08.10.2008, 14:09
skygott hat leider recht.
http://www.swr.de/rasthaus/geld/-/id=289...index.html
Mit an Board befindet sich ein mobiles Navigationsgerät. Angeblich kann es uns vor fest installierten Geschwindigkeits- und Ampel-Blitzern warnen. Und es funktioniert tatsächlich: Bereits einige hundert Meter vorher werden wir gewarnt. Eigentlich eine feine Sache, nur ist der Einsatz des Geräts überhaupt erlaubt? Ein Blick in die Straßenverkehrsordnung hilft weiter. Seit 2002 steht im Paragraph 23: "Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen."
Für Verkehrsrechtsexperten eine klare Sache: Darunter fallen auch Softwarelösungen für Navigationssysteme. Der Gesetzgeber habe in Begründungen noch einmal deutlich gemacht, dass solch Warnsysteme auch in Verknüpfung mit Navigationssystemen verboten sind, erklärt Markus Schäpe vom ADAC. Wer dagegen verstößt, müsse mit einem Bußgeld von 75 Euro und 4 Punkten in der Verkehrssünderdatei rechnen.
http://www.swr.de/rasthaus/geld/-/id=289...index.html
Mit an Board befindet sich ein mobiles Navigationsgerät. Angeblich kann es uns vor fest installierten Geschwindigkeits- und Ampel-Blitzern warnen. Und es funktioniert tatsächlich: Bereits einige hundert Meter vorher werden wir gewarnt. Eigentlich eine feine Sache, nur ist der Einsatz des Geräts überhaupt erlaubt? Ein Blick in die Straßenverkehrsordnung hilft weiter. Seit 2002 steht im Paragraph 23: "Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen."
Für Verkehrsrechtsexperten eine klare Sache: Darunter fallen auch Softwarelösungen für Navigationssysteme. Der Gesetzgeber habe in Begründungen noch einmal deutlich gemacht, dass solch Warnsysteme auch in Verknüpfung mit Navigationssystemen verboten sind, erklärt Markus Schäpe vom ADAC. Wer dagegen verstößt, müsse mit einem Bußgeld von 75 Euro und 4 Punkten in der Verkehrssünderdatei rechnen.