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#1

es hat sich erledigt
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#2

Dass wäre mir neu, dass du dafür eine license benötigst.

Dass Einzige, was ich mir vorstellen könnte, ist, dass der Zoll wg. fehlender CE-Kennzeichnung Probleme macht, da in der EU nur Geräte mit der CE-Kennzeichnung betrieben (und eingeführt) werden dürfen.
Darf ich fragen, was die Geräte in den USA gekostet haben?
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#3

160 doller ein 3g.

ok was würde das für mich bedeuten mit diesem ce-kennzeichnung?
kann es sein, dass sie diesen t-mobile vertrag meinen der am 27 abgelaufen ist? mir ist aufjedenfall keine apple license bekannt..
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#4

Hast Du die Geräte denn gebraucht gekauft oder wie?
Kann mir gar nicht vorstellen, dass man eine Lizenz für sowas braucht. Ich kann mir doch auch 5 Mixer in Amerika bestellen, wenn ich Bock hab. oder?
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#5

also ich habe sie gebraucht gekauft und ein iphone hat doch eigl. ein ce zeichen..ich kann mir am besten nicht vorstellen, wo das problem sein soll
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#6

CE-Zeichen nur, wenn sie für den europäischen Markt bestimmt sind. In den USA benötigen sie kein CE-Zeichen und deshalb ist da auch keines drauf.

Aber ich glaube eh, dass der Zöllner da keine Ahnung von hatte und Mist gelabert hat. Eine Lizenz brauchst du nur, wenn du so etwas gewerblich betreibst und nicht, wenn du von privat was kaufst.
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#7

ja Biggrin das problem ist, es waren 2 zöllner und eine frau, dass die kacke labbern ist eigl. nicht sehr vorstellbar..also sie sind ja für den euopäischen markt, aber ich denk mal net, dass das verboten ist oder?
ich google seit ner stunde und eine solche apple lizens gibt es nicht..
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#8

Ab einem bestimmten Volumen/Handelswert wird eine gewerbsmäßige Absicht unterstellt.

Der Zoll ist ein unbeirrbarer Apparat, ergo wird sich ohne eine ominöse "Lizenz" nicht's machen lassen - selbst wenn man sich mit den optimistischsten Absichten ans HZA wendet.

Ferner - und das als Lerneffekt für die Zukunft - muss man bei Importen außerhalb des Binnenmarktes einfach vorher Informieren, Proaktiv sind unsere Grenzwächter da sogar recht Hilfreich und Flexibel.

MfG
Jack
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#9

(01.11.2010, 12:38)Jack-THE_Rapper schrieb:  Ab einem bestimmten Volumen/Handelswert wird eine gewerbsmäßige Absicht unterstellt.

MfG
Jack

joa, damit hätte ich ja kein problem.. sie sagten nur, dass wenn ich damit weitermache bekomme ich post von nem appleanwalt, der mich dann sehr viel kostet, da ich nicht das recht hätte es einzuführen, aber dass gibt für mich keinen sinn..
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#10

Dann sollte es ja jetzt für dich kein Problem sein.
Wegen ein paar Geräten wirst du schon keine Post bekommen.
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#11

Das ist wohl so eine Geschichte wie bei EdHardy. Man darf in Europa kein Zeug von denen verkaufen, wenn es in Europa so nicht offiziel angeboten wurde und es nur für den amerikanischen Markt bestimmt war. Einfach mal mit EdHardy + Abmahnung googln.
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#12

hm... das glaube ich aber nicht, vorallem ist ihr vertrag mit t-mobile abgelaufen, weiß dazu vll. noch jemand was?
bewertung geht schon raus

Zitat:In den vergangenen Monaten haben eine Unzahl von eBay-Verkäufern Abmahnungen wegen dem Verkauf von Ed-Hardy-Produkten erhalten. Doch warum das? Sämtliche Rechte an den Grafiken und Bildern hatte ursprünglich Donald Ed Hardy. Dieser übertrug das Copyright an diesen persönlich geistigen Schöpfungen an das Unternehmen Hardy Life LLC. Dieses wiederum vergab zur weltweiten Vermarktung eine einzige Lizenz an das Unternehmen Wervous Tatto Inc. Als Lizenznehmerin kann das Unternehmen dann wieder Sub-Lizenzen an weitere Unternehmen vergeben. Dieser Sub-Lizenznehmer ist dann berechtigt Verstöße wegen Markenrecht, Plagiaten und dem Urheberrecht selbstständig zu verfolgen und im eigenen Namen geltend zu machen. Und genau dies ist massenhaft passiert.
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#13

Wer kauft denn Ed Hardy?

Dann kann man sich ja gleich "Vollidiot" auf die Stirn schreiben
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#14

@LeAn123.

Woher kenn ich das Bild...???
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#15

(01.11.2010, 13:32)Kesa-1 schrieb:  @LeAn123.

Woher kenn ich das Bild...???

keine ahung Biggrin
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