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Änderung der Bestimmungen im Reiseverkehr & Versand zum 1. Dezember 2008
#1

Die Freimengen von Reisemitbringseln, die ein Reisender einfuhrabgabenfrei aus Nicht-EG Ländern einführen darf, werden neu festgesetzt.

So erhöht sich die Freimenge für sonstige Waren von bisher 175 Euro für See- und Flugreisende auf 430 Euro. Bei Personen, die auf einem anderen Verkehrträger einreisen (z.B. Pkw oder Bahn), beträgt die Freimenge zukünftig 300 Euro. Für Reisende unter 15 Jahre wird die Freimenge unabhängig vom gewählten Verkehrsträger auf 175 Euro festgesetzt. ... (mehr bei zoll.de)



Nun darf man auch Ware bis 150 euro zollfrei im Internet etc bestellen!
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#2

Na das hört sich doch mal gut an Biggrin
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#3

das der meeeega Biggrin
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#4

Zoll UNGLEICH Einfuhrumsatzsteuer Tongue

Du sparst, wenn die Regelung greift, also genau 3 % Gebühren, also bleibt ~ alles beim alten Tounge2
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#5

@defaude

da muß ich dir wiedersprechen! Tounge2

Wenn du 430€ Freimenge hast, dann bleibt das auch frei! Da kommt keine Einfuhrumsatzsteuer drauf! Erst wenn du über den Betrag kommt, dann wird sie fällig!
Ks

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#6

Für See- und Flugreisende kommt keine Einfuhrumsatzsteuer drauf, da du im Ursprungsland deine Mitbringsel mit Steuer gezahlt hast.
Wenn du aber etwas bestellst z.B. in den USA und der legt eine Rechnung mit 0% Steuer dazu.
Dann musst du sehr wohl einfuhrumsatzsteuer zahlen.
Oder sehe ich das falsch?
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#7

bis 150 euro darfst du im netz einkaufen ohne was zu bezahlen
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#8

Nein, bitte einfach mal genau informieren Cool

[Bild: Zoll.jpg]

"Eine entsprechende Angleichung der Einfuhrumsatzsteuervorschriften wird es in diesem Bereich nicht geben. Nach Artikel 22 der RL 83/181/EWG beträgt die Höchstgrenze für die Steuerbefreiung von geringwertigen Gegenständen nach wie vor 22 EUR."

Also ich beziehe mich jetzt lediglich auf "im Internet bestellen"...
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#9

mir hat man heute am telefon gesagt, dass es von 22 euro auf 150 euro erhoben wird.
habe dort angerufen, nachdem ich es in den nachrichten gehört habe.
dies wurde auch bestätigt

http://www.maclife.de/index.php?module=P...1&pid=7192

scheint ja schon etwas länger festzustehen.
kann man auf diversen law und zoll seiten nachlesen
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#10

Sag mal liest du eigentlich auch was ich schreibe? Bitte einmal KONZENTRIEREN, LESEN, und dann noch mal hier schreiben... Danke

Zoll UNGLEICH Einfuhrumsatzsteuer
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#11

Eine gute Nachricht
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#12

@defaude

Das bezieht sich aber dann nur auf den Postverkehr. Biggrin
Und nicht zu vergessen nur auf "Private" Sendungen. Sobald Gewerbliche Einfuhr festgestellt wird, fällt man eh da raus! Ks
Im Reiseverkehr greift das nicht!

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#13

Sobald du dir was von einem amerikanischen Versandhändler, z.B. amazon.com bestellst, ist es eine Privateinfuhr und du hast bis 150 EUR nach der neuen Regelung die volle Einfuhrumsatzsteuer abzuführen. Hier im Forum dürften sich wohl fast ausschließllich Privatkonsumenten tummeln Zwinkern
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#14

Sicher ist es mir bewusst, dass es in Posts hier auf vorher um Sachen geht die man auf Heimreisen aus dem Ausland mit sich bringt...

Aber es dürfte letzendlich doch die wirklich interessante Fragestellung für die meissten eben diese sein, was passiert wenn ich im Internet was aus dem Ausland bestelle?

Und da sieht es eben so aus, dass man bei der neuen Regelung bei einem Warenwert von 22 - 150 EUR im Vergleich zur alten Regelung eine Ersparnis von ziemlich mickrigen 3 % haben wird, also überhaupt nicht der Rede wert.

Nicht dass hier falsche Hoffnungen aufkommen im Bezug auf Internet-Versandhandel...
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#15

Der eine sagt so der andere so wie ist es den jetzt nun ?

Internet Bestellungen : 150 € Freibetrag oder nicht?

oder bleibst beim alten 22 € ??

Das mit den 150 € wäre natürlich erste Sahne.. ;-)
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#16

finde das sowieso alles lächerlich

da labern sie was von internationale märkte und dann passiert mir sowas

pulli aus USA bestellt 50$

versand 57$

Zoll und EUST 34€

auf eine ware die gerade mal 40€ wert ist kommen noch 34€ Zoll und EUST drauf

naja die internationalen märte gelten wohl eher für die fetten fische und net fürs fußvolk

seis drum den pulli wollte ich haben ist ein geschenk und das macht man ja net all zu oft Smiley
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#17

(12.11.2008, 12:21)T|K.aRt schrieb:  Der eine sagt so der andere so wie ist es den jetzt nun ?

Internet Bestellungen : 150 € Freibetrag oder nicht?

oder bleibst beim alten 22 € ??

Das mit den 150 € wäre natürlich erste Sahne.. ;-)

Beide Grenzen sind in Zukunft wichtig Zwinkern

Folgend: Wie wurde bisher der Zoll berechnet??

Falls Warenwert ( = W ) über 22 EUR:

W * 19 % (Einfuhrumsatzsteuer) + W * 2 % (Zoll an sich)

Das Problem dabei ist, dass viele das was sie bisher gezahlt haben [also W * (19%+2%) ], als Zoll verstehen, dabei ist es Zoll UND Einfuhrumsatzsteuer...

Die neue Regelung mit den 150 EUR bezieht sich nur auf die 2 %, ab einem Warenwert von 22 EUR zahlst du weiterhin die 19 % Einfuhrumsatzsteuer!!!!

EDIT: Natürlich gilt für einige wenige Güter wie z.B. Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Kunstgegenstände Sammlungsstücke sowie orthopädische Apparate und Vorrichtungen ein ermäßigter Einfuhrumsatzsteuersatz von 7 %...
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