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No more [cracked]TheMonkey’sBall
#21

Sollten Websites-Betreiber NIE haften, auf welche Rechtsgrundlage basiert dann bitteschön die Abmahnwelle gegen Forenbetreiber, die wegen Urheberrechtsverletzungen durch ihre User teilweise horrende Summen zahlen mussten? Zwinkern
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#22

@ Derenko:

a) hast du als Musiker zu 99% keine Erfahrungen mit Urheberrechtsverletzung. dafür gibts nämlich die GEMA.
b) einen Strafbestand gibt es nicht, es heißt Straftatbestand
c) wenn der Admin alle Verantwortung auf die User schiebt da diese die Links posten, wie kann es dann einen rechtlichen Unterschied für den Admin geben ob der Link urheberrechtsgeschütztes Material oder kinderpornografisches Material enthält?

-> merkst du was? Es geht um die Verpflichtung des Admins auf Überprüfung der Inhalte. Er kann Fahrlässigkeit ausschließen mit einer Haftungserklärung. Nur welches Gericht der Welt lässt den Admin ungestraft wenn die Rubriken schon Downloads - Filme, Spiele, Musik heißen. und domains worte wie porn, crack, hack etc. beinhalten.

an den betreiber einer seite kommst du recht schnell. glaub mir. da kenne ich mich beruflich aus. eine denic abfrage ist nicht alles was möglich ist.

bleib bei deiner meinung, gern, die ist dein problem. aber bitte verkaufe deinen mist nicht an unwissende die sich vielleicht noch sicher fühlen. das ist hochgradig gefährlich.

und beschäftige dich mal bitte mit aktuellen urteilen zur urheberrechtsverletzung. zum heise.de urteil bzw. onlinekosten.de
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#23

Ich habe sehrwohl auch Erfahnung mit Urheberrechtsverletzungen, da ich als Musiker auch daran interessiert bin das keine Illegalen Downloads erfolgen und wende mich natürlich auch an die GEMA, IFPI und Konsorten, nur leider ist es eben so, lt. Auskunft von denen, welche sich definitiv bestens auskennen, das es nicht so super einfach ist, diese Seiten dicht zu machen und die Betreiber zu Verantworten. Wie gesagt, sonst gäbe es keine solchen Seiten mehr!

Es gibt einen Unterschied zwischen den beiden Straftatbeständen. Es ist ja auch ein Unterschied zwischen Einbruch und Mord.
Foren kann jeder aufmachen, aber nur weil man ein Forum betreibt heißt das noch lange nicht das man für alles Verantworlich ist.

Die Haftungserklärung wäre eine Möglichkeit und die ist ziemlich sicher, klar, wenn die von dir genannten Worte vorkommen ist es schwieriger für den Admin, aber genau darum geht es ja auch. Es wird eben nach genausolchen "Lücken" gesucht um den Betreiber verurteilen zu können. Meistens sind aber solche Wörter nicht in den Rubriken, zumindest nicht bei denen, die es "schlau" machen und sich auskennen.
Per Abfrage kannst du den Betreiber schnell ausfindig machen, völlig richtig, aber wie gesagt, wenn er abgesichert ist nützt das leider wenig.

Eine Absicherungsklausel ist unter anderem:
Die Moderatoren und der Administrator distanzieren sich ausdrücklich von Beiträgen und deren Inhalten die von den Benutzern gepostet werden und sind schad und klaglos zu halten! Es können keine, wie auch immer gearteten Forderungen an diese gestellt werden!


noch ein Beispiel:
Das Posten von Bildern ist erlaubt wenn es eure eigenen sind oder ihr die Rechte dafür habt. Die Moderatoren und der Administrator dieses Forums können bzw. werden nicht überprüfen ob der Poster die Rechte für das Bild hat. Für eventuelle Urheberrechtsverletzungen haftet der Poster des Bildes in vollem Umfang selbst!
"Anmerkung: (Gilt auch für Software und dergl. Bilder unterliegen auch dem Urheberrecht)"

und die allseitsbekannte Klausel:
Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 - 315 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite u.U. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das Landgericht, nur dadurch aufgehoben werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Ich biete auf der Seite Links zu anderen Seiten im Internet an. Für alle diese Links gilt: Ich erkläre hiermit ausdrücklich, dass ich keinen Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt der gelinkten Seiten habe. Deshalb distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten von mir und mache mir deren Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf meiner Website angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen diese Links führen.

Wenn du das alles stehen hast, kann man natürlich noch detaillierter formulieren, am besten durch einen Anwalt prüfen lassen, dann bist du als Betreiber zu 99% aus dem Schneider.

UND, diese Klauseln sind gesetztlich haltbar, sonst gäbe es sie nicht.

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#24

Ich denke wenn die wollen, finden die immer etwas, auch wenn man 100erte klauseln auf seinen seiten hat.
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#25

(04.02.2009, 15:26)gegy schrieb:  Ich denke wenn die wollen, finden die immer etwas, auch wenn man 100erte klauseln auf seinen seiten hat.

Ja klar wird es versucht etwas zu finden. Es wird nach Lücken in den Klauseln gesucht, klar.
Damit beschäftigen sich ja Anwälte, aber wenn die Klauseln alle bestens formuliert sind und das alles korrekt ist, dann ist das eben leider sehr schwer den Betreiber zur Verantwortung zu ziehen.

Genau das ist ja das Problem.

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#26

und wenn man nun ne Seite aufmacht die links zu kinderp***** anbieten? Meinst du dass da Klauseln helfen? Denke wohl kaum.
Ich denke es kommt schon auch auf den inhaltlichen Sinn der Seite selbst drauf an und auf welche seiten resp. Links einen so eine Seite weiterführt.
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#27

(04.02.2009, 15:36)gegy schrieb:  und wenn man nun ne Seite aufmacht die links zu kinderp***** anbieten? Meinst du dass da Klauseln helfen? Denke wohl kaum.
Ich denke es kommt schon auch auf den inhaltlichen Sinn der Seite selbst drauf an und auf welche seiten resp. Links einen so eine Seite weiterführt.
Sehr richtig! Bei Kinderporno zB. helfen diese Klauseln natürlich nicht weil es dagegen keine Absicherung gibt!
Allerdings mit der "Haftung für Links" bist du für den Link selber, sprich für den Inhalt der gelinkten Seite dennoch nicht verantwortlich.
Es kann ja genausogut sein, das heute diese gelinkte Seite eine Seite über die Auswirkung der Sonnenstrahlen auf den Menschen ist, und in ein paar Tagen plötzlich etwas verbotenes enthält.
Dafür kannst du nicht und du kannst auch nicht täglich deine gelinkten Seiten überprüfen, und das musst du auch nicht.
Klar wirst du aber, sollte es dir auffallen, den Link zu der Seite dann entfernen.

Es kommt auf den Inhalt der Seite an, richtig, und für Urheberrechtssachen gibt es nun eben leider solche Absicherungen.
Verstehe das Gesetz, aber es ist nun mal so.

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#28

okay danke für die antwort!
ich dachte immer es wäre nicht illegal und auch nicht legal = wird geduldet.
aber dan sieht die sache ganz anders aus ^^
lg punsh
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#29

Geduldet wird das nicht, und verboten ist es trotzdem.

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#30

auf das Urteil habe ich gewartet. Es ist entsprechend des damals verhandelten Falles exakt so gewesen das der Inhalt der verlinkten Seite erst legal und später illegal war. Dumm nur, das folgende Rechtssprechungen exakt festlegen das der Forenbetreiber sehr wohl haftbar für die links ist. Es gibt für Urheberrecht kein TOP Urteil A was alles regelt, es gibt richtungsweisende Urteile, die früher oder später anderweitig ausgelegt werden!

Ein Forenbetreiber ist NICHT haftbar für den Inhalt der verlinkten seiten, logisch. sehr wohl ist er aber haftbar für den link. siehe heise.de und onlinkosten.de!!!! genau darum geht es doch in den letzten Jahren. Tue mir einen Gefallen und durchstöbere mal vbulletin, phpbb und woltlab-foren zu dieser Thematik. du wirst dich wundern wie ausführlich das diskutiert ist. da fallen auch so nette namen wie Gravenreuth und Syndikus.

zur Thematik "Links". nach aktueller Rechtssprechung ist der Forenbetreiber haftbar für alle Links, da er sich des Inhalts sicher sein muss bevor sie der Allgemeinheit, hier Forennutzer, zugänglich werden.

worüber sich seit 2 Jahren jeder Forenbetreiber ärgert:

Das bedeutet im Umkehrschluss das der Admin eines Forums jeden Beitrag freischalten müsste, eben weil er ihn vorab auf links zu rechtswidrigen Inhalten kontrollieren muss. bei Foren mit der Größe wie hier gar nicht machbar um einen anständigen Betrieb aufrecht zu erhalten. UND das geht sogar ohne links schon so weit, das der Admin auf rechtswidrige Inhalte kontrollieren muss.

Beispiele:

Forennutzer A redet schlecht über C -> Verleumdungsklage
Forennutzer C stellt Strafanzeige und erwirkt eine Abmahnung gegen den Forenbetreiber für die Schutzöschung des betreffenden Beitrags der Anklage (Schutzlöschung heißt neuerdings Datenbankbackup des Beitrags und anschließende Löschung der Inhalte (hier sollte man den Beitrag nicht löschen sondern ihn unsichtbar verschieben).

die kosten der Abmahnung trägt der Forenbesitzer, er hatte die Verantwortung auf inhaltliche Kontrolle vor dem zur Verfügung stellen des Beitrags gegenüber anderen Forennutzern. die reine Klage gegenüber A läuft natürlich nur zwischen A und C ab, inkl. des Strafmaßes. der Forenbetreiber wird dabei verpflichtet, die mitprotokollierte IP des Beitragsverfassers A bekannt zu geben (Backup).

Beispiel B:

Nutzer A stellt vom Fanblock bei einem Fussballspiel ein Foto ins Vereinsforum. Der Beitrag samt Foto ist für alle ersichtlich. Leider ist Nutzer B dort mit Nutzerin F (Verhältnis) beim Küssen zu sehen. Die Frau von B reicht daraufhin Scheidung ein. Der Nutzer B hat die Scheidungskosten zu tragen und wird gegenüber seiner Exfrau unterhaltspflichtig. Hier hat User B einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Forenbetreiber. Er hätte vor Veröffentlichung des Beitrags sicherstellen müssen, das kein Persönlichkeitsrecht (hier Personen auf dem Foto) verletzt wird.

Sportvereine sind das beste Beispiel. Die Foren dort sind zumeist Fanforen, um eben bei einer Streitbarkeit den Verein zu schützen. Beispiel: Rot Weiss Erfurt (Fussball)... dort wurden Äußerungen zu einem dato freigestellten Manager getroffen. Der User war auch über die IP nicht zu ermitteln (pseudoname, öffentliche IP -> Internetcafe, Hotspot etc.). Die Strafe der Verleumdungsklage hatte der Verein zu tragen. Erste Reaktion des Vereins damals:

Forenlöschung und Neugestaltung. Registrierung möglich, Freischaltung aber erst nachdem unter Angabe des Nutzernamens eine Kopie des Personalausweises in der Geschäftsstelle abgegeben wurde.

Natürlich ist das eine zweifelhafte Methode. Aber ähnliche Beispiele die ich auch berufsmäßig tagtäglich erlebe, lachen über jede deiner Klauseln. Und glaub mir, egal ob "tralalafilme.de.vu" mit einem level c admin auf irgendeiner karibischen insel oder nicht. du kommst sehr wohl an die Betreiber wenn du es wirklich willst. So manch berühmter Anwaltsexperte für Internetrecht (wer ein Kenner ist weiß wen ich meine) hat sein blaues Wunder erlebt bei dem was geht und was nicht.

Deine Beispiele für "man kommt nicht ran" haben schlichtweg eine Prioritätsfrage, eine Umfangsfrage, und unterliegen der Anhäufung vor Gerichten.

Die Gerichte sind schlichtweg überfordert. Nicht umsonst wurde festgelegt das die IP Auskunft Richtung Hausdurchsuchung vorab durch den Urheberrechtsvertreter (hier Anwaltskanzlei) durch eine Vorabzahlung in Auftrag gegeben wird. Das sorgt für weniger Fälle weil der Umfang der Strafe meinst minder der Zahlung ist. Was machen also die Anwaltskanzleien? Saugen mit, protokollieren die IPs und gehen direkt an den Serviceprovider, BEKOMMEN die Nutzerdaten und dann kommt das nette Schreiben "Unterlassungserklärung, sie haben am... um... Uhr folgenden urheberrechtsgeschützen film "..." heruntergeladen und Teile dessen anderen Nutzern zur Verfügung gestellt. Senden sie beigefügte Unterlassungserklärung bis ... zurück. wir haben uns erlaubt ihnen die Kosten der Unterlassungserklärung in Höhe von xxx Euro in Rechnung zu stellen. diese ergibt sich aus x% vom Streitwert xxx. bitte zahlen sie diesen Betrag bis xxx"

das Mitprotokollieren der Kanzleien übernehmen übrigens Studenten, ein sehr begehrter Job.

Und nochmal:

Urheberrechtsverletzungen sind genauso strafbar wie Kinderpornografie. Deine aufgeführten Klauseln und Urteilsbegründungen sind später im Verfahren strafmaßentscheidend, und das noch nicht mal mit Sicherheit. Generell gilt das ein Gesetz, und die gibt es zum Urheberrecht und zu kinderpornografischen Inhalten immer dominant gegenüber irgendeiner Urteilsbegründung ist.

vereinfacht: in einem landesgesetz kann stehen was will, wenn das Bundesgesetz was anderes sagt gilt vorrangig das.
Denn Bundesgesetz bricht Landesgesetz.
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#31

Das Urteil "Haftung für Links" ist alt aber nach wie vor gültig. Es wurde bisher nicht aufgehoben oder geändert!!
Es ist mir Europaweit kein einziges Gesetz bekannt, das besagt das ein Betreiber Links kontrollieren muss.

Siehe, heute ist auf der gelinkten Seite ein Blumenstrauß, ein paar Tage später etwas anderes.

Kein Gesetz verplichtet dazu, Links täglich zu überprüfen.

Die von dir genannten Fälle muss man sich natürlich genau anschauen, es wird schon einen Grund gegeben haben.

Nochmals, den Betreiber kann man ausfindig machen, das ist mir klar, aber handhabe gegen ihn hat man nur in den seltensten Fällen. Die Leute die bewußt solche Seiten betreiben, wissen wie sie sich Absichern. Die lassen oft sogar diese Klauseln von Rechtsanwälten formulieren.

Was du immer noch nicht verstanden hast:
Wenn es so leicht wäre, dann gäbe es solche Seiten nicht mehr!
Oder denkst du nicht das zb. die Musikindustrie alle Mittel anwendet, jede Gesetzesgrundlage prüft, spitzen Anwälte usw... hat, und daran interessiert ist die verantwortlichen zu bestrafen?
Sie sind daran interessiert und wenn deren Anwälte sich schwer tun, dann wird da schon was dran sein das es nicht so leicht ist.

-- | Nicht alles was ein Loch hat ist kaputt. |--
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#32

Was du noch immer nicht verstanden hast:

Ein Betreiber wird für das Link zur Verfügung stellen angeprangert. Links haben einen geringeren Streitwert als das eigentliche, durch die User geladene Material. Folglich -> Kosten - Nutzen, Prozessdauer, Kosten für Ermittlungen etc.

Vergleiche es bitte einfach mit Beihilfe. Geringeres Strafmaß... das Komplettstrafmaß ist die Anzahl der Dateien x Anzahl Downloads je Datei x Streitwertpauschale. Das geht in die hunderte Millionen, weil eben Millionen Nutzer dran hängen und geladen haben. Ein Admin wird aber kaum zu 560 Mio. Schadensersatz verknackt. Eben weil er a) nur die Möglichkeit der Linkeinstellung geschaffen hat und b) keine links selber postet.

Was du noch immer nicht verstanden hast 2:

Ein URTEIL ist eine Gesetzesinterpretation!!! Nur weil Fall A Urteil A erhalten hat, bekommt nicht Fall B auch Urteil A. Urteil A wird maximal als Präzedenzfall zu "rate" gezogen. Und weil Fall B anders entschieden wird, heißt das nicht "bei Fall A wurde aber anders entschieden, also muss das Urteil A aufgehoben oder geändert werden".

Zu dem Gesetz was dir nicht bekannt ist: Ich werf dir mal das TMG vor die Füße.

http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/

Und weil du es nicht einsehen willst und du natürlich recht hast und alle anderen nicht (Gott wie Viele wurden bereits unschuldig abgemahnt und angezeigt) hier noch ein paar Links, damit du dich endlich mal informierst.

http://www.webdesign-in.de/mts/forenbetr...ngesetz-2/

http://www.gulli.com/news/supernature-ab...007-01-19/

http://www.gulli.com/news/forenhaftung-s...008-02-13/

-> Bitte suche dir zum Supernature Fall mal einen kompletten Verlauf! Zumal der Fall sehr aktuell ist und nicht von 1998

http://www.juraforum.de/forum/showthread.php?t=86247

-> Heiseverlag!!!

https://powerforen.de/forum/showthread.php?t=179934

http://www.ironsport.de/klage_gegen_forum.html

-> Abmahnung gegen Forenbetreiber weil der Username eine eingetragene Marke ist!!!

Wenn du möchtest suche ich dir gern noch Präzedenzfälle zum Urheberrecht raus, das kann ich aber erst morgen auf
Arbeit. Da habe ich eine Linkliste dazu.

Und ja, ich mache das beruflich.
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#33

Deine Links sind schön und gut, die meisten von ihnen kenne ich schon.
Allerdings geht aus keinem hervor, außer ich bin blind, das ein Forenbetreiber per Gesetz dazu verpflichtet wird Links täglich zu prüfen.
Der Diensteanbieter des TMG ist nicht ein privater Betreiber gemeint!!!

Die jeweiligen Fälle von heise oder gulli kann man so nicht nachvollziehen, denn es geht da nicht hervor was angeboten wurde, hat sich der Anbieter abgesichert oder nicht, waren die Klauseln richtig oder konnte man ihm durch falsche Klauseln an den Kragen, hat er selbst als Betreiber Sachen gepostet, usw, usw, usw..... Das alles spielt eine Rolle.

Du machst das beruflich, ok.
Also dann beantworte mir bitte mal eine / mehrere Fragen.

Ich nenne mal als Beispiel nur einen Fall wo auf einer Seite Musik illeal zum Download angeboten wird. Die Seite nenne ich nicht namentlich.

Diese Webseite und der Betreiber ist so ziemlich jedem Bekannt der mit Musik zu tun hat.
Musikproduzenten, Interpreten, Gema, AKM, IFPI, Austro Mechana, Plattenfirmen, Sony-BMG, der kompletten Musikindustrie und ca. 100 TOP Anwälten.
fast täglich kommen Beschwerden von Interpreten bei den Rechtevertretern an, die obengenannten, ALLE, tun alles, wirklich alles dagegen.
Die Seite ist seit bestehen von ungefähr 6 Jahren ca. 10 mal auf einstweilige Verfügungen vom Netz gewesen. Nach ein paar Tagen war diese Seite wieder online, wieder am gleichen Server, gleicher Betreiber.
Einmal erwirkte die Musikindustrie das die Seite nicht mehr auf dem Server betrieben werden darf, der Druck auf den Internetdiensteanbieter war zu groß. Gut, der Betreiber hostete die Seite auf einem neuen Server und es ging weiter.
Nocheinmal, der Betreiber ist namentlich bekannt!! Er ist Europäer, mehr sage ich dazu nicht. Also EU Gesetz das eigentlich ziemlich das gleiche verfolgt.
Man hat schon zig male versucht den Betreiber bei Gericht zu klagen, es wurde jedesmal abgewiesen weil durch perfekt ausjudizierte Klauseln, er nicht angeklagt werden kann.
Er selbst stellt nichts zur Verfügung, sondern die User, er hat alle Verantwortung in vollem Umfang an die Nutzer abgetreten.
Er wird zur herausgabe der Nutzerdaten verpflichtet, gut, die bekommen Abmahnungen usw..., aber er selber kann nicht haftbar gemacht werden.
Warum also kann er einfach so weitermachen, die Seite online halten wenn es SO leicht ist den Betreiber zu bestrafen?
Warum scheiterten bisher alle versuche an den Klauseln? (die Anwälte der Musikindustrie haben vielleicht keinen Dunst und die Richter sind auch alle blöd *gg*)
Warum fordert die Musikindustrie die Aufhebung dieser Klauseln von den Regierungen welche den Betreiber voll und ganz schad und klaglos halten, weil sie sonst keine Möglichkeit haben?

Es ist zwar nett und gut wenn man die Nutzer zur Verantwortung ziehen kann, aber der Betreiber ist das Hauptproblem, denn ohne diesen könnte man auch in dem Fall nichts downloaden.

Solange die Gesetzte so sind wie sie sind, hat die MI schlechte Karten. Sollte sich jedoch das Gesetz dahingehend mal ändern das die Klauseln nicht mehr gelten, dann ist der dran.

Nur das wird eben noch sehr lange dauern.

Manche kann man sehr leicht verurteilen, manche aber wiederum nicht.
Das kommt immer drauf an wie jemand das macht.

Das ist genauso wie jemand der einen spitzen Anwalt hat bei einer Straftat eine geringere Strafe bekommt oder sogar freigesprochen wird und der andere mit dem "schlecheren" Anwalt eine höhere.

Auszug aus einem Beschluss:
AGB´s, aber richtig- denn schnell kann die Abmahnung drohen
In einem aktuellen Beschluss hat das Landesgericht Berlin klar gestellt, dass unwirksame AGB-Klauseln auch wettbewerbswidrig sein können. Teuere Abmahnungen können die Folge sein.

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#34

Zu Deinem Fall:

EU Richtlinien und Gesetze sind nicht 100% mitgliedsstaatenkonform. Auch Umsetzungen zur Gesetzmäßigkeit des Urheberrechts haben bis 2012 keinen zwingenden einheitlichen Charakter aufzuweisen was betreffende Mitgliedsstaaten angeht. Ohne nähere Infos zu deinem Fall kann ich wenig sagen, da eben jeder Fall einzeln betrachtet werden muss. Gern kannst du mir hierfür eine PN schreiben.

Zum TMG:

Privatpersonen richten sich ebenfalls nach dem TMG. Siehe §1 Absatz 1 TMG, speziell der letzte Satz. Ich hoffe du bringst mit internationalem Privatrecht (Absatz 5) hier nichts durcheinander.

Zum Thema tägliche Linkprüfung... du hast das Supernature Thema nicht gelesen. Ob du den Link kennst oder nicht. genau darum geht es doch in der negativen Feststellungsklage die keinen Erfolg hatte. oh man...

Zum Thema "der Betreiber ist das Problem" ... falsch. Wenn die Strukturen zur Nutzerverfolgung so gut sind, das jeder Nutzer in hohem Maße mit Strafverfolgung rechnen muss und mit entsprechenden Strafen, dann braucht es auch kein Verfahren gegen den Seitenbetreiber. der Dienst wird sinnlos, keine Nachfrage - kein Angebot... mal überspitzt gesagt.

UND hättest du meinen vorherigen Post verstanden. Warum nur ein 10tel des Strafmaßes einnehmen (Forenbetreiber) wenn mir die Datenbanken die User offenbaren und ich ein Vielfaches einklagen kann (Wirtschaftlichkeit!!!). Eine Kanzlei ist für den Auftraggeber auch nur so gut, wie sie Geld wieder zurückholt.

AGBs dienen dem Kaufverkehr bzw. einer Dienstleistung. Das hat nichts mit Straftaten zu tun. Hier haust du jetzt aber ordentlich durcheinander.

edit: für heute bin ich raus. das Bett ruft bald
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#35

Warum klärt ihr diese Angelegenheit nicht per PM?!?
Ich finde es immer schwierig wenn Laien ihr Rechtsauffassungen zum besten geben!
Ist ein schwieriges Thema über das viele Menschen diskutieren die mehr Ahnung von der Märerie haben als ihr.

Abgesehen davon wir das Problem noch größer wenn man seinen Server irgendwo im Ausland positioniert!
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#36

(03.02.2009, 18:19)hebe schrieb:  und wo bitte besteht ein unterschied zwischen urheberrecht und verbreitung von kinderpornografischem material? beides ist strafbar. lediglich der paragraph unterscheidet sich.


Soll das ein Witz sein?

Den Unterschied würdest du merken, wenn jemand deine Tochter vögeln würde. Du würdest dir wünschen er hätte nur deine Mediathek geklaut.

Was ich dir selbstverständlich nicht wünsche
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#37

genau, jeder Fall muss einzeln genau Betrachtet werden. Wenn man sich solche Fälle ansieht wo Betreiber verurteilt wurden dann lag das zu 99,9 Prozent an Fehlern in Klauseln oder AGBs oder sonstige Lücken die Anwälte nutzen konnten.
Da ist der Betreiber aber selber schuld.
Wenn sich aber jemand wirklich auskennt, dann ist es verdammt schwer, denn wo keine Lücken sind, findest du auch nichts.

Ja klar ist es gut wenn auch die Nutzer bestraft werden, keine Frage, aber trotzdem ist ohne Anbieter auch kein Angebot da.
Was nun einfacher ist, sei dahingestellt. Da man meistens aber an die Betreiber nicht ran kann, werden zumindest die Nutzer zur Verantwortung gezogen, damit es eben den von dir genannten Erfolg erziehlt. Das ist auch gut so.

AGBs oder Klauseln, für gleiches gilt, richtig dann kann wenig passieren, falsch und es kann ins Auge gehen.

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#38

Du erzählst unsinn, bzw stellst hier höchstens deine vorstellung vom Urheberrecht vor, die absolut ohne rechtliche grundlage dargestellt wird.
Vor alle möchte ich dir zu denken geben dass man nicht alles per disclaimer ausschließen kann. Du hast ne sehr verklärte vorstellung vom Rechtssystem wenn du glaubst ein guter jurist kann die gesetze nach belieben verbiegen, dem ist aber nicht so.
Tatsächlich liegt der Grund warum manche seiten zugemacht werden nicht darin, dass sie zu blöd sind einen wasserdichten disclaimer zu schreiben, sondern an der unterschiedlichen gesetzgebung der länder in denen die seiten gehostet werden.
Schweden hat z.B. eine deutlich liberalere Gesetzgebung als der rest der EU, deswegen genießen die Jungs von Piratebay auch narrenfreiheit und hosten ihre server sogar ganz bewußt in schweden selbst. In Deutschland kannst du dagegen disclaimer schreiben wie du lust hast, ein tracker bei dem der betreiber so offen zur schau stellt dass er seine kontrollpflichten vernachlässigt, wäre längst zugemacht worden.
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#39

Gregsen, mann oh mann
Die Seite die ich nicht namentlich genannt habe und auch nicht werde, betreibt ein Deutscher, der Server ist ebenfalls in Deutschland.
Warum ist er nun noch nicht zu, seit Jahren und der Betreiber nicht schon längst verurteilt?

Na? Hmmm?
Na sag.....

Ach ja, wasserdichte Disclaimer gibts ja nicht.

Du lieber Scholli.....

Aber auf der anderen Seite ist es ja sehr gut das viele Betreiber im glauben sind das sie verantworlich sind für ihr Forum und auch haftbar, somit gibt es schon mal weniger die Urheberrechtsgeschütze Sachen posten lassen.
Ist eigentlich doof von mir, zu sagen das es eigentlich anders ist, so kommen eventuell mehr nachahmer und das ist schlecht.

Also lassen wir es dabei, das ein Betreiber sich nicht durch Klauseln komplett absichern kann, dann kommt keiner auf dumme Gedanken Biggrin

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#40

Ok du hast mich überzeugt mit deiner ominösen seite die du nicht nennen willst. Ich werde diese neue rechtslage jetzt auf meiner unsichtbaren schreibmaschine niederschreiben!
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