16.11.2007, 13:20
moin moin an alle,
also ich hab auch Probleme mit dem iphone, es klingt wie aus dem Blechkasten (auch mit Ohrhörer), also ab in den T- Punkt und reklamiert hab es vorgespielt und dann die lapidare Antwort wenn es verzerrt klingen würde dann würden ja auch die youtube songs so verzerrt klingen. also bin ich wieder abgeschwirrt, hab gedacht vielleicht hab ich beim konvertieren ins Apple lossless(AAC, *m4a) was falsch gemacht aber Fehlanzeige alles im grünen Bereich.
Also heute wieder hin und nöchte von meinem recht auf Nacherfüllung gebrauch machen. Hier mal der §:
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Aber die lassen sich nicht darauf ein, hab dann mit der 2828 Handy-Hotline telefoniert, hab alles erlärt und gesagt ich habe einen Vertrag mit T-Mobile gemacht und nicht mit Apple. Aber nix da. So mußte ich heute den 96h "Service" in Anspruch nehmen. Begründung vom T-Punkt das Handy ist amerikanisch und Apple ist mein Vertragspartner mit T-Mobile
hab ich den Tarifvertrag. Ich kann das nicht glauben ich bin nicht in Amerika und ich glaube T-Mobil muss die Gesamthaftung übernehmen.
würde mich es interessieren wie das rechtlich ist. notfalls schicke ich eine anfrage zu www.frageinenanwalt.de. Übrigens beim Kauf wird man auch nicht darauf hingewiesen auch nicht auf die kürzere Garantie von nur einem Jahr.
also ich hab auch Probleme mit dem iphone, es klingt wie aus dem Blechkasten (auch mit Ohrhörer), also ab in den T- Punkt und reklamiert hab es vorgespielt und dann die lapidare Antwort wenn es verzerrt klingen würde dann würden ja auch die youtube songs so verzerrt klingen. also bin ich wieder abgeschwirrt, hab gedacht vielleicht hab ich beim konvertieren ins Apple lossless(AAC, *m4a) was falsch gemacht aber Fehlanzeige alles im grünen Bereich.
Also heute wieder hin und nöchte von meinem recht auf Nacherfüllung gebrauch machen. Hier mal der §:
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Aber die lassen sich nicht darauf ein, hab dann mit der 2828 Handy-Hotline telefoniert, hab alles erlärt und gesagt ich habe einen Vertrag mit T-Mobile gemacht und nicht mit Apple. Aber nix da. So mußte ich heute den 96h "Service" in Anspruch nehmen. Begründung vom T-Punkt das Handy ist amerikanisch und Apple ist mein Vertragspartner mit T-Mobile
hab ich den Tarifvertrag. Ich kann das nicht glauben ich bin nicht in Amerika und ich glaube T-Mobil muss die Gesamthaftung übernehmen.
würde mich es interessieren wie das rechtlich ist. notfalls schicke ich eine anfrage zu www.frageinenanwalt.de. Übrigens beim Kauf wird man auch nicht darauf hingewiesen auch nicht auf die kürzere Garantie von nur einem Jahr.