Zitat:Ein Auto mit Tageszulassung und 50 Kilometer auf dem Tacho wird auch als neu verkauft.
Eigentlich wird es als Tageszulassung verkauft, da ja schon ein Vorbesitzer im Brief steht - das ist nach meinem Dafürhalten der günstigste Weg, an ein neuwertiges Auto zu kommen, da gibt es recht nette Preisnachlässe.
Zitat:Originalverpackung = Das Gerät ist in der eingeschweißten Verpackung.
Da gab und gibt es doch immer mal wieder so nette Angebote wo der Käufer am Ende nur die Originalverpackung bekommt.
Wenn xxx Anbitet:
Verkaufe iPhone - Originalverpackung
kann man eigentlich nur die Schachtel erwarten.
Aber wenn xxx Anbitet:
Verkaufe iPhone - originalverpackt
kann man das Gerät mit der OVP erwarten.
Ich würde die Geräte als NEU anbieten. Mit dem Hinweis, dass sie zum Prüfen der Funktion und Vollständigkeit ausgepackt und angeschaut wurden (ggf. auch eingeschaltet)
Das dient letztendlich dem Schutz des Käufers, da man als privater Verkäufer keine Garantie/Gewährleistung bieten muss.
Wenn in einem Ladengeschäft jemand einen Toaster auspackt und anschaut, aber dann doch nicht kauft, wird dem nächsten Kunden der selbe Toaster als NEU verkauft und da wird nicht einmal darauf hingewiesen, dass der schon mal aus der Packung herausgenommen wurde.
Daher sehe ich nichts Verwerfliches daran, die Geräte als NEU anzubieten. Eine Ausnahme wäre, wenn die Teile schon auf jemandes Namen registriert wurden.
Gruß Max