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iPhone einschicken, Fragen. (Haarriss und Staubeinschlüsse)

iPhone 3G 8GB: Risse vorhanden, leider.
Die Insider meinen, die Fehlerhaftigkeit des Covers ist auf die "umweltfreundliche" zusammensetzung des Stoffes zurückzufuhren. Die schwarzen backcovers sollen nach lemon schmecken.
Da ich selbst davon betroffen bin, bin richtig sauer. Ob ich auch gg Apple klage, wird es sich noch zeigen. 
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(11.01.2009, 19:22)skygott schrieb:  1 – 3 : Produktionsjahr

also ich glaube nicht dassm das stimmt bei mir steht 878. Denke nicht das in August 1978 mein iphone Produziert wurde hrrhrr Rofl
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Und wonach schmeckt weiß??
Rofl

Nach welchem Zeitraum sind die Risse aufgetreten?
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(11.01.2009, 20:03)skygott schrieb:  Nach welchem Zeitraum sind die Risse aufgetreten?
nach ca 2,5 Monaten. Das Problem ist Apple Garantiebeschränkung, mein iPhone kommt aus Belgien. Apple.de konnte mir nicht helfen.
Die beschränkung halte ich für unwirksam, zumindest innerhalb EU.
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Dem stimme ich zu!!
Wenn du jemanden hast, reich ne Klage in Luxemburg ein.

Da sich oben ein Fehler eingeschlichen hat, hier ein Link mit dem man den Produktionszeitraum feststellen kann.

http://www.portatronix.de/ipod-ident/
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wieso Luxemburg?
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In Luxemburg wohnt der EuGH mit dem EuG erster Instanz. Die sorgen dafür, dass europäisches Recht einheitlich ausgelegt wird.

Aber eine Garantie kann der Hersteller/Verkäufer begrenzen wie er will. Er braucht dir auch garkeine Garantie zu geben.
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@ Nightrusher
Was in Luxemburg "wohnt" interessiert mich wenig.
Ich bin ein Verbraucher und kann an meinem Wohnort die Klage erheben, solange ein Unternehmen (Apple) auch in BRD eine Abzweigstelle hat (München).
Was die Beschränkung angeht, naja... man sollte nicht von Sachen sprechen, von denen man wenig Ahnung hat Biggrin
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Also ich bin aufgrund deines Beitrages und dem was du in dem Link unten geschrieben hast, davon ausgegangen, dass du dich auf einen unwirksamen Garantieausschluss berufen willst.
Der müsstest du aber in Luxemburg geltend machen.

https://iszene.com/thread-34739-post-281...#pid281004
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@skygott

thx für den link

also meines stammt aus 2008, 43. produktionswoche (oktober)

@stas
ich wünsche dir viel glück !am besten wäre es wahrscheinlich soviele user wie möglich zusammenzutrommeln um eine sammmelklage von hier aus zu starten.

ich hoffe das ich echt davon verschont bleibe ..aber die angst bleibt!! :S
mein schwarzes 3g 8GB, produktionsjahr 2008, August is soo schön sauber verarbeitet
keine gratigen kanten und kein riss und wat weiss ich


ich überlege ehrlich ob ich mein altes verkaufen soll oder doch behalte
was glaubt ihr?
macht sich der wertverlust so sehr bemerkbar bis ein nachfolgemodell erscheint, das es sich lohnen würde es jetzt zu verkaufen?
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(11.01.2009, 22:20)stas2000 schrieb:  @ Nightrusher
Was in Luxemburg "wohnt" interessiert mich wenig.
Ich bin ein Verbraucher und kann an meinem Wohnort die Klage erheben, solange ein Unternehmen (Apple) auch in BRD eine Abzweigstelle hat (München).
Was die Beschränkung angeht, naja... man sollte nicht von Sachen sprechen, von denen man wenig Ahnung hat Biggrin

Aha, dann klag doch in der BRD. Hab ich dir den Tipp mit Luxemburg gegeben? Wenn ich dazu eine Meinung habe, dann ist die: Fahr nach Belgien und schick es ein. Oder verkauf es und kauf dir ein neues in Deutschland.

Schreib mir per PM was du zur Garantiebeschränkung wissen willst und ich schreibe dir konkretes. Für den Laien gilt: Die Garantie ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Hersteller/Verkäufer und dem Käufer. Eine Garantie darf geltendes Recht nicht antasten.

Darüber, wer hier von was Ahnung hat, möchte ich mich an dieser Stelle nicht auslassen. Ich biete dir an das über PM zu klären.
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Bevor hier jemand wirklich von der Garantie ein falsches Bild bekommt.
Garantie ist in der Tat eine freiwillige Vereinbarung, die Arten der Garantie: selbständige und unselbständige lassen wir mal bei Seite. Diese Vereinbarung (Vertrag) geht meistens über die Gewährleistung hinaus: Beweislasterleichterung etc. Jedoch darf die Garantie, obwohl freiwillig gewährt, die Rechte der anderen Partei (besonders des Verbrauchers) nicht verkürzen. In der Beschränkung der Garantie auf das Kaufland sehe ich aber einen Verstoß gegen EU Verbraucherrichtlinien. Oder fährt man nach Rom, um einen in Italien gekauften FIAT zu reparieren?
Gruss
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Ih schrieb:

"Jungs, ich hoffe wirklich mal auf eure Hilfe und einen guten Rat..

Ich habe ja schon mal meine Probleme mit dem Austauschservice hier geschildert.. Das größte Problem kommt aber jetzt noch..

Mein 3. Austauschgerät (Refurbished) hat wieder Haarrisse und ich hab dies zweimal versucht zu tauschen.. Jetzt sagt aber Apple (2x Schon) das ein Wasserschaden am meinen Gerät vorliegt (Indikator ausgelöst). Ich weiss aber dass es mir nicht ins Wasser gefallen ist oder Ähnliches.. Ich habe auch mehrmals die Kundenberater damit konfrontiert und jeder Zweite sagte mir, dass es sicherlich sein kann, dass es der Vorgänger war, der mein Gerät hatte..

Naja, was soll ich machen? Apple tauscht mein Gerät nicht mehr und mein Gerät ist aufgrund von einem Materialfehler "defekt". Ich fühle mich mehr als verarscht bei diesem Produkt. Nicht dass ich es 3x eintauschen musste, sondern nun hab ich noch eins mit nem Wasserschaden und ich kann es anscheinend nicht beweisen, dass Ich es NICHT war...

Tolle Sache.."

Hab heute was von ner Beweistlast gelesen.. Dass der Hersteller quasi in den ersten 6 Monaten mir den Wasserschaden nachweisen müsste, ist das korrekt?
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(11.01.2009, 23:17)stas2000 schrieb:  Bevor hier jemand wirklich von der Garantie ein falsches Bild bekommt.
Garantie ist in der Tat eine freiwillige Vereinbarung, die Arten der Garantie: selbständige und unselbständige lassen wir mal bei Seite. Diese Vereinbarung (Vertrag) geht meistens über die Gewährleistung hinaus: Beweislasterleichterung etc. Jedoch darf die Garantie, obwohl freiwillig gewährt, die Rechte der anderen Partei (besonders des Verbrauchers) nicht verkürzen. In der Beschränkung der Garantie auf das Kaufland sehe ich aber einen Verstoß gegen EU Verbraucherrichtlinien. Oder fährt man nach Rom, um einen in Italien gekauften FIAT zu reparieren?
Gruss

Wo liegt der Unterschied zwischen meiner Definition der Garantie und deiner? Eine Einschränkung der Rechte des Verbrauchers geht alleine deshalb nicht, weil die Garantie dann gegen geltendes Recht verstoßen würde. Daher auch "gesetzlicher Gewährleistungsanspruch".

Wenn dein Gerät nach 2,5 Monaten einen Mangel aufweist ist die Überschrift nicht "Garantie" sondern Gewährleistung. Das erinnert mich immer an die Leute die bei Ebay schreiben "bin Privatverkäufer, daher keine Garantie, Umtausch oder Reklamation". Eine Garantie die man nicht gegeben hat, kann man nicht ausschliessen *g*

Du musst wissen wie lange du die Risse im Iphone behalten möchtest. Über eine Klage (egal ob BRD, Luxemburg oder am Mississippi) gehts nicht schneller.
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Es gut, das Thema " Garantie & Gewährleistung " hat sich für mich in diesem Zusammenhang erledigt. Die Gewährleistung, eine gesetzliche Regelung innerhalb EU fast überall gleich, kann ich nur dem Verkäufer ggü geltend machen, es sei denn er ist zugleich auch der Hersteller. NICHT jeder Hersteller gibt die Garantie auf seine Produkte. Apple tut es. Es ist mir klar, dass ich im Rahmen der Gewährleistung meinen belgischen Verkäufer un Anspruch nehmen kann. Weshalb soweit laufen, wenn Apple mir eben die Garantie gewährt? Diese wird aber eingeschränkt. Weltweit mag es vielleicht OK sein, nicht dagegen in der EU.

Egal. Ich verweise gern auf Wikipedia, um den Unterschied zw Garantie / Gewährleistung in Erfahrung zu bringen.
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Sorry, ich sehe da keine Rechtfertigung für eine Klage. IMHO 0 Erfolgsaussichten. Aber versuchs doch einfach mal. Wäre auch froh wenn ich, dank dir, die billigen Geräte aus Italien hier "reparieren" lassen könnte Lol
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Im Namen des Volkes "Die Klage ist gerechtfertigt" Rofl der war gut.
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(11.01.2009, 23:21)Hanky86 schrieb:  Ih schrieb:

"Jungs, ich hoffe wirklich mal auf eure Hilfe und einen guten Rat..

Ich habe ja schon mal meine Probleme mit dem Austauschservice hier geschildert.. Das größte Problem kommt aber jetzt noch..

Mein 3. Austauschgerät (Refurbished) hat wieder Haarrisse und ich hab dies zweimal versucht zu tauschen.. Jetzt sagt aber Apple (2x Schon) das ein Wasserschaden am meinen Gerät vorliegt (Indikator ausgelöst). Ich weiss aber dass es mir nicht ins Wasser gefallen ist oder Ähnliches.. Ich habe auch mehrmals die Kundenberater damit konfrontiert und jeder Zweite sagte mir, dass es sicherlich sein kann, dass es der Vorgänger war, der mein Gerät hatte..

Naja, was soll ich machen? Apple tauscht mein Gerät nicht mehr und mein Gerät ist aufgrund von einem Materialfehler "defekt". Ich fühle mich mehr als verarscht bei diesem Produkt. Nicht dass ich es 3x eintauschen musste, sondern nun hab ich noch eins mit nem Wasserschaden und ich kann es anscheinend nicht beweisen, dass Ich es NICHT war...

Tolle Sache.."

Hab heute was von ner Beweistlast gelesen.. Dass der Hersteller quasi in den ersten 6 Monaten mir den Wasserschaden nachweisen müsste, ist das korrekt?

Du bist da in einer Situation aus der du ohne einen Anwalt höchstwahrscheinlich nichtmehr raus kommst. Ich glaube dir einfach mal, dass der Wasserschaden nicht von dir verursacht worden ist. Wenn Apple sich trotz Berufung auf das Gewährleistungsrecht weigert nachzubessern, dann schalte einen Anwalt ein oder zumindest den Verbraucherschutz. Da Appel sich weigert irgendwas zu unternehmen, musst du wohl klagen. Du kannst sie ja schlecht selbst dazu zwingen.
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Servus,

ich überlege, ob ich mein schwarzes iPhone 3G 16GB umtauschen lassen soll. Folgende Fakten sind wichtig:

- Es hat einen Spalt auf der linken Seite, in dem Staub eindringen kann
- Ich habe diese typischen Haarrisse, dabei habe ich das Gerät erst seit 2-3 Monaten und habe es IMMER in einer Schutzhülle aufbewahrt
- Mein iPhone klackert, ich weiß nicht ob es durch Eigenverschuldung ist oder nicht, einige andere hier im Forum haben wohl das selbe Problem, von daher weiß ich das nicht genau

Ich habe hier noch ein Foto, auf dem man die kleinen Kratzer deutlich sehen kann, sind das diese typische Risse?

[Bild: unbenannt1yx3.th.jpg]

Kann ich mir das Gerät ohne Kosten umtauschen lassen? Oder wird es nur repariert? Ich denke bei einer solchen Fehlproduktion gibt's nicht viel zu reparieren. Wenn die es kostenlos umtauschen, krieg ich dann ein NEUES Gerät? Oder ein Gebrauchtes? Und wann muss man die 30€ zahlen?

Hoffe auf eine Antwort, bei dem Preis bin ich echt am Verzweifeln.

Gruß
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also die harrisse sind normal deswegen schnell weg damit......hoffe für dich ist ein deutsches produkt....aber wenn du pech hast bekommst du einer der schlechter verarbeiotet als deins...
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