt ihr es wäre möglich, dass ich aus dem Vertrag aussteigen kann, wenn ich sage, dass ich für ein Jahr in die USA gehe ... (wurde bei einem Link über Google als Bsp gebracht)

War nur ein spontaner Gedanke ...

Freue mich über Antworte, Danke!
#2

BelaFarinRod schrieb:Denkt ihr es wäre möglich, dass ich aus dem Vertrag aussteigen kann, wenn ich sage, dass ich für ein Jahr in die USA gehe ... (wurde bei einem Link über Google als Bsp gebracht)

Alles klar und Du meinst die wollen keinen Nachweis von Dir sehen?!?!?! Und selbst wenn Du einen "richtigen" Nachweis hättest, kommst Du nicht für umme raus.
#3

Deshalb frage ich ja ...

Was für einen Beweis sollen die sehen wollen? Womit könnten man einen bevorstehenden Auslandsaufenthalt nachweisen? Flugtickets einscannen oder was? o.O
#4

Flugtickets werden wohl nicht reichen. Ein Praktikum- oder Arbeitsvertrag zum Beispiel.
#5

Hmpf, mal beim Konsumentenschutz nachfragen ...
#6

Zitat:Arten der Vertragsbeendigung
§ 22. Dauerschuldverhältnisse werden beendet durch
1. Ablauf der vereinbarten Zeit,
2. Ordentliche (§ 23) oder Außerordentliche Kündigung (§ 24),
3. Änderungskündigung (§ 3)
4. Fristlose Auflösung (§ 25),
4. Tod des Teilnehmers (§ 26),
5. Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Teilnehmers (§ 27) oder
6. Allgemeine Einstellung der Leistung (§ 28).
Ordentliche Kündigung
§ 23. (1) Befristete Dauerschuldverhältnisse enden mit Ablauf der Befristung und
unterliegen nicht der ordentlichen Kündigung durch beide Parteien.
(2) Ein unbefristetes Dauerschuldverhältnis ist - soweit nicht die Voraussetzungen
des § 24 dieser AGB zutreffen oder nichts anders vereinbart ist - für beide
Vertragsparteien zum Schluss eines jeden Kalendertages unter Einhaltung einer
dreimonatigen Kündigungsfrist kündbar. Die Kündigung muss der anderen
Vertragspartei mindestens drei Monate vor dem Tag, an dem sie wirksam werden
soll, schriftlich zugehen. Bei späterem Zugang wird sie drei Monate nach ihrem
Zugang wirksam.
Außerordentliche Kündigung
§ 24. (1) Das Vertragsverhältnis ist bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs.
2 und 3 für beide Vertragsparteien zum Schluss eines jeden Werktages unter
Einhaltung einer sechstägigen Kündigungsfrist kündbar. Die Kündigung muss der
anderen Vertragspartei mindestens sechs Werktage vor dem Tag, an dem sie wirksam
werden soll, schriftlich zugehen. Bei späterem Zugang wird sie am sechsten
Werktag nach ihrem Zugang wirksam. Der Samstag, der Karfreitag sowie der 24. und ausgesprochen werden.
(2) Das Vertragsverhältnis ist für die mobilkom austria kündbar, wenn die
Voraussetzungen für eine Sperre gemäß § 21 Abs. 1 dieser AGB vorliegen, ein gemäß
den in den Entgeltbestimmungen enthaltenen Bedingungen festgelegter
Mindestumsatz nicht erreicht wird oder der Teilnehmer den Telefondiensteanbieter
unter Beibehaltung der Rufnummer wechselt, sodass eine Leistungserbringung durch
die mobilkom austria unmöglich wird (Nummernübertragung). Bei Kündigung der
mobilkom aufgrund einer Nummernübertragung hat der Kunde innerhalb der im
Kündigungsschreiben hierfür kommunizierten Frist nach Kündigung die Möglichkeit,
den Vertrag durch Beantragung einer neuen Rufnummer sowie SIM-Karte und
Bezahlung des dafür vorgesehenen Entgelts mit mobilkom fortzusetzen. mobilkom
wird auf diesen Umstand bei Kündigung des Vertrages gesondert hinweisen.
(3) Für den Teilnehmer ist das Vertragsverhältnis kündbar, wenn der in den
Leistungsbestimmungen enthaltene Leistungsumfang in einem wesentlichen Punkt
trotz Aufforderung von der mobilkom austria über einen Zeitraum von mindestens
zwei Wochen nicht eingehalten wird. Das außerordentliche Kündigungsrecht ist ausgeschlossen,
falls dieser Mangel auf eine Unterversorgung des Standortes des
Anschlusses zurückzuführen ist und der Teilnehmer diesen Mangel bei Vertragsabschluß
kannte oder kennen musste oder die Kündigung nach Behebung des
Mangels erfolgt. Der Teilnehmer hat weiters das außerordentliche Kündigungsrecht
gemäß § 3 Abs. 4 dieser AGB.

Das sind die AGBs ... scheint doch möglich zu sein.
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